Hallo,
da das Auswahlverfahren für den SanOA mit Fachrichtung Humanmedizin für mich sehr erfolgreich verlaufen ist (an dieser Stelle danke an alle, die mir im Vorfeld mit ihrem Wissen und Ratschlägen geholfen haben - geplant ist, im Gegenzug zeitnah noch einen ausführlichen Erfahrungsbericht zu veröffentlichen), beschäftige ich mich derzeit mit der Frage, wie und wann das Pflegepraktikum am besten zu organisieren ist.
Dabei bin ich auf folgende Frage gestoßen, auf die ich im Forum trotz eingehender Recherche keine abschließende Antwort gefunden habe:
Wie ist die Regelung, dass 50% aller Praktika und Famulaturen in einer BW-Einrichtung abzuleisten sind zu interpretieren, wenn man bereits 1 Monat Pflegepraktikum in einer Zivilen Einrichtung im Vorfeld der Einstellung abgeleistet hat?
Aus meiner Sicht gibt es folgende Möglichkeiten:
Möglichkeit 1 (unwahrscheinlich): 50% der verbleibenden Dienstzeit sind im BWK abzuleisten, der Rest entweder auch im BWK oder zivil.
Möglichkeit 2 (wahrscheinlich): 50% der gesamten Dienstzeit sind im BWK abzuleisten und somit die vollen verbleibenden 60 Tage, da Dienstzeiten unter 30 Tagen laut Prüfungsordnung grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Ich frage vor allem deshalb, weil ich einen Teil des Pflegepraktikums gerne im Ausland absolvieren würde, einfach um mal einen Einblick in das dortige Gesundheitswesen zu erhalten. Weiß was das angeht zufällig jemand, ob es möglich ist, einen Teil des Praktikums in einem Militärkrankenhaus eines NATO-Partners zu absolvieren?
Vielen Dank!
LG
T.D.