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Autor Thema: Dienstunfähigkeitsverfahren = DU-Verfahren?  (Gelesen 1025 mal)

S.peters

  • Gast
Dienstunfähigkeitsverfahren = DU-Verfahren?
« am: 28. Juli 2022, 20:11:27 »

Hallo an die Kameraden (m/w/d),

ich hätte eine Frage zum Thema Dienstunfähigkeit. Ich glaube es wird auch DU Verfahren genannt. Ich habe hier im Forum schon etwas dazu gelesen aber keine genau Antwort dazu gefunden.

Zu meiner Situation: Ich bin nun seit 4 Jahren bei dem Team Bundeswehr. Ich habe nun im Dienst einen Unfall am Arm bekommen. Ich hänge mit diesen Problem nun schon 11/2 Jahre zu. Ich habe die ganze Zeit meinen Dienst machen können. Ich war nur Kurzzeit ca. 2 Monate Krankgeschrieben und konnte die IGF Leistungen nicht machen. Es wurde ein 90/5 hinterlegt. Als ich nun beim Facharzt wieder mal war und der neue Arzt meinte dann zu mir, es könnte sein, das es nicht wieder besser wird und das es sein könnte, das es bei der Bundeswehr nichts mehr wird. Meinte aber bis dahin haben wir noch etwas Zeit.

Nun die Frage:
Kann ich von jetzt auf gleich entlassen werden. Da ich ja schon über 11/2 Jahre damit zubringe, könnte man mich doch jetzt jeder Zeit entlassen oder muss ich noch 1 Jahr Zuhause sitzen und erst dann wird gesagt, den müssen wir entlassen?

Eine zweite Frage ist, wenn ich von mir Aussage, ich möchte ein Du Verfahren veranlassen, wie läuft es dann?
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ulli76

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren = DU-Verfahren?
« Antwort #1 am: 28. Juli 2022, 20:29:20 »

Dass du Dienst tun kannst, ist doch schonmal ein gutes Zeichen. Was sagt der Arzt denn dazu ob das wieder ausheilt?

In was für einer Laufbahn bist du? Wie viel Restdienstzeit? Bist du schon auf die volle Dienstzeit festgesetzt? Oder gibt es noch eine Zwischenfestsetzung? Ggf Laufbahnausbildung abgeschlossen?
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S.Peters

  • Gast
Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren = DU-Verfahren?
« Antwort #2 am: 30. Juli 2022, 13:47:09 »

Hallo und Danke für die Antworten.

Ich bin in der Laufbahn der Feldwebel. Ich selber bin SAZ 12. Ich habe damit noch 8 Jahre bei der Bundeswehr. Ich selber muss noch einen kleinen Kurs absolvieren und werde dann auf die 12 Jahre festgesetzt.


Ich hoffe, dass euch diese Information reicht.

PS: Der Facharzt meinte (daher auch meine Frage) das es wohl nicht so gut aussieht.
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