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TG Problem *grrrr*

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Soldat987:
Ich habe ein "interessantes" Problem mit dem TG.
 >:(

2020 ging ich in die BW und meine Wohnung wurde anerkannt.
Der mir ausgehändigte Zettel wurde von mir an die zuständige TG Stelle gesendet,
und es gab nie Probleme mit dem TG, bis zu dem Zeitpunkt wo ich umgezogen bin.
Ich musste einige Monate später umziehen, gleicher Ort, kein Entfernungsunterschied.

Die darauf folgende Anerkennung der Wohnung kam zurück mit dem X an der falschen Stelle.
(Nicht Zusage der UKV oder sowas, das X ganz unten gemacht)
Mein damaliger S1 hat mich darauf hingewiesen dass das falsch ist, da wenn ich einmal TG Empfänger bin
kann man mir den Status nicht durch so einen "lapidaren" (nicht freiwilligen) Umzug wegnehmen.

Jetzt hat seine Vetretung rausgefunden dass das KarriereCenter damals bei der Wiedereinstellung,
die Wohnungsanerkennung nie ins System eingetragen hat, und somit die zweite Anerkennung automatisch so angekreuzt wurde,
da im System nie eine Wohnung hinterlegt war.
Auch mein TG Berater ist der Meinung dass das falsch ist,
und ich somit am neuen Dienstort kein TG Empfänger mehr bin wenn man das nicht klärt.
Ich wurde dann versetzt, und der S1 hier sieht die Situation ganz anders und ist nicht willens das zu klären.
Quasi 3 sagen falsch, 1 sagt richtig.

Auf meiner Versetzung steht oben links "ledig - keine anerkannte Wohnung"
und unten steht Zusage der UKV ist rechtens -> WTF?

Mir würden ja in den nächsten Jahren tausende von € verloren gehen, das kann ich nicht zulassen.
Ich will endlich eine endgültige Klärung der Situation, von kompetenter Seite (!)
An wen kann ich mich rechtlich wenden? (Situationsklärung/Beschwede etc.)
 

Ralf:

--- Zitat ---An wen kann ich mich rechtlich wenden? (Situationsklärung/Beschwede etc.)
 
--- Ende Zitat ---
Die Frage ist doch einfach beantwortet und sollte jeder Soldat wissen: Beschwerden gehen an den DV. Die Frage wird sein, ob die Beschwerde überhaupt zulässig ist, denn es gibt ja Fristen fas Einreichen von Beschwerden.

wolverine:
Aber auch dann bekommt man ja eine dienstaufsichtsrechtliche Bewertung (zumindest, wenn es richtig läuft).

christoph1972:
Sofern man Mitglied im DBwV ist, wendet man sich mit der Bitte um Rechtsschutz dahin. Ansonsten bei Bestehen einer Rechtsschutz, da den Schaden melden und einen kompetenten Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen.

Trennungsgeld wurde gezahlt? Dann liegt auch eine Anerkennung der Wohnung vor. Denn bei erstmaliger Zahlung wird der Zahlfall zum sog. Prüffall und die zahlungsbegründenden Unterlagen müssen beim Teamleiter vorgelegt werden, der prüft dann, ob die Unterlagen richtig geprüft wurden und vollständig sind und gibt dann den Fall frei.

Wenn jetzt kein TG mehr gezahlt werden soll, wurde entweder die neue Wohnung nicht ans TravelManagement (TM) gemeldet und/oder nicht ans BAPersBw.

Soweit ich das nämlich bisher verstanden habe, muss bei einem privat motivierten Umzug am bisherigen Heimatort, durch das BAPersBw die neue Wohnung ebenfalls anerkannt werden. Ist das nicht beantragt worden, dazu sollte eigentlich die Mitteilung des neuen Wohnortes mit Kopie der Meldebescheinigung, alternativ beide Seiten des Personalausweises, falls man die Meldebescheinigung verloren hat, mit 3-Zeiler zur Anerkennung der neuen Wohnung ein Antrag gestellt werden. Hat man das nicht gemacht, hat man erstmal Pech gehabt und muss den ganzen Kram halt nachholen.

Da das BAPersBw keine Glaskugel besitzt, aus dem es Umzüge von Soldaten oder Beamten herausliest, ist Eigeninitiative - im Sozialrecht als Mitwirkung betitelt - notwendig, um weiter TG zu bekommen.

KlausP:
Ein Umzug (auch innerhalb einer Stadt/Gemeinde) ist doch für Soldaten sowieso meldepflichtig. („Meldung von Veränderungen in den dienstlichen und persönlichen Verhältnissen der Soldaten“)

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