So leider ist nun der Bataillonsbefehl (Versorger)da , so wie angekündigt.
"nicht Einsatzfähige Soldaten werden von ihren Dienstposten entfernt"
Egal ob "nicht einsatzfähig durch keine Auslandsverwendung oder schwerer persönlicher Grund usw." Ein jeder der zu 100 Prozent Dienstfähig ist aber keine 100 Prozentige Einsatzfähigkeit bekommt wird aus der Brigade entfernt!
So schriftlich im Befehl.
Begründung auch nachvollziehbar "Gefährdung der Einsatzbereitschaft"
Meine Frage, kann ich mich überhaupt gegen eine Versetzung von meinen Dienstposten wehren?
Nach Nachfrage was aus den Soldaten werden soll die bisher nicht VJTF gebunden werden konnten "Nicht einsatzfähig waren",
aus Gründen von Teilzeit ,darf nur 10 kg heben oder nicht schießen wegen negativer G20 usw hieß es.
"Es werde in den nächsten 12 Monaten Vorschriften geben wie mit diesen Personal umgegangen wird"
Mit dem Personal wird weiterhin so umgegangen wie man mit gesundheitlich eingeschränkten Menschen umzugehen hat - fürsorglich. Denn kein Mensch hat es sich ausgesucht krank zu werden.
Deshalb ... z.B. A-2600/1 z.B. i.V.m. § 10 Abs 3 SG:
"Aus dem Sozialstaatsprinzip und aus dem gegenseitigen Treueverhältnis zwischen dem
Dienstherrn und den Soldatinnen und Soldaten leiten sich Fürsorge und Betreuung ab.
Diese Begriffe beschreiben die Pflicht des Staates, die dienstlich veranlassten Belastungen für die
Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien und Partnerschaften möglichst auszugleichen.
Die Fürsorge des Dienstherrn umfasst das ständige Bemühen, Soldatinnen und Soldaten
vor Schaden und Nachteilen zu bewahren. Vorgesetzte stellen in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst
der Bundeswehr sicher, dass die Soldatinnen und Soldaten über ihre gesetzlichen Ansprüche
auf soziale Leistungen unterrichtet werden und diese geltend machen können."
Also was auch immer da an neuen Regelungen kommen mag - es wird sich an diesem Sozialstaatsprinzip ausrichten.
Wer das anders sehen sollte -- darf z.B. gern meine lebenslange Behinderung haben...
"Kriegstüchtig" zu werden bedeutet nicht demokratische Prinzipien über Bord zu werfen, bzw. sozialmarktwirtschaftliche Errungenschaften einzuschränken, oder sogar abzuschaffen.
Aber das man z.B. behinderten Berufssoldaten den Wechsel als Beamte in die Wehrverwaltung ermöglicht ... um dort z.B. Lücken zu schließen, wäre doch eine gute Maßnahme...
Und vor allem hatten wir diesen Ansatz ja schon einmal... mit dem SKPersStruktAnpG:
"§ 1 Beurlaubung
(1) Bis zum 31. Dezember 2017 können zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
auf Antrag längstens für drei Jahre unter Belassung der Geld- und Sachbezüge beurlaubt werden, um
1. eine Erprobungszeit für eine anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst abzuleisten oder
2. sich für eine gleichwertige anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst zu qualifizieren."
Nur ... genau hier würde damals wie heute kräftiger Gegenwind aus den Reihen der Beamten wehen...
So einfach kann man es sich trotzdem nicht machen:
Begründung auch nachvollziehbar "Gefährdung der Einsatzbereitschaft"
Jeder Soldat ist hier
im Einzelfall zu betrachten und die Gründe, die ggf. zum Verbleib am Standort führen müssen, letztlich
durch das BAPersBw zu bewerten.
Ihre Disziplinarvorgesetzten können dies
nur beantragen, treffen aber
nicht die letzte Entscheidung!
D.h. wer davon betroffen sein wird ... würde ja zuvor zur geplanten Versetzung angehört werden müssen. ( "Ankündigung über die geplante Versetzung (Inland) )
Dies erfolgt i.d.R. durch das Führen eines Personalentwicklungsgespräch (PEG) im Auftrag der PST.
Schon hier muss man dann der Versetzung widersprechen und dies sachgerecht mit den individuell vorliegenden Gründen begründen.
Zusätzlich kann man die Anhörung VP bzw. Personalrat beantragen.
Sollte die Versetzung dann doch verfügt werden, kann man innerhalb 1 Monats nach Eröffnung formale Beschwerde einlegen.
Hier führt man dann nochmals alle individuellen sachgerechten Gründen an, die gegen eine Versetzung sprechen.
Parallel bestünde auch das Recht sich an die Wehrbeauftragte des DBT zu wenden, wenn man persönlich dies für sachgerecht hält.
In welchem Verband dienen Sie denn ? Nur in welchem Btl ... keine genauere Angabe!