Vielen Dank für eure Antworten!
Ich werde mich Montag bei dem zuständigen KarrC melden und erfragen. Soweit ich weiß, sind Pflegekinder kein Hindernis. Habe gedacht, es wäre dasselbe weil es gleichgestellt wird.
Handelt es sich um eine Erziehungsstelle (gewerblich) oder seid ihr Pflegefamilie (im klassischen Sinn, bis max 3 Kinder, dann nicht gewerblich)?
Das macht nämlich einen großen Unterschied. Ich kann persönlich für Pflegefamilie sprechen. Das Kind (bei Dauerpflege) wird ganz normal als "eigenes" Kind betrachtet und findet somit Berücksichtigung im Familienzuschlag, beim Kindergeld und auch in der Beihilfe besteht ein Anspruch. Die Aufwandsentschädigung, die man für Dauerpflege erhält, wird nirgends "gegengerechnet" und ist auch bei der Einkommenssteuer nicht relevant.
Zusätzlich sind wir für kurzfristige Fälle Bereitschaftspflegefamillie; hier ist es etwas anders: für dieses Kind bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn (F-Zuschlag, Beihilfe,...). Daher bekommt man ja auch vom Jugendamt einen anderen Satz für die kurzfristige und kurzzeitige Betreuung. Aber auch diese Aufwandsentschädigung wird nicht "gegengerechnet" oder berücksichtigt.
Betreibt ihr die Pflegestelle gewerblich, dann musst Du mit dem KC genau besprechen, wie verfahren wird. Nur bei nicht gewerblicher Pflege muss keine Genehmigung eingeholt werden. Hier muss nur so verfahren werden, wie nach Geburt eines eigenen Kindes. (Meldung auf der Pers-Schiene, ...)