Im 7 SG steht, dass der Soldat die Pflicht hat, der der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit tapfer zu verteidigen. Sonst steht da erstmal garnix drin an Spezifikationen, heißt das was da steht kodiert lediglich die Pflicht, jederzeit Dienst zu leisten und das Vermögen des Dienstherrn zu wahren.
Deswegen gibt es die übrigen Paragraphen, die nämlich genauer spezifizieren, wann diese Grundpflicht als verletzt anzusehen ist. Zum Beispiel ist eine unerlaubte Abwesenheit ein Verstoß gegen die Pflicht zu treuen dienen, hat aber eine eigene Rechtsnorm.
Daher steht der 7 SG nie alleine; ist aber bei jedem festgestellten Dienstvergehen mitbetroffen. Siehe H.-P. EBERT: Disziplinarrecht, Walhalla, 2005.
Der 7 SG steht juristisch in Konkurrenz zu 8-21 SG und wird von diesen speziellen Pflichten verdrängt.
Um am Beispiel von p4uLe83 zu bleiben, wie sollte man denn die Vermögenswahrungspflicht als Soldat verletzen, ohne einen anderen Paragraphen zu berühren? Man müsste ja, z.B. absichtlich betrügen (eigene Rechtsnorm plus Wohlverhaltenspflicht), oder was bewusst kaputt machen (wieder eigene Rechtsnorm plus Wohlverhaltenspflicht). Du siehst, es kommt immer ein andere Rechtsnorm zum tragen, die dann in einem der Paragraphen 8-21 mündet und somit auch 7 SG berührt.
Steht auch im übrigen in den Lernunterlagen von OSH und OSLw genau so drinnen.
Um auf den TE zurück zu kommen, duech Krankheit entzogen geht ja schwerlich, weil der Soldat dann ja beim Truppenarzt gewesen sein muss.
Bitte schildern Sie mal genau was passiert ist, so istdas stochern im Trüben