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Autor Thema: Urlaubsabgeltung bei Entlassung durch DU  (Gelesen 1226 mal)

DearGren

  • Gast
Urlaubsabgeltung bei Entlassung durch DU
« am: 18. Mai 2022, 17:57:27 »

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin zu Mai wegen DU entlassen wurden und habe für dieses Jahr dementsprechend noch EU übrig den ich aufgrund von KzH nicht nehmen konnte.
Ich habe einen Antrag vom BVA bekommen zur Urlaubsabgeltung und diesen auch der Einheit vorgelegt.
Mein KpFw hatte sich geweigert diesen zu bearbeiten da Meinung und ich zitiere „wer lange KzH ist arbeitet nicht und wer nicht arbeitet bekommt auch keinen Urlaub“.
Mein Chef hingegen sagte als ich ihm den Antrag überreichte das dieser bearbeitet werden würde.
Nun habe ich nachdem das BVA knapp 3 Wochen von dem Antrag nichts gesehen und gehört hat in meiner Einheit angerufen und da wurde mir vom PersUffz mitgeteilt, dass mein KpFw nochmal mit Chef gesprochen hat und diesen wohl von seiner Meinung überzeugt hat.

Nun die Frage. Steht mir die Urlaubsabgeltung gesetzlich zu? Oder kann der Chef dies tatsächlich einfach so begründen und dementsprechend ablehnen? Falls nicht wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Ich werde morgen nochmal mit meinem BVA Bearbeiter telefonieren, falls dieser jedoch nicht weiter weiß, wen könnte ich kontaktieren?

Einen Beitrag zur Abgeltung habe ich bereits gelesen und die Unionsrechtlichen Bedingungen kenne ich ebenfalls mit den 20 Tagen im Jahr maximal und nur wenn durch bspw Krankheit nicht nehmbar gewesen..

Mit kameradschaftlichen Grüßen
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SolSim

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  • Beiträge: 712
Antw:Urlaubsabgeltung bei Entlassung durch DU
« Antwort #1 am: 18. Mai 2022, 18:28:53 »

Ich würde eine Beschwerde schreiben, da der Antrag nicht bearbeitet wurde.
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P3C-Orion

  • Gast
Antw:Urlaubsabgeltung bei Entlassung durch DU
« Antwort #2 am: 18. Mai 2022, 21:56:28 »

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin zu Mai wegen DU entlassen wurden und habe für dieses Jahr dementsprechend noch EU übrig den ich aufgrund von KzH nicht nehmen konnte.
Ich habe einen Antrag vom BVA bekommen zur Urlaubsabgeltung und diesen auch der Einheit vorgelegt.
Mein KpFw hatte sich geweigert diesen zu bearbeiten da Meinung und ich zitiere „wer lange KzH ist arbeitet nicht und wer nicht arbeitet bekommt auch keinen Urlaub“.
Mein Chef hingegen sagte als ich ihm den Antrag überreichte das dieser bearbeitet werden würde.
Nun habe ich nachdem das BVA knapp 3 Wochen von dem Antrag nichts gesehen und gehört hat in meiner Einheit angerufen und da wurde mir vom PersUffz mitgeteilt, dass mein KpFw nochmal mit Chef gesprochen hat und diesen wohl von seiner Meinung überzeugt hat.

Nun die Frage. Steht mir die Urlaubsabgeltung gesetzlich zu? Oder kann der Chef dies tatsächlich einfach so begründen und dementsprechend ablehnen? Falls nicht wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Ich werde morgen nochmal mit meinem BVA Bearbeiter telefonieren, falls dieser jedoch nicht weiter weiß, wen könnte ich kontaktieren?

Einen Beitrag zur Abgeltung habe ich bereits gelesen und die Unionsrechtlichen Bedingungen kenne ich ebenfalls mit den 20 Tagen im Jahr maximal und nur wenn durch bspw Krankheit nicht nehmbar gewesen..

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Die Aussage des KpFw, sollte sie wirklich so gefallen sein, entspricht nicht der gesetzlichen Regelung und zeugt von wenig Eignung zum KpFw. Daher sollten Sie genau dies in einer Beschwerde schildern. Weiterhin steht es ihnen offen, einen Eingabe bei der Wehrbeauftragten einzureichen.
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DearGren,

  • Gast
Antw:Urlaubsabgeltung bei Entlassung durch DU
« Antwort #3 am: 11. Juni 2022, 12:19:12 »

Moin, kleiner Zwischenstand.
Ich habe versucht den Chef telefonisch zu erreichen.. leider erfolglos. Darauf aber den Spieß erreicht und dieser hatte behauptet es seien mir 60 Genesungstage von einem Truppenarzt vergeben worden. Welcher dies gewesen sein soll konnte er mir nicht sagen.
Da ich seit krankheitsbeginn bei ein und derselben Ärztin war habe ich diese kontaktiert und mal nachgehakt. Sie wiederum meinte es ist Quatsch und ihres Wissens habe ich diesen nie erhalten.
Wurde von ihr an den Sozialdienst verwiesen und hab nun ein neuen Antrag schriftlich als Einschreiben gestellt mit Hinweis auf die Äußerung des Spießes, der Antwort der Truppenärztin und dem Kontakt zum Sozialdienst.
Mal sehen was jetzt bei rauskommt..
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JensMP79

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  • Beiträge: 336
Antw:Urlaubsabgeltung bei Entlassung durch DU
« Antwort #4 am: 16. Juni 2022, 08:24:31 »

Was denken Sie denn haben Sie noch an Anspruch?

Der Urlaubsanspruch und die Urlaubsabgeltung ist eindeutig geregelt. Da kann auch die Meinung des "Gelbschnurträgers" nichts daran ändern. Dieser möchte offensichtlich eine Würdigung seines Verhaltens im Bericht des Wehrbeauftragten haben.

Warten Sie die Reaktion auf Ihr Einschreiben ab. Weitere Möglichkeiten wurden ja bereits genannt.

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