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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DU Verfahren und Wiedereinsteller  (Gelesen 1243 mal)

Micha88

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DU Verfahren und Wiedereinsteller
« am: 23. Mai 2022, 19:34:28 »

Hallo ich habe 2015 ein DU Verfahren gehabt und dadurch die Bundeswehr verlassen. 2021 hatte ich den Wunsch als Reservist zur Truppe zurück zu kommen und nun möchte ich als SaZ wieder einsteigen.

Wohnung FW bekommen.  Nur eine Frage, ich muss jetzt nach meiner Musterung 2021 für den Reservedienst nochmal gemustert werden.

Ich wurde D2 verwendungsfähig mit Einschränkungen.

Kann mir jemand sagen was das D2 zu bedeuten hat ? Und was bedeutet Einschränkungen ?
Ist das wie T1 und T2 so das bei T2 ja auch einige Verwendungen wegfallen?

Liebe Grüße und danke :)
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KlausP

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Antw:DU Verfahren und Wiedereinsteller
« Antwort #1 am: 23. Mai 2022, 19:43:03 »

Die Tauglichkeitsgrade (T..) werden durch die Grade der Dienstfähigkeit (D..) 1:1 ersetzt, ist nur eine andere Bezeichnung.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Micha88

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Antw:DU Verfahren und Wiedereinsteller
« Antwort #2 am: 23. Mai 2022, 20:33:48 »

Ok. Dann stellt sich mir die Frage warum ich nochmal gemustert werden soll…
Wurde beim KarrCenter auf D2 getestet. Übliche Musterung. Also komplett nach meinem DU verfahren und mir wurde gesagt das ich wieder Dienstfähig bin. Angeblich ist die Musterung wohl aber eine andere. Hab die ganzen Unterlagen zuhause, dort sind die Verwendungen drauf die ich ausüben darf.

Werde wohl noch einmal mit dem Arzt Kontakt aufnehmen.

Danke dir, Klaus.  :)
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Ralf

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Antw:DU Verfahren und Wiedereinsteller
« Antwort #3 am: 24. Mai 2022, 05:27:19 »

Weil man 2016 bi/2018 die kompletten Musterungsgrundlagensowie die Inhalte der Anforderungssymbole überarbeitet hat und sie an aktuelle medizinische Entwicklungen sowie Arbeitsplatzerfordernisse angepasst hat. Und trotzdem stimmt das, was KlausP gesagt hat. Nur dass halt eben dahinter nunmehr andere Grenzwerte und/oder andere Verwendungsausschlüsse liegen
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Deepflight

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Antw:DU Verfahren und Wiedereinsteller
« Antwort #4 am: 18. Juni 2022, 19:49:39 »

Das stimmt...aber dennoch ists schon seltsam, nach einen DU wieder T2 zu werden. Ein DU-Verfahren kriegt man ja nucht so ohne weiteres und da muss ja schon eine Prognose bestanden haben, die einen dauerhaft für eine Verwendung ausschließt.
Dass das jetzt nur aufgrund der Vorschriftenänderung raus ist weswegen der TE damals gegangen wurde wäre ja ein extremer Glücksgriff.
Wenn nicht gerade Stoffmissbrauch involviert ist sind DU-Verfahren garnicht so einfach durchzubringen, wenn der Soldat nicht raus will. Ich kenne sogar jemanden mit transplantiertem Herz der in einem Stab noch hervorragende Arbeit liefert.

Mal interessenhalber:
Darf man fragen was damals der Grund war? Wollten Sie damals raus und haben das im DU-Verfahren auch so angegeben oder wurde das durch ihren Willen verfügt.

Bitte nicht falsch verstehen, es freut mich für Sie das wieder eine Möglichkeit für Sie besteht und ich wünsche Ihnen alles erdenkliche Soldatenglück und viel Freude am Dienst. Stellen Sie aber bitte sicher das sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet haben, nicht das der Ausschluss immer noch besteht und sie nacher Ärger kriegen wenn das raus kommt und sie es vergessen hätten
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LwPersFw

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Antw:DU Verfahren und Wiedereinsteller
« Antwort #5 am: 19. Juni 2022, 07:26:28 »


Das stimmt...aber dennoch ists schon seltsam, nach einen DU wieder T2 zu werden. Ein DU-Verfahren kriegt man ja nucht so ohne weiteres und da muss ja schon eine Prognose bestanden haben, die einen dauerhaft für eine Verwendung ausschließt.



Das stimmt so nicht ganz... Grundsätzlich "dauerhaft" - ja.
Aber es kann DU auch ohne "dauerhaft" festgestellt werden.


"(3) Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.
Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist."

"(4) Ist ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Berufssoldat wieder dienstfähig geworden, kann er erneut in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen werden, wenn seit der Versetzung in den Ruhestand noch keine fünf Jahre vergangen sind und die allgemeine Altersgrenze noch nicht überschritten ist. "

Adäquat gilt dies auch für die anderen Statusgruppen.

Es gibt also eine wirklich dauerhafte DU.
Und die DU in Anwendung der genannten Jahresfrist.

Wurde also z.B. ein FWDL 23 nach 14 Monaten Krankheit wegen DU entlassen... und die Krankheit ist später ausgeheilt, kann er als SaZ eingestellt werden.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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