Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 02:42:49
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anerkennung der Wohnung  (Gelesen 837 mal)

Weezys

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Anerkennung der Wohnung
« am: 18. Januar 2022, 04:22:35 »

Hallo,
ich wurde im November 2021 als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr eingestellt.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits mit meiner Freundin in einer Wohnung gelebt, die anerkannt wurde. Meinen Dienstantritt habe ich am 01.03, wir ziehen zum 01.04 jedoch in eine neue Wohnung.
Besteht die Möglichkeit, dass die neue Wohnung nachträglich nochmal anerkannt wird oder gibt es da so etwas wie sperren? Wann sollte ich die Bundeswehr darüber unterrichten, gleich jetzt noch vor Dienstantritt im KarrC anrufen und die Lage schildern oder doch lieber bis Dienstantritt warten (Muss die AGA wegen TSK Wechsel wiederholen) und direkt damit zum S1?

Vielen Dank und kameradschaftliche Grüße
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.019
Antw:Anerkennung der Wohnung
« Antwort #1 am: 18. Januar 2022, 06:04:54 »

Wieso nachträglich anerkennen? Der Umzug ist doch erst am 1. April.
Direkt nach dem Umzug melden und die Anerkennung beantragen.
Da die alte Wohnung anerkannt ist, wird es die neue auch.
« Letzte Änderung: 18. Januar 2022, 07:03:49 von Ralf »
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Weezys

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Antw:Anerkennung der Wohnung
« Antwort #2 am: 18. Januar 2022, 06:36:16 »

War meinerseits falsch formuliert.
Dann habe ich meine Antwort.
 Vielen Dank.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.737
Antw:Anerkennung der Wohnung
« Antwort #3 am: 18. Januar 2022, 15:17:24 »

Um Ralf zu ergänzen...

Da die aktuelle Wohnung vom KarrC als berücksichtigungsfähig anerkannt wurde... haben Sie ja ab Dienstantritt Anspruch auf Trennungsgeld / Reisebeihilfen ... wenn AGA ab 30 km von Ihrem Wohnort.

Weiterer Ablauf:

1. Schnellstmöglich im März den Grundantrag TG stellen
2. Sobald dieser genehmigt ist - sofort Anfang April das TG/RB für März beantragen
3. Nach Einzug Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt besorgen
4. Sobald der Abrechnungsbeleg für das TG März vorliegt:

Zum Pers ...

+ Umzug melden und erfassen lassen
+ Antrag auf Anerkennung neuer Hausstand stellen

Dem Antrag sind beizufügen:

+ Bescheid Anerkennung alte Wohnung - sollten Sie vom KarrC bekommen haben
+ TG-Abrechnung März
+ neuer Mietvertrag
+ Meldebescheinigung
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de