Hallo,
um hier mit einem Irrtum aufzuräumen: Entgegen der Annahme einiger in den vorherigen Beiträgen, kann der Befehl dir privat ein Namensband zu beschaffen durchaus rechtmäßig sein.
Diesen Befehl kann man auch ganz schnell selbst abprüfen. Nach § 2 Abs. 2 Wehrstrafgesetz hat ein Befehl drei wichtige Grundvoraussetzung: 1. Anordnung zu bestimmten Verhalten, 2. ausgegeben durch militärischen Vorgesetzten, 3. Anspruch auf Gehorsam.
Zu 1. ist das von dir verlangte Verhalten klar. Zu 2. ist dir dein Zugführer nach §1 Abs. 1 Vorgesetztenverordnung V
vorgesetzt und kann dir allgemein im und außer Dienst Befehle erteilen. Bis hier steht dem nichts entgegen. Zu 3. muss geprüft werden, ob ein Anspruch auf
Gehorsam vorliegt.
Ein Befehl ist rechtswidrig, wenn er keinen dienstlichen Zweck erfüllt, gegen Gesetze, Dienstvorschriften oder das Völkerrecht verstößt. Es gilt aber, dass auch ein rechtswidriger Befehl ausgeführt werden muss, wenn die Ausführung keine Straftat/Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt, die Ausführung unzumutbar ist, keinen dienstlichen Zweck verfolgt oder die Menschenwürde verletzt.
Das Befehlen des privaten Beschaffens von Ausrüstung stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz dar. Das Soldatengesetz gestattet wie oben beschrieben per Befehl einen Eingriff in dieses.
Für die Entscheidung, ob dieser Befehl "unzumutbar" ist und damit kein Anspruch auf Gehorsam vorliegt, muss eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt werden. Dazu wird dieser nach drei Kriterien bewertet: Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit, Angemessenheit.
Die Beschaffung des Namensbandes ist erforderlich, da die Anzugsordnung es so vorsieht, Zweckmäßig ist der Befehl auch, da er auf die Beschaffung des Namensbandes hinwirkt, fehlt noch die Angemessenheit.
Bei der Prüfung auf Angemessenheit wird abgewogen, ob der Eingriff in deine Grundrechte (allgemeine Handlungsfreiheit) und der Erfolg in einem auffälligem Missverhältnis stehen. Da so ein Namensband nicht die Welt kostet, dir der Dienstherr dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellt und der Kauf dich nicht in den finanziellen Ruin treibt, liegt kein auffälliges Missverhältnis vor und der Eingriff ist somit Verhältnismäßig.
Da mit Bestätigung der Verhältnismäßigkeit der Anspruch auf Gehorsam vorliegt, liegen alle Merkmale eines Befehls vor. Du musst ihn also ausführen, alles andere würde eine Gehorsamsverweigerung darstellen.
Dieser Fall ist im übrigen ganz ähnlich zu einigen Paradebeispielen des Unterrichtes Wehrrecht an der OSH. Dabei muss z.B. ein HFw den Befehl seines Kompaniechefs ausführen, sich für einen dienstlichen Anlass privat ein weißes Hemd zu beschaffen. In einem weiteren Fall müssen alle neuen Rekruten sich privat Schlösser für ihren Spind beschaffen.
Ob das Verhalten des Zugführers jetzt natürlich so elegant und Kameradschaftlich ist, bleibt dahingestellt. Auch, dass es der Dienstherr nach fast 6 Monaten nicht hinbekommen hat, Namensbänder auszugeben, ist traurig. Vlt. hat auch jemand in der Kleiderkammer geschlafen, bei uns dauert
die Bestellung 2 Wochen.