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Autor Thema: Sonderurlaub  (Gelesen 712 mal)

DerNeue148

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Sonderurlaub
« am: 30. Juni 2022, 16:00:26 »

Guten Tag,

mal eine kurze Frage, bekomme ich Sonderurlaub für Behördengänge? Sowas wie Straßenverkehrsamt zum anmelden eine Fahrzeugs?
Ich finde in der Vorschrift was mit Terminen bei Ämtern, dahinter steht allerdings was mit Gericht etc.
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Ralf

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Antw:Sonderurlaub
« Antwort #1 am: 30. Juni 2022, 16:09:29 »

Wenn du dienstlich begründet umziehst, bekommst du ja Sonderurlaub, der kann dann ja auch für die Behördengänge genutzt werden.
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DerNeue148

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Antw:Sonderurlaub
« Antwort #2 am: 30. Juni 2022, 16:12:30 »

Alles klar, damit meinst du dann wohl den 336 , wo ich dann 3 Tage Sonderurlaub bekommen kann :)
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Ralf

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Antw:Sonderurlaub
« Antwort #3 am: 30. Juni 2022, 16:45:05 »

Ja, 3 Tage, wenn der letzte dienstl. Umzug nicht länger als 5 Jahre her ist.
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DerNeue148

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Antw:Sonderurlaub
« Antwort #4 am: 30. Juni 2022, 17:47:05 »

Okay, was bedeutet dies? Angenommen der ist länger als 5 Jahre her ?
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KlausP

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Antw:Sonderurlaub
« Antwort #5 am: 30. Juni 2022, 17:51:12 »

Sonderurlaub der Soldaten richtet sich nach der Sonderurlaubsverordnung der Bundesbeamten. https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Antw:Sonderurlaub
« Antwort #6 am: 30. Juni 2022, 17:57:09 »

Okay, was bedeutet dies? Angenommen der ist länger als 5 Jahre her ?
Steht doch in Nr 336, du hast die doch selbst zitiert: dann ist es ein Tag.
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