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Autor Thema: Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung  (Gelesen 1697 mal)

Frau xy

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Ich habe eine allgemeine Frage, ich wurde in einem Auslandseinsatz von einem Kameraden vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und der Fall wird verhandelt. Bei mir wurde eine PTBS diagnostiziert durch Bundeswehrfachärzte. Trotzdem stehe ich komplett alleine da und habe nicht mal einen Ansprechpartner bzw Koordinator oder so etwas in der Art.

Um die Anerkennung einer WdB kämpfe ich gerade zusammen mit einer Rechtsanwältin.

Ist das der normale Zustand innerhalb der Bundeswehr das man als Soldatin dann einfach Pech hat wenn man Opfer einer Straftat wird?

Ich hatte inzwischen DZE und bin AU.
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Andi8111

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #1 am: 06. Juli 2022, 13:19:01 »

Schon. Sofern die PTBS auf die Vergewaltigung zurückzuführen ist, steht mMn auch keine WDB im Raum. Gegenüber dem Täter entstehen nicht nur strafrechtliche auch zivilrechtliche Ansprüche. Was soll die Bundeswehr damit zu tun haben, noch dazu nach DZE?
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F_K

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #2 am: 06. Juli 2022, 13:35:17 »

Ggf. helfen auch Organisationen wie der weisse Ring.

Ja - Opfer von Straftaten werden leider ungenügend unterstützt.

Gute Besserung.
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christoph1972

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    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #3 am: 06. Juli 2022, 13:41:14 »

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 und auf www.hilfetelefon.de

https://weisser-ring.de/

Grundsätzlich hilft bei solchen Themen der Sozialdienst der Bundeswehr sowie die (mil) Gleichstellungsbeauftragte.

Da der Vorfall (hoffentlich) gemeldet wurde und neben der StA auch der WDA von Seiten der Bundeswehr eingebunden ist, kann man sich auch an das Psychosoziale Netzwerk wenden.



Edit: Doppelte Telefonnummer entfernt!

Tatsächlich hält sich der Dienstherr bei diesen Themen zurück, bis der Sachverhalt ausermittelt ist. Es gilt erstmal die Unschuldsvermutung, so hart das klingt.

« Letzte Änderung: 06. Juli 2022, 13:52:30 von BulleMölders »
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Yves Montand
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† 09. 11. 1991 - Senlis

justice005

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #4 am: 06. Juli 2022, 14:54:02 »

Es bestehen in erster Linie umfangreiche Schadensersatzanspruche an den Täter.

Ich empfehle in solchen Fällen, selbst einen Anwalt einzuschalten, der sich um die Geltendmachung aller Ansprüche kümmert. Ggf. empfiehlt sich auch, dem Strafverfahren als Nebenkläger beizutreten. Stichwort: Adhäsion.

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ulli76

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #5 am: 06. Juli 2022, 15:02:40 »

Folgen einer Vergewaltigung KÖNNEN eine WDB sein-hängt aber von den genauen Umständen ab.

Das Ganze läuft doch- was willst du denn jetzt wissen?

wie lange ist das her und wann war die Entlassung? Warst du vor der Entlassung nicht mal beim Sozialdienst?
« Letzte Änderung: 06. Juli 2022, 15:04:35 von ulli76 »
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LwPersFw

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #6 am: 06. Juli 2022, 19:07:22 »

Es bestehen in erster Linie umfangreiche Schadensersatzanspruche an den Täter.

Ich empfehle in solchen Fällen, selbst einen Anwalt einzuschalten, der sich um die Geltendmachung aller Ansprüche kümmert. Ggf. empfiehlt sich auch, dem Strafverfahren als Nebenkläger beizutreten. Stichwort: Adhäsion.

Neben diesen Ansprüchen wäre zu prüfen, ob z.B. Leistungen nach dem OEG in Betracht kommen.

https://www.gesetze-im-internet.de/oeg/__1.html

Hier kann dieses Urteil des BSG relevant werden...
Bundessozialgericht
Urt. v. 18.10.1995, Az.: 9/9a RVg 4/92

"Amtlicher Leitsatz

1.
Im Einzelfall ist eine in den Anhaltspunkten aufgeführte seelische Krankheit wahrscheinliche Folge einer dort aufgeführten Extrembelastung (hier: Vergewaltigung), wenn die Krankheit in engem Anschluß an den belastenden Vorgang ausgebrochen ist.

Bestehen Zweifel, ob schon vorher Krankheitssymptome vorhanden waren oder ob andere Ursachen die Krankheit herbeigeführt haben, so geht das nicht zu Lasten des Opfers."



Wie schon genannt ist Unterstützung durch einen Opferverband bzw Anwalt sehr zu empfehlen.


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Frau xy

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #7 am: 07. Juli 2022, 10:03:23 »

Danke für die Antworten. Das ich einen Antrag nach dem OEG stellen kann, hab ich erst vor ein paar Wochen erfahren, das läuft jetzt. Schadenersatzansprüche muss man an den Staat abtreten.
Beim Sozialdienst war ich vor DZE zweimal. Die Frau hat gesagt das sie mir nicht helfen kann.
Generell wurde ich an Stiftungen verwiesen. Aber das kann doch nicht die Lösung sein. Anstatt eine generelle Regelung zu treffen. Ich muss die Bundeswehr verklagen um eine Anerkennung zu erhalten. Weil die den Antrag auf WdB erstmal eiskalt abgelehnt haben. Obwohl Anklage erhoben wurde. Und eiskalt trifft es sehr gut, auf das BAPersBW hab ich mittlerweile einen Hals.
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F_K

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #8 am: 07. Juli 2022, 10:18:53 »

@ Frau xy:

Wichtig ist immer, die RICHTIGEN Kämpfe zu führen.

Du bist Opfer einer Straftat geworden, dies tut uns allen Leid und die Bundeswehr ist dafür mit hoher Wahrscheinlichkeit NICHT verantwortlich - sondern ein Straftäter.

Insoweit liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keine WDB vor, denn die Ursache liegt eben nicht im Wehrdienst, sondern in der Straftat.

Daher solltest Du den Fokus darauf legen, als Nebenkläger die Strafrechtliche Verurteilung des Täters zu erreichen - und dann dort Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.

Viel Erfolg.
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Frau xy

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #9 am: 07. Juli 2022, 10:39:46 »

Ich sehe das ein bisschen anders, das war in einem Auslandseinsatz, der Täter war aktiver Zeitsoldat. Die Bundeswehr hat Schnaps, Bier ohne Limit bereitgestellt. So das der Täter sich maßlos Mut antrinken konnte. Im Auslandseinsatz. Ich konnte da nicht einfach so weg.
Bei den USA ist Alkoholverbot- aus gutem Grund.
Aber das kann ein Richter prüfen ob die Bundeswehr damit eine Mitverantwortung trägt.  Zwei Bier Regelung gab es nicht. Saufen bis zum erbrechen oder Bewusstlosigkeit. Und die Führung hat das gesehen und toleriert.
Männer sind auch einfach Sturz betrunken ( oder auch nüchtern)  in den Schlafbereich von Soldatinnen gegangen. Das nennt sich schutzlos stellen.
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Frau xy

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #10 am: 07. Juli 2022, 10:48:58 »

Sorry ich bin mittlerweile nur noch wütend. Deswegen schreibe ich auch nichts weiter. Trotzdem vielen Dank das ihr neutral geantwortet habt und für die Tipps.
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F_K

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #11 am: 07. Juli 2022, 10:57:16 »

Nunja - Regelungen anderer Streitkräfte spielen für die DEU BW und die DEU Rechtssprechung keine Rolle.

Dass ggf. im Einzelfall eine 2 Dosen Regelung aufgehoben wird, ist rechtssicher realisierbar und gängige Praxis.

Unabhängig davon wird die BW damit nicht zum Mittäter oder Gehilfen.

Wut ist oft ein schlechter Ratgeber.

Unabhängig davon - wenn Du Chancen siehst, hier eine WDB geltend machen zu können, dann wirst Du klagen müssen.

Dazu ist aber wohl die strafrechtliche Verurteilung notwendig - und wenn diese erfolgr, bekommst Du vom Täter die Schäden ersetzt - dies sollte schneller gehen.

Viel Erfolg - gute Besserung.
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ulli76

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Antw:Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung
« Antwort #12 am: 07. Juli 2022, 18:47:38 »

Wie immer werden konkrete Nachfragen kaum beantwortet. Dafür irgendwelche Storys zum Besten gegeben, dass die Bundeswehr angeblich ohne Limit und Schnaps im Einsatz zur Verfügung gestellt hätte.

Passt zu den unzähligen Propagandastorys.
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