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Autor Thema: Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?  (Gelesen 2734 mal)

Sängermist

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Hallo,

ich habe mich bei der Bundeswehr als Offizier beworben und auch eine Zusage unter Vorbehalt (Arztzeugs) bekommen. Ich habe vorher ein duales Studium an einer Berufsakademie in Sachsen absolviert und mit dem Grad Dipl.-ing. (BA) abgeschlossen, dieser Grad ist eine staatliche Abschlussbezeichnung und kein akademischer Grad, er ist einem solchen aber vollumfänglich gleichgestellt. Und zwar auch bspw. laufbahnrechtlich.

(siehe zbs. hier: "Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfungen sind dagegen einem Bachelorabschluss nicht gleichwertig." Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm)

Nun steht in der SLV allerdings etwas von gleichgestelltem Hochschulabschluss, ein BA-Diplom ist ja kein Hochschulabschluss? Heißt das eine Einstellung als Fähnrich wäre nicht möglich? Letztendlich würde die SLV damit ja der Kultusministerkonferenz widersprechen und zudem von allen anderen Laufbahnverordnungen abweichen?

Gibt es eine daraus resultierende Verwaltungsvorschrift die BA-Diplome als Hochschulabschluss gleichwertig anerkennt? Oder wäre eine Ausnahmegenehmigung über irgendwen möglich? Muss ich klagen?



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Ralf

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #1 am: 31. Januar 2022, 05:25:34 »

Zitat
Nun steht in der SLV allerdings etwas von gleichgestelltem Hochschulabschluss,
In der SLV steht: (4) Als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter kann mit dem Dienstgrad Oberfähnrich eingestellt werden, wer ein Hochschulstudium mindestens mit einem Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss abgeschlossen ha
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slider

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #2 am: 31. Januar 2022, 11:36:57 »

Ich kann die Frage leider nicht beatworten. Kann dir aber nur raten das bei den zuständigen Stellen abklären zu lassen.

Denn die Lage ist durchaus knifflig. Korrekt ist, dass der Abschluss dem eines Bachelors von einer Hochschule gleichgestellt ist. ABER die Berufsakademien selbst gelten eben NICHT als Hochschule. Im Gegensatz zu der Lage in z.B. Baden-Württemberg, wo die Berufsakademien alle in "Duale Hochschulen" umgewandelt wurden. Und, naja, im oftmals doch recht starren System staatlicher Arbeitgeber KANN dies ein Problem sein.
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WAsser

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #3 am: 21. Mai 2022, 15:07:28 »

Würde mich auch interessieren. Hat jemand eine offizelle Email dafür?
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Achilles12

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #4 am: 21. Mai 2022, 15:29:36 »

Ich würde sagen, dass die Wortwahl "gleichwertiger Abschluss" ein Auffangtatbestand sein soll, der alle atypischen ("unbekannten") Fälle umfassen soll, die ebenfalls die Voraussetzungen, wie in der ersten Alternative (Regelfall Hochschulabschluss im engeren Sinne), erfüllen. Typischerweise kommt es bei solchen Formulierungen auf den Einzelfall an, der, sofern es noch keine Verwaltungsvorschrift gibt, noch geprüft werden muss. Daher einfach mal bei der zuständigen Stelle fragen und ggf. um eine Prüfung deines Falles bitten.
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WAsser

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #5 am: 21. Mai 2022, 15:38:29 »

Naja, es ist ja die Rede von gleichwertigem Hochschulabschluss. Ein Berufsakademieabschluss ist, insofern nicht nachgraduiert, allerdings ein gleichwertiger staatlicher Abschluss. Klingt eher so als müsste man im Zweifel klagen.
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Achilles12

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #6 am: 21. Mai 2022, 16:22:07 »

Ausgehend von dem was du gepostet hast bzgl. der rechtlichen Einstufung deines Abschlusses, klingt es so, dass dieser als ein gleichwertiger Abschluss iSd der SLV durchgehen kann. Hast du mal nachgeschaut, was im sächsischen Hochschulgesetz zu Berufsakademien steht? Dort müsste, meine ich, geregelt sein, was als Hochschule durchgeht bzw. diesen gleichgestellt ist. Wenn z.B. deine Berufsakademie (in bestimmten Bereichen) Hochschulen gleichgestellt ist, könnte es sein, dass man sie auch dementsprechend gleich behandelt. Z.B. kann es sein, dass man Berufsakademien punktuell im Bereich der akkreditierten Bachelorstudiengänge analog zu Hochschulen behandelt/betrachtet.

Aber bevor du über Rechtsmittel nachdenkst, würde ich an deiner Stelle dem zuständigen Bearbeiter im Personaltamt einfach mal sagen, dass du einen BA hast und gerne eine Aussage dazu haben möchtest, ob die Bundeswehr dich aufgrund dessen auch gem. § 23 IV SLV einstellen kann.
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Ralf

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #7 am: 21. Mai 2022, 16:29:50 »

Würde mich auch interessieren. Hat jemand eine offizelle Email dafür?
Den Nachweis muss man ja selbst erbringen, ob sein Schulabschluss einem BA entspricht. Ist mE Ländersache). Und das legt man dann dem BAPersBw vor.
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WAsser

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #8 am: 21. Mai 2022, 16:41:26 »

Ich habe mich gar nicht beworben, ich studiere nur Bauingenieurwesen an der BA Glauchau auf Diplom. (vllt. sogar im letzten Jahrgang) Mich hätte es einfach so interessiert, gibt es keine Stelle die entsprechende Abschlüsse prüft? Oder eine Verwaltungsvorschrift für die SLV, wo entsprechendes näher geregelt wird. (wie bei der zitierten Beamtenlaufbahnverordnung)?

Auch hinsichtlich Einstieg als Leutnant oder höher?

Sonst kann ich ja einfach an irgendeine Email schreiben und die leitet das weiter?

Ggfls. würde ich mich dafür auch an der Wehrbeauftragten wenden, im Sinne einer Lobbyarbeit für meine Bildungsinstitution :)
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WAsser

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #9 am: 21. Mai 2022, 16:46:59 »

Ausgehend von dem was du gepostet hast bzgl. der rechtlichen Einstufung deines Abschlusses, klingt es so, dass dieser als ein gleichwertiger Abschluss iSd der SLV durchgehen kann. Hast du mal nachgeschaut, was im sächsischen Hochschulgesetz zu Berufsakademien steht? Dort müsste, meine ich, geregelt sein, was als Hochschule durchgeht bzw. diesen gleichgestellt ist. Wenn z.B. deine Berufsakademie (in bestimmten Bereichen) Hochschulen gleichgestellt ist, könnte es sein, dass man sie auch dementsprechend gleich behandelt. Z.B. kann es sein, dass man Berufsakademien punktuell im Bereich der akkreditierten Bachelorstudiengänge analog zu Hochschulen behandelt/betrachtet.

Aber bevor du über Rechtsmittel nachdenkst, würde ich an deiner Stelle dem zuständigen Bearbeiter im Personaltamt einfach mal sagen, dass du einen BA hast und gerne eine Aussage dazu haben möchtest, ob die Bundeswehr dich aufgrund dessen auch gem. § 23 IV SLV einstellen kann.

Ja hier wieder ein Problem. Das sächsische Berufsakademie Gesetz entscheidet zusätzlich recht unkonkret zwischen Diplom BA und Bachelor BA
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Ralf

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #10 am: 21. Mai 2022, 16:54:48 »

Hattest du meinen Hinweis nicht gelesen?
Ich kann ja auch nicht einfach sagen, ein Hauptschulabschluss entspricht einem BA.
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WAsser

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #11 am: 21. Mai 2022, 17:17:13 »

Ich habe deinen Hinweis nicht so ganz verstanden.

1.Warum sollte das Ländersache sein, die Bundeswehr ist doch eine Organisation des Bundes.
2.Ein Schulabschluss ist ja etwas anderes als ein Berufsakademieabschluss.
3.Ich bin ja nur in der Nachweispflicht des Abschlusses (Zeugnis), ob der Abschluss gleichwertig im Sinne der SLV ist, kann und darf ich ja selbst nicht beurteilen?

Grundsätzlich ist ein Berufsakademieabschluss in allen mir bekannten Laufbahnverordnungen & Gesetzen aller Länder einem Hochschulbachelor gleichgestellt: (Mit Ausnahme für Hochschulen diese KÖNNEN einen entsprechenden Abschluss gleichwertig beurteilen, MÜSSEN aber nicht)

Nur für die SLV kann ich da (noch) nichts klares finden und auch die Formulierung in der SLV weicht von den bisherigen Standards etwas ab.

Bundeslaufbahnverordnung: "
Zitat
einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss,
 
"


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Deepflight

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #12 am: 21. Mai 2022, 17:51:32 »

Das ist aber im Ende keine Sache der SLV, wei diese an keiner Sache definiert was "gleichgestellt" bedeutet. Die Definition, was womit gleichgestellt ist erfolgt gem. Europäischem Qualifikarionsrahmen / Deutschem Qualifikatiinsrahmen gem. Kultuaministerkonferenz.
Die SLV benutzt lediglich den Begriff, so wie häufig auch andere Gesetze Begriffe nutzen, die anderswo definiert sind.
Dort wird jeder Abschluss einer Qualifikationsstufe zugeordnet; und nur wenn ein Abschluss der Qualifikationshöhe Bachelor zugeordnet ist, ist dieser auch gleichgestellt.
Wenn nicht, kannst du argumentieren wie du willst, es wird nix bringen.
Lediglich sich schriftlich mit Begründung an den Kultusminister deines Landes wenden könnte dir was bringen, wenn er schriftlich mitteilt das dein Abschluss doch die geforderte Qualifikationshöhe hat. Das sowas mal funktioniert hat, habe ich aber noch nie gehört.

Dein Abschluss muss über ein Zeugnis belegt sein; dass ist deine Bringschuld.
Die Bw prüft dann, ob und wenn ja in welchen Rahmen etwas "vergleichbar" ist.
In dem Moment, wo du eine Einstellung mit einem bestimmten DG angeboten bekommst weißt du dann, ob und wenn ja als was dein Abschluss anerkannt wurde.
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Ralf

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #13 am: 21. Mai 2022, 18:51:02 »

Der DQR bietet lediglich einen Orientierungsrahmen, er ist nicht verbindlich.

Der Rest des Beitrages trifft genau das, was ich mit meinem Beitrag meinte.
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Deepflight

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Antw:Einstellung als Oberfähnrich mit Berufsakademie Abschluss?
« Antwort #14 am: 21. Mai 2022, 19:42:47 »

Ok, da hast du natürlich recht, er bildet die Anerkenntnis einer bestimmten Ausbildungs-/Qualifikationshöhe lediglich ab. Die Festlegung erfolgt zuerst, dann wirds eingetragen.
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