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Autor Thema: Wiedereinsteller Ü40  (Gelesen 6608 mal)

Tille123

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Wiedereinsteller Ü40
« am: 18. Januar 2022, 13:31:57 »

Hallo zusammen,

ich bin gerade in der Phase mir Gedanken zu machen bezüglich einer Wiedereinstellung und hätte hierzu ein Paar Fragen. Diese konnte ich mit der Forensuche nicht geklärt bekommen.

Zu mir:
Ich bin 40 Jahre alt, war schon SaZ 8 (2002-2010) mit dem Dienstgrad Stuffz.
Während meiner BfD Zeit habe ich mir zum staatlich geprüften Techniker Elektrotechnik weitergebildet.
Seitdem (fast 12 Jahre) bin ich bei einem Unternehmen als Servicetechniker tätig.


Ich habe schon herausgefunden, dass ich wahrscheinlich bei Wiedereinstellung als HFw starten werde. Natürlich nur wenn ich in meiner Tätigkeit Verwendung finde.
Zusätzlich weiß ich auch, das ab 40 eine Einstellung vom Bundesfinanzministerium genehmigt werden muß.
Für meinen Wunsch DP habe ich auch schon einige Informationen von Vor Ort erhalten und meine Qualifikationen würden passen.

Nun stelle ich mir natürlich die Möglichkeit vor auch im weiteren Verlauf BS werden zu können.
Besteht die Chance auch noch für Ü40 Wiedereinsteller?
Ist die Beantragung genau die selbe oder wird bei Ü40 doppelt und dreifach geprüft gegenüber jüngere Kanidaten?
Bestehen sonst noch Nachteile bei Ü40 Kanidaten, sodass es mit BS schon von Anfang an schlecht ausschaut?

Ich würde mich über eure Meinungen, sowie Informationen freuen.
Danke im voraus.

Gruß Tille
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Ralf

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Tille123

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #2 am: 18. Januar 2022, 14:30:27 »

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70744.msg721455.html#msg721455
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68686.msg699906.html#msg699906

Danke Ralf.
Habe mir deine Links angeschaut, komme aber noch nicht ganz klar.
Also heißt das im Grunde, dass die Chancen für ältere BS zu werden nur minimal sind? Oder eher gleich Null?

Weitere Informationen oder Meinungen wären klasse.
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F_K

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #3 am: 18. Januar 2022, 14:36:16 »

@ Tille123:

Es gibt erhebliche Hürden für die Berufung eines Ü40 in das Dienstverhältnis BS.

Die "Chancen" sind nicht gleich Null, sondern höher, aber eben eher klein - möglich ist es trotzdem.

Es ist eine Betrachtung im Einzelfall.

Aber klar ist doch - bei Einstellung als SaZ 20, wärest Du, bei Einstellung mit 41, bei 20 - 8 = 12 Jahren sowieso bis 53 dabei - der Dienstherr hätte also bei Übernahme in das Dienstverhältnis BS nur noch eine SEHR KURZE, weitere Verwendungszeit.
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Ralf

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #4 am: 18. Januar 2022, 15:19:50 »

Ü40 wird es schwieriger, denn neben dem, dass man sich im Eignungs- und Leistungsvergleich durchsetzen muss, gilt nachfolgendes:
Zitat
Berufungen in ein DV als SaZ oder BS dürfen nur erfolgen, wenn
- die Bewerberin oder der Bewerber das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- sofern bereits Ansprüche auf Versorgung nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen zu Lasten des Bundes erworben wurden und das vorgesehene Amt höchstens der Besoldungsgruppe zugeordnet ist, aus der zuletzt Dienstbezüge gezahlt wurden und eine weitere Diensterwartung von mehr als drei Jahren begründet wird oder
- ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern besteht und die Berufung einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet.
Denn dann muss mind. eines der beiden in blau markierten Sätze zutreffen.
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F_K

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #5 am: 18. Januar 2022, 15:22:41 »

.. und der letzte Teilsatz nach dem "oder" hat ein "und" drinnen und die Adjektive außerordentlicher und erheblicher.
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Tille123

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #6 am: 18. Januar 2022, 15:34:56 »

@ Tille123:

Es gibt erhebliche Hürden für die Berufung eines Ü40 in das Dienstverhältnis BS.

Die "Chancen" sind nicht gleich Null, sondern höher, aber eben eher klein - möglich ist es trotzdem.

Es ist eine Betrachtung im Einzelfall.

Aber klar ist doch - bei Einstellung als SaZ 20, wärest Du, bei Einstellung mit 41, bei 20 - 8 = 12 Jahren sowieso bis 53 dabei - der Dienstherr hätte also bei Übernahme in das Dienstverhältnis BS nur noch eine SEHR KURZE, weitere Verwendungszeit.

Danke F_K
Deine Ausführung ist vollkommen plausibel, bis zum Punkt der sehr kurzen Verwendungszweck bei Übernahme zum BS.
Ich hatte mal irgendwo gelesen, das bei Wiedereinstellern von älteren Soldaten und nach Übernahme als BS eine Restdienstzeit von 10 Jahren eingehalten werden muss.
Da wohl eine Pension nicht mehr strikt mit z.b. 55 Jahren stattfindet. Ist das nicht so?

Weiterhin rechnest du mit SaZ 20 geht denn nicht direkt SaZ 25?
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Ralf

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #7 am: 18. Januar 2022, 15:40:52 »

Ja, das ist so, die 10 Jahre können als Anhalt genommen werden.
Die Verpflichtungszeit leitet sich aus der Vordienstzeit zzgl. der Regelverpflichtungszeit für die Laufbahn ab. Also wenn du bspw. Fw eerden willst und die Regelverpflichtungszeit dort 15 Jahre ist , dann wird deine Verpflichtungszeit bei SaZ 23 liegen, ggf. werden noch anrechenbare Ausbildungsabschnitte abgerechnet.
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Tille123

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #8 am: 18. Januar 2022, 15:43:12 »

Ü40 wird es schwieriger, denn neben dem, dass man sich im Eignungs- und Leistungsvergleich durchsetzen muss, gilt nachfolgendes:
Zitat
Berufungen in ein DV als SaZ oder BS dürfen nur erfolgen, wenn
- die Bewerberin oder der Bewerber das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- sofern bereits Ansprüche auf Versorgung nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen zu Lasten des Bundes erworben wurden und das vorgesehene Amt höchstens der Besoldungsgruppe zugeordnet ist, aus der zuletzt Dienstbezüge gezahlt wurden und eine weitere Diensterwartung von mehr als drei Jahren begründet wird oder
- ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern besteht und die Berufung einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet.
Denn dann muss mind. eines der beiden in blau markierten Sätze zutreffen.

Die beiden blauen Punkte sind mir noch nicht ganz klar bzw. verständlich. Kann mir das vielleicht jemand genauer erklären statt im Gesetzesdeutsch?
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Ralf

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #9 am: 18. Januar 2022, 16:53:44 »

Ansprüche auf Versorgung nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften müssen bestehen <- selbsterklärend
das vorgesehene Amt höchstens der Besoldungsgruppe zugeordnet ist, aus der zuletzt Dienstbezüge gezahlt wurden <- kein höheres Amt, also bspw. eine OffzMilFD Zulassung
und eine weitere Diensterwartung von mehr als drei Jahren begründet wird <- selbsterklärend

Und der 2. Punkt ist doch auch selbsterklärend: keine jüngeren Bew und es muss ein erheblicher Vorteil für den Dienstherrn bestehen
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christoph1972

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #10 am: 18. Januar 2022, 17:07:13 »

Ehrlich gesagt, würde ich als E-Techniker mit Ü40 eher eine Karriere im mittleren technischen Dienst der Bundeswehrverwaltung anstreben. Da erwirbt man noch anständige Pensionsansprüche, hat den Vorteil PKV+Beihilfe und kann als Zivilist in Uniform in einer EinsWVwSt als E-Techniker wirklich was bewirken und die "kämpfende"/"ausbildende" Truppe unterstützen und hat einen wirklich krisenfesten Job mit durchaus vernünftiger Bezahlung und zieht in aller Regel nicht ganz so oft um.

Nebenbei kann man sich noch um eine Beorderung kümmern und ggf. ohne Gemotze eine RDL absolvieren.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Lidius

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #11 am: 18. Januar 2022, 19:53:57 »

Ehrlich gesagt, würde ich als E-Techniker mit Ü40 eher eine Karriere im mittleren technischen Dienst der Bundeswehrverwaltung anstreben. Da erwirbt man noch anständige Pensionsansprüche, hat den Vorteil PKV+Beihilfe und kann als Zivilist in Uniform in einer EinsWVwSt als E-Techniker wirklich was bewirken und die "kämpfende"/"ausbildende" Truppe unterstützen und hat einen wirklich krisenfesten Job mit durchaus vernünftiger Bezahlung und zieht in aller Regel nicht ganz so oft um.

Nebenbei kann man sich noch um eine Beorderung kümmern und ggf. ohne Gemotze eine RDL absolvieren.

Dem Vorschlag würde ich mich anschließen.
Stellenausschreibung zur Direkteinstellung (wird gerade nicht angeboten, aber ein Anruf schadet sicherlich nicht):
https://www.bundeswehrkarriere.de/mittlerer-technischer-dienst/662398
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Tille123

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #12 am: 18. Januar 2022, 21:02:02 »

Ansprüche auf Versorgung nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften müssen bestehen <- selbsterklärend
das vorgesehene Amt höchstens der Besoldungsgruppe zugeordnet ist, aus der zuletzt Dienstbezüge gezahlt wurden <- kein höheres Amt, also bspw. eine OffzMilFD Zulassung
und eine weitere Diensterwartung von mehr als drei Jahren begründet wird <- selbsterklärend

Und der 2. Punkt ist doch auch selbsterklärend: keine jüngeren Bew und es muss ein erheblicher Vorteil für den Dienstherrn bestehen

Danke Ralf.
Wenn ich das dann richtig mit dem ersten Punkt verstehe, dann hätte man doch den Punkt erfüllt, wenn man vom Bund bezahlt wird (also ganz normal den Sold) und man einen festen Fw Diesnstposten hat.
Oder habe ich es doch noch nicht verstanden?
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F_K

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #13 am: 18. Januar 2022, 21:09:29 »

@ Tille:

Du hast KEINE Ansprüche auf eine PENSION erworben, und wirst als SaZ auch keine erwerben - dieses "oder" trifft für Dich nicht zu.

Deine "beste" Option ist, SaZ so lange wie geht - und dann ggf. Reservedienstleistung, sofern möglich - oder halt ins Zivilleben zurück.

BS ist sehr unwahrscheinlich.
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Tille123

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Antw:Wiedereinsteller Ü40
« Antwort #14 am: 18. Januar 2022, 23:48:44 »

@ Tille:

Du hast KEINE Ansprüche auf eine PENSION erworben, und wirst als SaZ auch keine erwerben - dieses "oder" trifft für Dich nicht zu.

Deine "beste" Option ist, SaZ so lange wie geht - und dann ggf. Reservedienstleistung, sofern möglich - oder halt ins Zivilleben zurück.

BS ist sehr unwahrscheinlich.

Danke für deine klare Meinung.
Leider keine positiven Aussichten für mich.
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