Fragen und Antworten > Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere

Dienstzeitverkürzung nach § 40 Abs. 7 des Soldatengesetzes (SG)

<< < (2/5) > >>

W8TT5:
Also wenn ich das richtig verstehe: Sollte mein DP nicht wegfallen oder Überhang bestehen und weiterhin kein persönlicher Härtefall besteht dann kann man eine Dienstzeitverkürzung vergessen?

Insofern habe ich als Antragsteller keine Möglichkeit aus der Bundeswehr entlassen zu werden? Also zumindest nicht ohne meine Ansprüche zu verlieren nehme ich mal stark an.

F_K:
Genau - man ist ja eine Verpflichtung eingegangen.

W8TT5:

--- Zitat von: F_K am 12. Januar 2023, 16:28:55 ---Genau - man ist ja eine Verpflichtung eingegangen.

--- Ende Zitat ---

Ja das wird gerne gesagt um die Zustände der Bundeswehr schön zu reden und zu suggerieren das diese Verpflichtung einseitig ist und nur der Soldat eine Bringschuld hat.
Ich bin da anderer Meinung. Aber dies jetzt hier auszudiskutieren würde den Rahmen und das Thema sprengen.

Insofern bleibt mir wohl nur zu versuchen den Antrag durchzubekommen und mich zeitnah um einen Plan B zu bemühen sollte dieser nicht durchgehen.

F_K:
@ W8TT5:

Der Dienstherr "schuldet" Fürsorge gegenüber seinen Soldaten, "Zustände" schuldet er nicht, ein wesentlicher Teil der Fürsorge sind die Bezüge und sonstigen Leistungen - der Dienstherr kommt diesen Verpflichtungen sehr gut nach.

Insoweit ist es eine wechselseitige "Beziehung", aus der Du ja "aussteigen" möchtest.

Es bleibt ja immer eine (ggf. nicht zulässige) Möglichkeit, KDV. Viel Erfolg.

KlausP:
Sie können gerne anderer Meinung sein, aber vielleicht sollten Sie auch mal einen Blick in die einschlägigen gesetzlichen Regelungen werfen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln