Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 22:40:11
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: WDB & GdS  (Gelesen 1313 mal)

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 121
WDB & GdS
« am: 18. August 2022, 00:21:19 »


Hallo,

habe ganz nebenbei im Internet das nachfolgende und recht aktuelle Artikel/ Landessozialgerichtsurteil in Sachen „WDB & GdS“ gefunden – falls noch nicht bekannt in der Runde:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-baden-wuerttemberg-l6vs42021-afghanistaneinsatz-bundeswehr-posttraumatische-belastungsstoerung-ausgleichszahlung-vom-staat/  .

Ist besonders interessant und aufschlussreich für Betroffene, welche neben ihrer Grunderkrankung weitere Schäden/ folgenschwere Krankheitsbilder geltend machen wollen.

Zu dem offenbart und unterstreicht der Vorgang einmal mehr den Umgang der Bundeswehr mit/ gegenüber einsatzgeschädigten Menschen. Meinerseits ganz ohne Wertung und ohne Kenntnis in der Sache/ dem Rechtsstreit.

VG
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Beuteberliner

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 494
Antw:WDB & GdS
« Antwort #1 am: 18. August 2022, 06:51:59 »

Wie stellt sich denn Ihrer hoffentlich begründeten Meinung - und unabhängig vom hier geschilderten Fall "der Umgang der Bundeswehr mit Einsatzgeschädigten" dar?
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:WDB & GdS
« Antwort #2 am: 18. August 2022, 07:47:00 »

Lies dir seine Beiträge durch, dann weißt du es.
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:WDB & GdS
« Antwort #3 am: 18. August 2022, 07:55:51 »

Zu dem offenbart und unterstreicht der Vorgang einmal mehr den Umgang der Bundeswehr mit/ gegenüber einsatzgeschädigten Menschen. Meinerseits ganz ohne Wertung und ohne Kenntnis in der Sache/ dem Rechtsstreit.

Ersteinmal ist es besonders interessant für Jemanden, der den "Horror" nicht selber erlebt hat und eine PTBS geltend machen will. Irgendwie verstehe ich die verstecket Kritik am Urteil in deinen Einlassungen nicht? Ist es nicht logisch, dass man selber etwas erlebt haben muss um eine PTBS zu bekommen? Im angeführten Urteil wurde sehr schon herausgearbeitet, dass der Betreffende garnicht vor Ort war. Sondern nur non Hörensagen!! vom Vorfall erfahren hat. Ob er bei der Überführung der Särge dabei war, habe ich nicht gelesen.

Tenor dazu "3. Zur Anerkennung einer PTBS reicht es für das sog. A-Kriteriums nicht aus, dass dem Betroffenen von einem lebensbedrohlichen Ereignis lediglich berichtet wird (hier Selbstmordattentate/Landminen mit Toten auf Einsatzfahrzeuge in Afghanistan)."

Und wie genau geht die Bundeswehr denn mit Einsatzgeschädigten um? Wie meinst du denn, kann man die, die wirklich Hilfe brauchen, von denen, die nur auf dem Trittbrett mitfahren unterscheiden? Das wird per Gerichtsverfahren gemacht! Und nur, weil sich Betroffene selber einreden, dass es so ist, wie es ist, ist es noch lange nicht so. Dieses Urteil wurde von einem unabhängigen Gericht mit Hilfe von unabh. Sachverständigen und Gutachtern erarbeitet. Wie hätte es denn aussehen sollen, dass es dir passt?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:WDB & GdS
« Antwort #4 am: 18. August 2022, 09:31:40 »

Ich würde das Urteil sogar komplett anders interpretieren: OBWOHL (nun wohl rechtskräftig festgestellt) keine PTBS vorlag, hat die Bundeswehr eine PTBS /WDB anerkannt (also letztlich rechtswidrig im Interesse des Soldaten gehandelt).

Die Alkoholproblematik bestand schon vorher, ist also mitnichten eine "Folge" der nicht vorhandenen PTBS.

Insoweit immer gut überlegen, ob man einen Rechtsstreit wirklich starten möchte.
Gespeichert

Beuteberliner

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 494
Antw:WDB & GdS
« Antwort #5 am: 18. August 2022, 12:00:58 »

@ Andi8111 - danke für den Hinweis - meinen Sie, ich habe Zeit und Lust, mir die ganzen Verschwörubgsgeschichten anzutun? Deswegenwollte ich meinem vor-Poster ja animieren, von vorwurfsvollen Andeutungen zu konkreten Aussagen zu bringen.

Dass Sie diesen Quatsch auslassend gleich antworten ist prima und richtig, ob Sie bei diesem bestimmten Nutzer damit "landen", steht auf einem anderen Blatt.
Gespeichert

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 121
Antw:WDB & GdS
« Antwort #6 am: 18. August 2022, 17:35:26 »


… sagt man nicht so schön, dass getroffene Hunde bellen … Jetzt aber mal sachlich.

Es ging mir mit meiner zugegeben süffisanten und provokanten Bemerkung lediglich und ausschließlich um den bürokratischen/ technokratischen Aspekt, dass die Bw - obwohl in erster Instanz gescheitert, welche dem Betroffenen/ Kläger via unabhängigen Gutachter Recht gab, die Sache nicht auf sich beruhen lassen konnte; und das meinerseits völlig losgelöst vom Inhalt, der Sache, der Wahrheit, Gut & Böse, etc.

Mehr nicht - und natürlich dem substanziellen Informationsgehalt.

Grüße

PS: Ich bin kein Arzt oder besitze diesbezüglich Expertise, aber wenn ich die Medien konsumiere und richtig verstehe, dann wird in Fachkreisen immer häufiger auch eine sekundäre oder tertiäre „PTBS“ – insbesondere bei sehr engen Familienangehörigen der Betroffenen – als Krankheitsbild anerkannt und auch teilweise entschädigt (bspw. ein „GdB“ vergeben). Natürlich und logischerweise ist dann der Familienangehörige auch direkt/ unmittelbar betroffen.
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Beuteberliner

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 494
Antw:WDB & GdS
« Antwort #7 am: 18. August 2022, 17:45:58 »

Dann machen Sie das doch in Ihren Beiträgen deutlich, anstelle jetzt ausweichend den Rückzug abzutreten! Im Übrigen ist es doch wohl völlig klar, wenn eine Behörde Handeln auf allen Ebenen rechtssicher machen muss(!), dass es dann einer entsprechenden Bürokratie bedarf, um alles auch nachhalten zu können, speziell, wenn daran auch noch Geldleistungen hängen!
Gespeichert

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 121
Antw:WDB & GdS
« Antwort #8 am: 18. August 2022, 18:08:31 »


… Lieber @Beuteberliner, bitte nicht so forsch und emotional. Damit ist noch keinem TN und Betroffenen nachhaltig und sachdienlich geholfen wurden.

Auch trete ich keinen Rückzug an – warum auch.

Wie sie richtig bemerkt haben, ist Bürokratie hier systemimmanent. Das heißt aber ausdrücklich nicht, dass diese bis ins letzte „Mü“ ausgereizt und genutzt werden muss. Oftmals ist hier – insbesondere im Sinne der Betroffenen – das Opportunitätsprinzip die bessere Wahl und folglich dem Legalitätsprinzip vorzuziehen. Was nicht zuletzt auch politisch so gewollt ist.

Danke.
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.780
Antw:WDB & GdS
« Antwort #9 am: 18. August 2022, 18:28:13 »

Ein sekundäres PTBS erfordert eine engere Beschäftigung mit dem Thema- zB Journalisten, Therapeuten etc. Eine Entschädigung von Familienangehörigen ist aber im Entschädigungsrecht nicht vorgesehen.
Ob es sich wirklich um ein PTBS im Sinne der Definition handelt, ist durchaus umstritten.

Hängt mit dem Pathomechanismus von Neurotransmitterausschüttung und Fehlspeicherung von Erinnerungen zusammen.
« Letzte Änderung: 18. August 2022, 18:33:20 von ulli76 »
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:WDB & GdS
« Antwort #10 am: 18. August 2022, 18:35:35 »

@ Griffin:

Mal deutlich - hier hat ein Alkoholiker eine PTBS "vorgetäuscht" und wollte dann seine Alkoholkrankheit auch noch "bezahlt" bekommen.

Den ersten "Stunt" hat die Bundeswehr noch (illegal) mitgemacht - den zweiten nicht mehr.

Dieser Fall ist also kein geeignetes Beispiel, ein Fehlverhalten der BW zu belegen - im Gegenteil.
Gespeichert

Beuteberliner

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 494
Antw:WDB & GdS
« Antwort #11 am: 18. August 2022, 18:55:33 »

@ Griffin, wo war ich denn Ihnen gegenüber emotional?

Ich zeigte Ihnen auf, dass Sie das vermeindliche Missverständnis hätten vermeiden können und begründete rein sachlich, warum die von Ihnen pauschal kritisierte Bürokratie einfach sein muss, um zum Beispiel Willkür bei Zahlungen schon im Ansatz zu vermeiden.

Ihre zumal so formulierte Kritik am Vorgehen der Bundeswehr bei Einsatzschädigungen ist unbegründet, sachfremd und mit dem von Ihnen angeführten Beispiel abseitig.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.699
Antw:WDB & GdS
« Antwort #12 am: 18. August 2022, 19:09:26 »

Das Ausnutzen des Rechtsweges - und zwar aller Instanzen - ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaates. Sowohl für den Bürger, als auch für den Staat. Zudem hat der Staat auch eine Betreuungspflicht für das ihm anvertraute Vermögen. Wenn hier - sogar wohl berechtigte - Zweifel an der erstinstanzlichen Entscheidung bestanden, war es geboten die nächste anzurufen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 121
Antw:WDB & GdS
« Antwort #13 am: 18. August 2022, 19:37:12 »


… danke für Eure Beiträge und Reaktionen. Alles keine Frage und kein gelungenes Beispiel.
 
Dennoch – und hierauf wollte ich grundlegend hinaus, belegt dies für mich persönlich einmal mehr repräsentativ, dass die Bw – richtigerweise oder nicht – potenziell alle Mittel ausreizt, um ihre Interessen zu verfolgen. Ist legitim und meinerseits wertfrei.

Andereits bin ich mir sicher, dass sich erstinstanzlich keine Stümper oder Laien mit der Sache auseinandergesetzt haben – Richter, Sachverständige, sonstige Juristen, Ärzte, Fachleute, Verfahrensbeteiligte, usw .

Grüße!
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:WDB & GdS
« Antwort #14 am: 18. August 2022, 20:01:24 »

Ach Griffin,

Du scheinst grundlegend einige Konzepte nicht verstanden zu haben.
Alle (gerichtlichen) Verfahren können zwei Instanzen (manchmal mehr) haben, weil eben (auch) manchmal Gerichte Fehler machen.

So wie hier im Beispiel.

Das "Interesse " der BW ist hier, RECHT richtig abzuwenden - und dies ist hier nun passiert.

Ein EINZELNES Verfahren kann nicht repräsentativ sein.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de