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Autor Thema: Sondergenehmigung nach Verletzung  (Gelesen 1197 mal)

Raoul1

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Sondergenehmigung nach Verletzung
« am: 16. Januar 2022, 03:18:56 »

Hallo Zusammen,

In der Hoffnung hier den richtigen Thread erwischt zu haben nochmals eine Frage zur Einstellung mit einer
Vorverletzung (vor 2 Jahren das hintere Kreuzband gerissen).
Aktueller Stand: Hab die Offizierseignung in der Tasche mit dem Ziel in den fliegerischen Dienst zu gehen.
Aufgrund der Verletzung sollte ich aber erst mal nach Ulm um das Knie anständig checken zu lassen.
Nach etwas hin und her, sowie einem MRT habe ich nun mitbekommen dass ich als "verwendungsfähig mit erheblichen
Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten (D3)" begutachtet wurde.
Im Gespräch mit dem Einplaner ist es so verblieben, dass ich einen Ausnahmeantrag für den fliegerischen Dienst stelle.
Das mir hier keiner eine ärztliche Diagnose geben kann ist mir klar, die Frage wäre jedoch ob jemand Erfahrung mit diesen
Anträgen hat und weiß ob diese in der Regel durch gehen, oder ich meine Hoffnungen nicht allzu hoch schrauben sollte.


Nochmals zur Verletzung selbst: Hinteres Kreuzband gerissen, sowie kleiner Schaden im Meniskus. Darauf hin operiert.
Bei der genauen Prozedur bin ich mir tatsächlich unsicher, da das Gespräch mit dem Arzt etwas zurück liegt aber Das steht im
OP-Bericht:
Arthroskopische augmentierende hintere  Kreuzbandrekonstruktion mittels  6.-fach
Sem  itendinosus-  und  Grazilissehnentransplantat (Durchmesser: 9,0 m m  )
Vielleicht kann ja jemand etwas damit anfangen  ;D.
Der Arzt in Ulm meinte das Knie sehe im MRT blendend aus und auch die OP sei hervorragend umgesetzt, jedoch bleibt eine gewisse
Restinstabilität die bei solchen Verletzungen anscheinend nicht zu vermeiden sei.

Dann freue ich mich auf Antworten und Denkanstöße und wünsche euch Allen einen schönen Tag, nachdem ihr euch
Erfolgreich durch diesen doch etwas längeren Text gequält habt ^^
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Ralf

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Antw:Sondergenehmigung nach Verletzung
« Antwort #1 am: 16. Januar 2022, 06:43:50 »

Zitat
Das mir hier keiner eine ärztliche Diagnose geben kann ist mir klar, die Frage wäre jedoch ob jemand Erfahrung mit diesen
Anträgen hat und weiß ob diese in der Regel durch gehen, oder ich meine Hoffnungen nicht allzu hoch schrauben sollte.
Diese Ausnahmeanträge werden recht häufig gestellt, manche werden bewilligt, manche nicht. Diese Antwort wird dir leider nicht viel helfen, war aber vorhersehbar.
Viel Erfolg dabei, du bist ja schon recht weit gekommen.
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Deepflight

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Antw:Sondergenehmigung nach Verletzung
« Antwort #2 am: 17. Januar 2022, 06:41:25 »

Ich wünsche dem TE ebenfalls viel Erfolg und Glück mit seinem Antrag.
Wie Ralf schon schrieb, Ausnahmeanträge sind immer so eine Sache, da höchst individuell. Ich vermute mal es wird auch davon abhängen, in welchen Bereich der Fliegerei es gehen soll.Dennoch ganz viel Glück an dieser Stelle.

Dennoch, und ohne unken zu wollen, vielleicht auch mal Gedanken machen was du machst wenn du den Ausnahmeantrag nicht durchbekommst. Sprich, ob dann eine andere Verwendung in Frage kommt oder ob es dann doch etwas ziviles sein soll.
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Raoul1

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Antw:Sondergenehmigung nach Verletzung
« Antwort #3 am: 17. Januar 2022, 13:14:22 »

Danke für die Antworten. Dann heißt es jetzt wohl Abwarten. Es soll präferiert die Verwendung als Transportpilot werden, tendenziell gerne auch Heli, falls das geht.
Dass Jet mit Vorbelastung nix wird ist klar. Alternative Pläne stehen, also in die Richtung habe ich keine Sorgen  ;D.
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