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Autor Thema: Trennungsgeld/ Abordnung zum 1.09.2022 Bundespolizei  (Gelesen 934 mal)

SeriousBlack

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Hallo liebe Community,

ich bin Angehöriger der Bundespolozei seit 2016 und
zuvor war ich bei der Bundeswehr als FWDL. Seit 2019 ist meine Stammdienststelle Frankfurt am Main. Zum 1.09.2022 werde ich jedoch nach Bielefeld abgeordnet für 2 Jahre. Das offizielle Schreiben also die Verfügung habe ich jedoch noch nicht das werde ich erst in paar Wochen erhalten. Jetzt habe ich paar Fragen bezüglich Erstattung von Trennungsgeld und ich hoffe das ihr mir da weiterhelfen könnt und ich bedanke mich schonmal vielmals im Voraus. Wenn sich jetzt manche Fragen warum ich diese Fragen hier stelle bitte nicht wundern weil viele von uns sich damit nicht auskennen :D und das Thema Trennungsgeld überall gleich ist also was die Regelung betrifft.
Also, ich habe derzeit noch meine Wohnung in Frankfurt seit 2 Jahren. Es handelt sich hierbei um eine 1- Zimmer Wohnung und die Miete beträgt 400€. Meine erste Frage soll ich die Wohnung behalten also macht es Sinn die Wohnung nicht zu kündigen bevor ich die Abordnung antrete? Weil ich jetzt nicht weiss ob der Betrag den ich dann erhalten werde höher sein wird als meine Miete oder weniger. Weil wenn es weniger ist dann kann ich die Wohnung ja gleich kündigen da es ja kein Sinn macht. Und wenn ich die Wohnung kündige dann wird mir doch so der so eine Wohnung vom Bund gestellt auf deren Kosten da es sich um eine Abordnung handelt oder?
Meine nächste Frage ist, dass ich jetzt überlegt habe zu meiner Freundin nach Frankfurt zu ziehen also mich da ummelde und mich auch als Hauptmieter eintragen lasse und wir dann die Miete teilen, bin ich dann trotzdem Trennungsgeld berechtigt wenn ich zu meiner Freundin ziehe? Also der Vermieter mich dann auch als Hauptmieter anerkennt vor der Abordnung? Es gibt ja auch keine Klausel also wie lange man eine Wohnung schon haben muss um Trennungsgeld berechtigt zu sein oder ?Hauptsache alles passiert vor meinem Antritt.

Ich danke euch für eure Hilfe

Lg 
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SanStffEins

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Antw:Trennungsgeld/ Abordnung zum 1.09.2022 Bundespolizei
« Antwort #1 am: 04. Juni 2022, 20:45:13 »

Hast du dir deine jetzige Wohnung anerkennen lassen?
Sonst sieht's meine ich schlecht aus mit TG.

Du kannst natürlich auch mit deiner Freundin zusammen ziehen, im Vertrag stehen und dann diese Wohnung anerkennen lassen.

Wie lange das dauert weiß ich allerdings nicht.
Nimm am Dienstag mal das Telefon in die Hand und frag nach.

Die Höhe des TG richtet sich nach dem ortsüblichen Mietspiegel.
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BulleMölders

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Antw:Trennungsgeld/ Abordnung zum 1.09.2022 Bundespolizei
« Antwort #2 am: 05. Juni 2022, 08:43:00 »

So einfach "im Vertrag stehen" ist ja auch nicht in allen Fällen möglich. Da muss der Vermieter schon mit spielen, dass sollte man vorher auch schon mal abklären.
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld/ Abordnung zum 1.09.2022 Bundespolizei
« Antwort #3 am: 05. Juni 2022, 09:43:55 »

Ich gehe einmal davon aus, dass Ihrer zuständigen personalbearbeitenden Stelle Ihr aktueller Wohnstatus bekannt ist und das die Wohnung in Bezug auf die Zusage/Nichtzusage als berücksichtigsfähig anerkannt ist.

Bei einer Abordnung für 2 Jahre wäre Ihnen dann die UKV nicht zuzusagen.

Folge: Sie werden TG-Empfänger nach § 3 TGV (Bund)


Zitat
Meine erste Frage soll ich die Wohnung behalten also macht es Sinn die Wohnung nicht zu kündigen bevor ich die Abordnung antrete? Weil ich jetzt nicht weiss ob der Betrag den ich dann erhalten werde höher sein wird als meine Miete oder weniger. Weil wenn es weniger ist dann kann ich die Wohnung ja gleich kündigen da es ja kein Sinn macht.

Wenn Sie die Wohnung auflösen, verlieren Sie den Anspruch auf Trennungsgeld.
Denn eine Grundvoraussetzung ist die doppelte Haushaltsführung.

Zitat
Und wenn ich die Wohnung kündige dann wird mir doch so der so eine Wohnung vom Bund gestellt auf deren Kosten da es sich um eine Abordnung handelt oder?

Nein. Siehe erste Antwort.
Dies funktioniert bei Ledigen ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand, der Sie ja nach Kündigung wären, nur bei Abordnungen bis max. 3 Monate.





Zitat
Meine nächste Frage ist, dass ich jetzt überlegt habe zu meiner Freundin nach Frankfurt zu ziehen also mich da ummelde und mich auch als Hauptmieter eintragen lasse und wir dann die Miete teilen, bin ich dann trotzdem Trennungsgeld berechtigt wenn ich zu meiner Freundin ziehe? Also der Vermieter mich dann auch als Hauptmieter anerkennt vor der Abordnung? Es gibt ja auch keine Klausel also wie lange man eine Wohnung schon haben muss um Trennungsgeld berechtigt zu sein oder ?Hauptsache alles passiert vor meinem Antritt.


Wenn das vor Dienstantritt passiert und Sie zumindest als gleichwertiger Hauptmieter mit in den Mietvertrag aufgenommen werden, würde dies gehen.

Ich empfehle Ihnen aber dies vor Kündigung der alten Wohnung mit der Stelle abzuklären, die die Abordnung erstellt!! Was müssen Sie wann dort vorlegen, damit alles richtig läuft ?

Bei der Bundeswehr gibt es die Möglichkeit solch einen Umzug auch während des Bezug von TG durchzuführen.
D.h. man tritt erst mal den Dienst an, beantragt TG und bezieht TG... und zieht dann später in eine andere Wohnung um.

Wenn diese neue Wohnung dem Wohnungsbegriff entspricht und man zumindest gleichwertiger Hauptmieter ist, wird diese Wohnung dann auf jeden Fall als berücksichtigsfähig anerkannt... in diesem speziellen Fall sogar ohne Berücksichtigung der Entfernung.

War die Entfernung z B. 300 km ... dann 500 km ... egal.

Man muss nur wissen... da es ein rein privater Umzug ist, bekommt man nach dem Umzug nicht mehr TG als vor dem Umzug.

Ob dies auch so bei der Bundespolizei möglich ist... ?
Auch dies kann die abordnende Stelle beantworten.








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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SeriousBlack

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Antw:Trennungsgeld/ Abordnung zum 1.09.2022 Bundespolizei
« Antwort #4 am: 06. Juni 2022, 19:52:22 »

Erstmal vielen Dank für eure Antworten :)
Ich habe soweit alles verstanden, eine Frage hätte ich jedoch noch und zwar, wie würde es ausehen wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Frankfurt kündige und ich mich vor meinem Dienstantritt in meinem Elternhaus wieder ummelde? Meine Eltern wohnen ca 50 Km entfernt von Bielefeld. Wäre ich dann weiterhin Trennungsgeld berechtigt? Ich danke euch für eure Hilfe
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SanStffEins

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Antw:Trennungsgeld/ Abordnung zum 1.09.2022 Bundespolizei
« Antwort #5 am: 06. Juni 2022, 20:18:19 »

IMHO nicht, ist ja nicht deine Wohnung/Haus.

Du musst die Bude anerkennen lassen, und das geht nur, wenn du einen Mietvertrag hast oder dir die Hütte der Eltern gehört.
Warum sollte dir der Staat Kohle zuschieben, wenn du kostenlos bei den Eltern wohnst?


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SeriousBlack

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Antw:Trennungsgeld/ Abordnung zum 1.09.2022 Bundespolizei
« Antwort #6 am: 06. Juni 2022, 20:53:39 »

IMHO nicht, ist ja nicht deine Wohnung/Haus.

Du musst die Bude anerkennen lassen, und das geht nur, wenn du einen Mietvertrag hast oder dir die Hütte der Eltern gehört.
Warum sollte dir der Staat Kohle zuschieben, wenn du kostenlos bei den Eltern wohnst?


Ja da hast du Recht macht auch Sinn. Also Trennungsgeldberechtigt wäre ich dann nicht. Wie siehts dann mit einer Wohnung aus bei meiner neuen Dienststelle? Würde ich die dann auch nicht gestellt kriegen?
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SanStffEins

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Antw:Trennungsgeld/ Abordnung zum 1.09.2022 Bundespolizei
« Antwort #7 am: 06. Juni 2022, 21:19:14 »

Eine Wohnung bekommst du so und so nicht gestellt.

Du musst dir eine suchen und bekommst dann den ortsüblichen Mietspiegel als Zuschuss. Ob der die Kosten deiner Wohnung deckt, ist ne ganz andere Geschichte.
Man spricht nur immer von einer "TG-Wohnung", weil man diese eben übers TG finanziert.

Ihr habt bestimmt das Äquivalent eines Spieß bei euch, der sollte dir alles erklären können.

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sputn!k

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Antw:Trennungsgeld/ Abordnung zum 1.09.2022 Bundespolizei
« Antwort #8 am: 07. Juni 2022, 09:33:27 »

Wie siehts dann mit einer Wohnung aus bei meiner neuen Dienststelle? Würde ich die dann auch nicht gestellt kriegen?

Unabhängig von der Trennungsgeldfrage, könntest du versuchen, an eine Wohnung über die Wohnungsführsorge des Bundes zu kommen.

https://www.bundesimmobilien.de/vorgehen-der-wohnungsfuersorge-509ccb55d39fa4fb

Zugangsdaten sollte dir deine Dienststelle verschaffen können. Kostenlos ist die Wohnung dann natürlich nicht, afaik aber günstiger, als die Angebote auf dem freien Markt.
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