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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Die Zukunft der Bw  (Gelesen 56194 mal)

LwPersFw

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #405 am: 11. Juli 2024, 09:14:06 »

Der Beitrag von LwPersFw ist ohne weitere Informationen nicht einzuordnen.

Wie sind die Lagermengen für Zünder, Teibladungen - welche Mengen sind bestellt, wie sind Lieferzeiten usw. ...

@ xnos:

Technisch:
Z. B. Gewehr und Pistolenmunition ist in der Regel (heutzutage bei patronierter Munition) "komplett" - also Geschoss, Anzündhütchen, Patronenhülse, Treibladung - in der Regel so verpackt, dass es einfach in Magazine geladen werden kann und lange Lagerfähig ist.

Art Munition besteht aus einzelnen Komponenten, die einzeln bevorsteht, geliefert und geladen werden - erst am Geschütz vor dem Schiessen "baut" der ArtSoldat alles zusammen.

Ich meine in einem anderen Forum gelesen zu haben das noch ausreichend Zünder und Treibladungen vorhanden wären und daher nicht ganze Schüsse bestellt wurden.

MfG

Florian

Wenn das BMVg dies gegenüber dem Haushaltsausschuss stichhaltig hätte belegen können, hätte der Haushaltsausschuss keinen Grund gehabt den Maßgabebeschluss zu verfassen.

Nur mit Behauptungen kommt man gerade vor diesem Ausschuss nicht durch...  ;)

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LwPersFw

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #406 am: 22. Juli 2024, 14:34:14 »


DBwV

"Wüstner: Sich die Augen zuhalten, reicht nicht!"

Auszug:

"Der geplante Mini-Aufwuchs im Einzelplan 14 für Verteidigung – nur 1,25 Milliarden Euro mehr sind geplant – hat nicht nur die Truppe
schockiert und den DBwV alarmiert, er ist auch innerhalb der Koalition umstritten: „Boris Pistorius wollte 6,7 Milliarden Euro mehr.

Ab 2028 müsste der Verteidigungshaushalt auf 94 Milliarden Euro aufwachsen, geplant sind wieder nur 80 Milliarden“, rechnet Oberst André Wüstner vor.

Der Bundesvorsitzende erklärt zudem: „Mit der Einbringung des Sondervermögens von 100 Milliarden Euro im Jahr 2022 war von Anfang an klar, dass
mit jedem Großprojekt, aber auch mit Blick auf weitere NATO-Zusagen die Betriebskosten im Einzelplan 14 steigen werden.“

Werde dies nicht mit einer auskömmlichen jährlichen Erhöhung des Etats abgebildet, müsse Boris Pistorius auf Kosten der Verteidigungsfähigkeit in seinem Etat strecken, schieben oder streichen."

"Wüstner: „Die Mittel für die Betriebskosten der Bundeswehr reichen schon heute nicht, um ausreichend und schnell Ersatzteile oder Munition zu beschaffen.

Darüber hinaus kann die Bundeswehr weder im Bereich Personal zeitgerecht befördern noch Soldaten auf Zeit weiterverpflichten.

In diesen Zeiten ist dies ein untragbarer Zustand, der die Truppe an der Politik zweifeln und verzweifeln lässt.

Es sind unsere Soldatinnen und Soldaten, die seit zwei Jahren nahezu rund um die Uhr das Beste aus der prekären Situation machen, in die uns die Politik der letzten zehn Jahre geführt hat.“



Quelle: https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/wuestner-sich-die-augen-zuhalten-reicht-nicht



Wie ich hier ja schon mehrfach ausführte ... an der Art der Umsetzung - auch dieser weiteren Reform - hat sich nichts geändert ...

... sie wird auf dem Rücken des Bestandspersonals ausgetragen ... war so und ISSO ... 



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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #407 am: 25. Juli 2024, 10:56:16 »

19. Rüstungsbericht formuliert Forderungen an die Politik

24.07.2024

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/19-ruestungsbericht-formuliert-forderungen-politik-5820280


"Das BMVg hat seinen 19. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten vorgelegt.

Er informiert über 17 wesentliche Rüstungsprojekte.

Neu hinzugekommen sind der Leichte Kampfhubschrauber, die Fregatte Klasse 127 und das Luftverteidigungssystem für den Nah- und Nächstbereichsschutz.

Der Bericht dient dem Dialog mit dem Parlament und erscheint jährlich. (... )"


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LwPersFw

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #408 am: 29. Juli 2024, 06:30:39 »

Stern

"BUNDESWEHR

Lindner kontert Pistorius in Diskussion um Verteidigungsetat

Auszug:

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat im Tauziehen um die Ausgaben für die Bundeswehr seinen Kurs verteidigt.
"Wir haben das Zwei-Prozent-Ziel für die Nato erreicht, zum ersten Mal seit vielen, vielen Jahren", sagte der FDP-Chef im Interview mit dem ARD-"Hauptstadtstudio".

Man mache mehr als Frankreich und Italien. In den kommenden Jahren stünden weiterhin mindestens zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für die Sicherheit zur Verfügung.

"Jetzt muss ich den Spieß einmal umdrehen: Es ist nicht so, dass alles, was der Verteidigungsminister sagt, automatisch begründet und richtig ist."

Lindner betonte, es gehe um Steuergeld und die Effizienz der Mittelvergabe."

"Im Sommerinterview selbst sagte er zum Thema:
"Herr Pistorius hat ein 100-Milliarden-Euro-Sonderprogramm für die Ertüchtigung der Streitkräfte, das hatte keiner seiner Vorgänger. Damit kann man arbeiten, und damit muss man auch wirtschaften."

Quelle: https://www.stern.de/politik/deutschland/bundeswehr--lindner-kontert-pistorius-in-diskussion-um-verteidigungsetat-34922970.html



Wenn Herr Lindner sich mit dieser Sichtweise für den EP 14 2025 letztlich durchsetzt ...  ist dies kein gutes Zeichen für die Umsetzung der "Kriegstüchtigkeit" der gesamten Bw bis 2029...




« Letzte Änderung: 29. Juli 2024, 06:41:07 von LwPersFw »
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« Antwort #409 am: 02. August 2024, 09:06:17 »

"Reorganisation der Bundeswehr: Grobstruktur für neue Kommandos steht"

Veröffentlichungsdatum 02.08.2024

Auszug

"„Mit den heutigen Entscheidungen zur Bundeswehr sind wir bei der Umsetzung der neuen Struktur für unsere Streitkräfte einen großen Schritt weitergekommen.
Insbesondere für die beiden großen Kommandos besteht jetzt Klarheit hinsichtlich der Standorte und des Führungspersonals.
Das ist nicht nur wichtig für den Dienstalltag der Soldatinnen und Soldaten, sondern auch für die Entschlossenheit, mit der wir die Zeitenwende weiter umsetzen.
Der Blick geht jetzt auf den Oktober, wenn erste Aufgaben durch die neuen Kommandos wahrgenommen werden können!“


– Verteidigungsminister Boris Pistorius"

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/reorganisation-bundeswehr-grobstruktur-neue-kommandos-steht-5824538


Personalien hier:   https://augengeradeaus.net/2024/08/sollfrank-bodemann-funke-personalentscheidungen-fuer-umstrukturierung-der-bundeswehr/

« Letzte Änderung: 02. August 2024, 09:13:17 von LwPersFw »
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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #410 am: 02. August 2024, 13:49:12 »

Die CAMOBw zeigt deutlich: Die Entscheidungsträger haben es nicht verstanden und sind/waren beratungsresistent. Ich bin voller Erwartungen auf reine (D)EMAR M Aufgaben, die Rolle des BAAINBw bei (D)EMAR M Aufgaben und die Einbindung der übrigen Führungsgrundgebiete, ganz explizit FGG 1, in die CAMOBw: Erwartungshaltung ist es, das BAPersBw Personal einsteuert, das den Anforderungen an Personal einer CAMO gerecht wird. Ohne Doppelstrukturen, Nebenakten oder Prozessen außerhalb des Beurteilungswesens für ein Competence Assessment.
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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #411 am: 03. August 2024, 21:00:08 »

Vielleicht kann das jemand verständlich erklären, für den interessierten Bürger, der ja im Falle von LV und BV im Bilde sein möchte, was die Streitkräfte alles leisten können und müssen.

Zitat
Die CAMOBw zeigt deutlich: Die Entscheidungsträger haben es nicht verstanden und sind/waren beratungsresistent. Ich bin voller Erwartungen auf reine (D)EMAR M Aufgaben, die Rolle des BAAINBw bei (D)EMAR M Aufgaben und die Einbindung der übrigen Führungsgrundgebiete, ganz explizit FGG 1, in die CAMOBw: Erwartungshaltung ist es, das BAPersBw Personal einsteuert, das den Anforderungen an Personal einer CAMO gerecht wird. Ohne Doppelstrukturen, Nebenakten oder Prozessen außerhalb des Beurteilungswesens für ein Competence Assessment.
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« Antwort #412 am: 04. August 2024, 11:20:54 »

Vielleicht kann das jemand verständlich erklären, für den interessierten Bürger, der ja im Falle von LV und BV im Bilde sein möchte, was die Streitkräfte alles leisten können und müssen.

Zitat
Die CAMOBw zeigt deutlich: Die Entscheidungsträger haben es nicht verstanden und sind/waren beratungsresistent. Ich bin voller Erwartungen auf reine (D)EMAR M Aufgaben, die Rolle des BAAINBw bei (D)EMAR M Aufgaben und die Einbindung der übrigen Führungsgrundgebiete, ganz explizit FGG 1, in die CAMOBw: Erwartungshaltung ist es, das BAPersBw Personal einsteuert, das den Anforderungen an Personal einer CAMO gerecht wird. Ohne Doppelstrukturen, Nebenakten oder Prozessen außerhalb des Beurteilungswesens für ein Competence Assessment.
Das Thema ist sehr fachlich. Grundsätzlich findest du Information dazu hier: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/gemeinsame-verfahren-bei-luftfahrzeuginstandsetzung--5597542

und hier: https://www.bundeswehr.de/de/genehmigung-102586.

Im Kern geht es mir darum, dass man versucht unter einer CAMO Dinge zu verorten die dort  per Definition (EMAR CAMO) nicht hingehören und eine Regelungslandschaft schafft, die als Paralleluniversum zu den restlichen Streitkräften existiert (Beurteilungswesen und Personalführung beispielsweise, aber auch fachliche Themen der Luftfahrt).

Das hat nichts mit LV und BV zu tun, sondern mit dem Betrieb und der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit im Friedensgrundbetrieb. Zu LV und BV werde ich mich nicht in einem Forum äußern.
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« Antwort #413 am: 04. August 2024, 15:52:13 »

@FoxtrotUniform

Danke für Erklärung. Wenn ich das richtig einordne, wird nur für die Luftwaffe dieses CAMO neu geschaffen, um eine Harmonisierung der Abläufe in den Streitkräften - hier Luftwaffe -  länderübergreifend zu erreichen, bzw. zu vereinfachen. Klingt erstmal gut.

Jedoch stellt sich die Frage, warum nicht diese CAMO neue Struktur für gesamte Bundeswehr geschaffen wird? Die Flieger können bspw. länderübergreifend int. Gegenseitig gewartet werden, aber die Panzer und Schiffe nicht?

Bitte um Nachsicht, aber bei der Komplexität der Materie, verliert man schnell den Überblick, und es wird noch diffuser bei neuer Struktur nur für Luftwaffe, und ein Durcheinander dann bei den Streitkräften, wenn ich wie gesagt, dass einigermassen richtig einordnen kann.

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FoxtrotUniform

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« Antwort #414 am: 04. August 2024, 20:03:54 »

Die Luftwaffe verfügt bereits seit vielen Jahren über eine CAMO, ebenso die Marine. Die CAMO Bundeswehr wird für Heer, Luftwaffe und Marine etabliert werden und so Aufrechterhaltung und Prüfung der Lufttüchtigkeit für alle TSK in einer Organisation vereinen.
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« Antwort #415 am: 05. August 2024, 02:32:41 »

Und die Sorge ist nun, dass: -
Zitat
Doppelstrukturen, Nebenakten oder Prozessen ausserhalb des Beurteilungswesens für ein Competence Assessment -
geschaffen werden und eine straffe effektive Struktur nicht möglich ist und ein neues Bürokratiemammutprojekt entstehen könnte?
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LwPersFw

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« Antwort #416 am: 16. August 2024, 11:57:33 »

von Bundesregierung.de

Podcast  "Wie gut kann Deutschland sich verteidigen, General Breuer und Professor Masala?"


https://feeds.podcastproduzenten.de/aus-regierungskreisen-der-podcast-der-bundesregierung/wie-gut-kann-deutschland-sich-verteidigen-general-breuer-und-professor-masala/



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LwPersFw

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #417 am: 19. August 2024, 13:50:22 »

Im Link zu finden :  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-de-inneres-1012546

"Deutscher Bundestag        Drucksache 20/12400
20. Wahlperiode                16.08.2024

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)"

Darin der Entwurf des EP 14 2025


Wie zu sehen hält die Regierung auch weiterhin daran fest, den Wehretat nicht gemäß den Wünschen des VM zu erhöhen.

Es bleibt also weiterhin bei einer Erhöhung von nur 1,298 Mrd. (Dies ist schon fast die Erhöhung der Personalkosten im Kap 1403 > von 16,099264 Mrd um 999.540 Mill auf 17,098804 Mrd)

In der Drucksache ab Seite 2204




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UFFZ Bad F

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« Antwort #418 am: 28. August 2024, 06:39:47 »

So leider ist nun der Bataillonsbefehl (Versorger)da , so wie angekündigt.

"nicht Einsatzfähige Soldaten werden von ihren Dienstposten entfernt"

Egal ob "nicht einsatzfähig durch keine Auslandsverwendung oder schwerer persönlicher Grund usw." Ein jeder der zu 100 Prozent Dienstfähig ist aber keine 100 Prozentige Einsatzfähigkeit bekommt wird aus der Brigade entfernt!

So schriftlich im Befehl.

Begründung auch nachvollziehbar  "Gefährdung der Einsatzbereitschaft"

Meine Frage, kann ich mich überhaupt gegen eine Versetzung von meinen Dienstposten wehren?




Nach Nachfrage was aus den Soldaten werden soll die bisher nicht VJTF gebunden werden konnten "Nicht einsatzfähig waren",
aus Gründen von  Teilzeit ,darf nur 10 kg heben oder nicht schießen wegen negativer G20 usw hieß es.

"Es werde in den nächsten 12 Monaten Vorschriften geben wie mit diesen Personal umgegangen wird"



Mit dem Personal wird weiterhin so umgegangen wie man mit gesundheitlich eingeschränkten Menschen umzugehen hat - fürsorglich. Denn kein Mensch hat es sich ausgesucht krank zu werden.

Deshalb ... z.B. A-2600/1 z.B. i.V.m. § 10 Abs 3 SG:

"Aus dem Sozialstaatsprinzip und aus dem gegenseitigen Treueverhältnis zwischen dem
Dienstherrn und den Soldatinnen und Soldaten
leiten sich Fürsorge und Betreuung ab.
Diese Begriffe beschreiben die Pflicht des Staates, die dienstlich veranlassten Belastungen für die
Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien und Partnerschaften möglichst auszugleichen.

Die Fürsorge des Dienstherrn umfasst das ständige Bemühen, Soldatinnen und Soldaten
vor Schaden und Nachteilen zu bewahren. Vorgesetzte stellen in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst
der Bundeswehr sicher, dass die Soldatinnen und Soldaten über ihre gesetzlichen Ansprüche
auf soziale Leistungen unterrichtet werden und diese geltend machen können."



Also was auch immer da an neuen Regelungen kommen mag - es wird sich an diesem Sozialstaatsprinzip ausrichten.

Wer das anders sehen sollte -- darf z.B. gern meine lebenslange Behinderung haben...

"Kriegstüchtig" zu werden bedeutet nicht demokratische Prinzipien über Bord zu werfen, bzw. sozialmarktwirtschaftliche Errungenschaften einzuschränken, oder sogar abzuschaffen.

Aber das man z.B. behinderten Berufssoldaten den Wechsel als Beamte in die Wehrverwaltung ermöglicht ... um dort z.B. Lücken zu schließen, wäre doch eine gute Maßnahme...

Und vor allem hatten wir diesen Ansatz ja schon einmal... mit dem SKPersStruktAnpG:

"§ 1 Beurlaubung

(1) Bis zum 31. Dezember 2017 können zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
auf Antrag längstens für drei Jahre unter Belassung der Geld- und Sachbezüge beurlaubt werden, um
 
1. eine Erprobungszeit für eine anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst abzuleisten oder
2. sich für eine gleichwertige anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst zu qualifizieren."


Nur ... genau hier würde damals wie heute kräftiger Gegenwind aus den Reihen der Beamten wehen...  ;)
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« Antwort #419 am: 28. August 2024, 10:11:09 »

So leider ist nun der Bataillonsbefehl (Versorger)da , so wie angekündigt.

"nicht Einsatzfähige Soldaten werden von ihren Dienstposten entfernt"

Egal ob "nicht einsatzfähig durch keine Auslandsverwendung oder schwerer persönlicher Grund usw." Ein jeder der zu 100 Prozent Dienstfähig ist aber keine 100 Prozentige Einsatzfähigkeit bekommt wird aus der Brigade entfernt!

So schriftlich im Befehl.

Begründung auch nachvollziehbar  "Gefährdung der Einsatzbereitschaft"

Meine Frage, kann ich mich überhaupt gegen eine Versetzung von meinen Dienstposten wehren?



Nach Nachfrage was aus den Soldaten werden soll die bisher nicht VJTF gebunden werden konnten "Nicht einsatzfähig waren",
aus Gründen von  Teilzeit ,darf nur 10 kg heben oder nicht schießen wegen negativer G20 usw hieß es.

"Es werde in den nächsten 12 Monaten Vorschriften geben wie mit diesen Personal umgegangen wird"



Mit dem Personal wird weiterhin so umgegangen wie man mit gesundheitlich eingeschränkten Menschen umzugehen hat - fürsorglich. Denn kein Mensch hat es sich ausgesucht krank zu werden.

Deshalb ... z.B. A-2600/1 z.B. i.V.m. § 10 Abs 3 SG:

"Aus dem Sozialstaatsprinzip und aus dem gegenseitigen Treueverhältnis zwischen dem
Dienstherrn und den Soldatinnen und Soldaten
leiten sich Fürsorge und Betreuung ab.
Diese Begriffe beschreiben die Pflicht des Staates, die dienstlich veranlassten Belastungen für die
Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien und Partnerschaften möglichst auszugleichen.

Die Fürsorge des Dienstherrn umfasst das ständige Bemühen, Soldatinnen und Soldaten
vor Schaden und Nachteilen zu bewahren. Vorgesetzte stellen in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst
der Bundeswehr sicher, dass die Soldatinnen und Soldaten über ihre gesetzlichen Ansprüche
auf soziale Leistungen unterrichtet werden und diese geltend machen können."



Also was auch immer da an neuen Regelungen kommen mag - es wird sich an diesem Sozialstaatsprinzip ausrichten.

Wer das anders sehen sollte -- darf z.B. gern meine lebenslange Behinderung haben...

"Kriegstüchtig" zu werden bedeutet nicht demokratische Prinzipien über Bord zu werfen, bzw. sozialmarktwirtschaftliche Errungenschaften einzuschränken, oder sogar abzuschaffen.

Aber das man z.B. behinderten Berufssoldaten den Wechsel als Beamte in die Wehrverwaltung ermöglicht ... um dort z.B. Lücken zu schließen, wäre doch eine gute Maßnahme...

Und vor allem hatten wir diesen Ansatz ja schon einmal... mit dem SKPersStruktAnpG:

"§ 1 Beurlaubung

(1) Bis zum 31. Dezember 2017 können zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
auf Antrag längstens für drei Jahre unter Belassung der Geld- und Sachbezüge beurlaubt werden, um
 
1. eine Erprobungszeit für eine anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst abzuleisten oder
2. sich für eine gleichwertige anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst zu qualifizieren."


Nur ... genau hier würde damals wie heute kräftiger Gegenwind aus den Reihen der Beamten wehen...  ;)



So einfach kann man es sich trotzdem nicht machen:

Zitat
Begründung auch nachvollziehbar  "Gefährdung der Einsatzbereitschaft"


Jeder Soldat ist hier im Einzelfall zu betrachten und die Gründe, die ggf. zum Verbleib am Standort führen müssen, letztlich durch das BAPersBw zu bewerten.

Ihre Disziplinarvorgesetzten können dies nur beantragen, treffen aber nicht die letzte Entscheidung!

D.h. wer davon betroffen sein wird ... würde ja zuvor zur geplanten Versetzung angehört werden müssen. ( "Ankündigung über die geplante Versetzung (Inland) )

Dies erfolgt i.d.R. durch das Führen eines Personalentwicklungsgespräch (PEG) im Auftrag der PST.

Schon hier muss man dann der Versetzung widersprechen und dies sachgerecht mit den individuell vorliegenden Gründen begründen.

Zusätzlich kann man die Anhörung VP bzw. Personalrat beantragen.


Sollte die Versetzung dann doch verfügt werden, kann man innerhalb 1 Monats nach Eröffnung formale Beschwerde einlegen.

Hier führt man dann nochmals alle individuellen sachgerechten Gründen an, die gegen eine Versetzung sprechen.

Parallel bestünde auch das Recht sich an die Wehrbeauftragte des DBT zu wenden, wenn man persönlich dies für sachgerecht hält.




In welchem Verband dienen Sie denn ? Nur in welchem Btl ... keine genauere Angabe!







« Letzte Änderung: 28. August 2024, 10:13:30 von LwPersFw »
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