Für Reservisten besteht keine Duldungspflicht, nur eine Empfehlung.
Ausnahme : Der Reservist geht in eine besondere Auslandsverwendung
Geregelt in den aktuellen Versionen der Impfvorschriften
Zitat Landeskommando BaWü:
"Dies heißt, dass Sie als beorderte Reservisten des LKdo BW, wenn Sie zu einem Dienst herangezogen werden sollen, auch die COVID-19-Impfung erdulden müssen.
Der herangezogene Reservist ist aktiver Soldat und dementsprechend unterliegt er der Duldungspflicht.
Wenn der Soldat keinen Impfschutz hat, kann er nicht eingesetzt werden (!)
Die Kp und das UstgPers HschKr Odenwald haben den Auftrag neben den Standardimpfungen nun auch die COVID-19 Impfung zu überwachen.
Bitte lassen Sie sich umgehend impfen und melden Sie uns dies.
Wenn Sie sich sich grundsätzlich nicht gegen das gesamte in der Checkliste aufgezeigt Impfschema impfen lassen möchten, melden Sie dies ebenfalls umgehend.
Folgende Impfungen sind für die Heimatschutzkräfte Pflicht.
Tetanus
Diphtherie
Polio(IPV)
Pertussis
MMR
Hepatitis A
Hepatitis B
Inflenza, saisonal (ggf. jedes Jahr)
COVID-19
FSME"