Ich bin mir nicht sicher, ob die aufgeführten Punkte denn tatsächlich bestehende bzw. mögliche Denkfehler offen legen würden:
1. Ich bin mir bewusst, dass es keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung oder einen bestimmten Dienstposten gibt.
Wenn man aber bereits zu weit z.B. bis zum OTL befördert worden ist, dann hat die Personalführung auch überhaupt keine Möglichkeit mehr, die betroffenen Soldaten noch z.B. als Kompaniechef zu verwenden. Andererseits besteht eben diese Möglichkeit - somit ein entsprechender (ggf. kleiner) Ermessensspielraum - die Betroffenen vielleicht in dieser Hinsicht noch zu fördern beziehungsweise sie ggf. etwas länger auf einer gewünschten Verwendung zu belassen.
2. An eine Verwendung z.B. als Kompaniechef "auf Lebenszeit" hatte ich dabei auch gar nicht gedacht. Für den Einzelnen kann aber bereits eine Verdoppelung der Zeit in dieser spannenden Verwendung wie vorgesehen - also z.B. 6 Jahre statt 3 Jahre - den Karriereweg erfüllender gestalten. Immerhin stünde eben diese Verdoppelung der truppennahen Verwendung einer etwa lediglich 10-prozentigen
Minderung der daraufhin folgenden "Papierarbeit" von etwa 35 Jahren gegenüber.
Möglicherweise stehen auch für manche in den aktuellen Entwicklungsmodellen diese Zeiten nicht im Verhältnis, insbesondere wenn einige die Bundeswehr sogar auch noch als "Verwaltungsarmee" bezeichnen mögen. Dass aber in jeder Armee dann auch die Zeit irgendwann kommen muss, in der jeder dann auch alt wird, ist natürlich völlig klar - aber vielleicht kann man die Beförderung und den Weg also vom Major/Korvettenkapitän zum Oberstleutnant/Fregattenkapitän schließlich selbstbewusster und selbstbestimmter gehen und gestalten, ob man im Rahmen der Möglichkeiten eventuell etwas länger auf entsprechenden Verwendungen also verbleiben will; und nicht allein weil lediglich auch diese vorgesehene Stehzeit von etwa drei Jahren abgelaufen ist.
3. Sicherlich erfordert es aber auch den gewissen Mut, zu sagen, dass man eben noch nicht befördert werden möchte bzw. sich bereit fühlt. Eventuell braucht man sogar auch noch mehr Mut, wenn man dies vor versammelter Truppe dann auch erst zum Ausdruck bringt, wenn der Disziplinarvorgesetzter gerade dazu ansetzt, die Beförderung auszusprechen. Die Erwägung war eben gewesen, dass es halt vielleicht auch der elegantere Weg sein könnte, sich von Dienstposten dann auch zu Dienstposten A13-spitz zu hangeln, sodass die Personalführung schließlich nicht in die Verlegenheit kommt, nach Ablauf der Zeit (bzw. Eignungsreihenfolge) dann die Beförderung zu verfügen (ggf. zu müssen).
Unter Umständen könnten diese Erwägungen aber schon bereits als Hauptmann bzw. Kapitänsleutnant sinnvoll sein, zumindest nachdem man auch seinen Status als Berufssoldaten verliehen erhalten hat, dann also ggf. auch von einer frühen Beförderung zum Major bzw. zum Korvettenkapitän abzusehen. Bei Kompanien als Beispiel könnte ein Hauptmann dann exemplarisch immerhin mehr Erfahrung als Zugführer auch sammeln. In dieser Hinsicht wäre die bisherige Entwicklung des Fragestellers also tatsächlich auch nicht völlig unverständlich.
4. Insbesondere helfen diese Erwägungen ggf. den Kameraden, die prinzipiell auch die Eignung für eine Führungsverwendung vielleicht haben, aber lediglich innerhalb der vorgesehen (eher kurzen) Stehzeit noch nicht zum Zuge kamen. Indem sie nicht bereits zum nächstbesten Zeitpunkt die Beförderung annehmen und somit länger in einem für die Verwendung zulässigen Dienstgrad verbleiben, können sie zumindest im Rahmen des der Personalführung noch eröffnetem Ermessen ggf. immer noch zum Zuge kommen. Natürlich sollte man sich aber durchaus auch bewusst sein, dass man dann eben immer erneut mit den jüngeren Kohorten sich messen lassen muss; eventuell vergleichbar mit den früheren Wartesemestern für das Medizinstudium, nur dass es kein Bonus fürs Warten gibt - aber jedenfalls bleibt die Hoffnung (und Ermessen der Bundeswehr) bestehen, und würde nicht durch die Beförderung verschlossen.
Aufgrund der Bestenauslese nimmt man dabei auch keinem die Möglichkeit auf eine Führungsverwendungen - insbesondere auch nicht den jüngeren Kohorten, wovon die Jahrgangsbesten und ggf. Jahrgangsbesseren eben ohnehin auch den Vorzug vor den Betroffenen erhalten würden, die in ihren eigenen Jahrgängen nicht zu den Besten gehörten - wirklich weg(!); insbesondere im Vergleich zu ggf. späteren, schwächeren Jahrgängen könnte man sich also eventuell durchsetzen - bei stärkeren Jahrgängen, die dann folgen, hätte man dann wohl eher Pech...
Wenn die Eignung nicht besteht, dann kann immerhin irgendwann auch Einsicht für die Beförderung entwickeln; ansonsten könnte man doch den Betroffenen ihre Hoffnungen doch auch durchaus belassen, solange sie noch von ihrer Eignung überzeugt sind, irgendwann vielleicht doch noch ausgewählt zu werden.
Es wäre dann auch für den Einzelnen z.B. anhand von finanziellen Erwägungen also zu entscheiden, ggf. wann die Aussicht auf eine Führungsverwendung leider innerhalb dieser Karriere (in diesem Leben) nicht mehr besteht, und schließlich mit der weiteren Beförderung auch voranzuschreiten, um immerhin dann auch die eigenen Umstände (in diesem Leben) hinsichtlich Finanzen, Dienstgrad, etc doch auch möglichst zu verbessern bzw. zu optimieren. Ich denke, dass man zumindest die Entscheidung bezüglich des Zeitpunkts, bis zu dem die Einzelnen Hoffnungen eventuell aufrecht erhalten möchte, in ihre eigenen Hände legen kann. Immerhin könnte jeder selbst einsichtig werden, dass ggf. der Wunsch auf eine bestimmte Verwendung innerhalb dieser Karriere wohl "ins Leere" laufen könnte; aber dies muss nicht zwingend bereits zum Ende der vorgesehenen Stehzeit erfolgen.
5. Letztlich ist dies auch kein "fight the system"; denn immerhin besteht in diesem System schließlich auch die Möglichkeit, Beförderungen auch explizit abzulehnen - jedenfalls in dieser Hinsicht, ist die Ablehnung einer Beförderung doch vielmehr auch als zulässige Interaktion mit dem Personalentwicklungsmodell schließlich anzusehen; verwerfliche "Partikularinteresse" oder Nachteile zu Lasten anderer Kameraden sind bei dem dargestellten Verhalten mir zugebenermaßen auch noch nicht direkt ersichtlich.
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Vermutlich ist Disziplinarvorgesetzter auch nicht gleich "Disziplinarvorgesetzter", denn sicherlich ist die Personalverantwortung und entsprechende Kontaktnähe zu den unterstellten Soldaten z.B. in Kompanien, Schiffen, U-Booten dann sicherlich doch nochmal anders als in andersartigen Dienststellen, Referaten, etc.
Abseits von den möglicherweise bestehenden Unterschieden, gibt es denn auch A13/A14-dotierte Dienstposten mit Disziplinarbefugnism? ... bisher scheinen mir diese wohl auch erst wieder ab A15 zu geben, oder?
Andererseits, wenn A13-spitz bewertete Dienstposten der Personalentwicklung von "speziell geeignetem" Personal vor allem dienen soll, dann ist doch dennoch verwunderlich, wieso es dann aber diese A13-spitz bewertete Dienstposten nicht auch in den speziellen Fachdiensten ausgebracht wurden ...
Die Idee, der Zweck und das Rational von diesem einzelnen A13-spitz bewerteten Dienstposten wird mir noch nicht ganz ersichtlich, außer dass sie früher zufällig mal A12-dotiert gewesen waren, und zuletzt dann aber höher bewertet wurden(!!); wieso könnte man sie nicht auf A12 belassen oder ggf. auch A13/A14 bündeln?