Ein BA 90/5 (jaja, heißt jetzt anders) ist immer grundsätzlich von der Mitarbeit des Soldaten abhängig. Klar ist hier -ja nach Anlass des 90/5 - ein bestimmter Umfang an Untersuchungen angesetzt, was davon aber am Ende durchgeführt wird hängt nicht zuletzt vom Anamnesebogen aka Fragebogen ab, den der Soldat ausfüllt und davon, was in der Akte so drinsteht.
Was will ich damit sagen?
Es gibt Krankheiten, die im Rahmen von Standartuntersuchungen nur sehr schwer zu diagnostizieren sind, es sei denn der Soldat gibt hierfür selbst durch Hinweise an den Arzt Anlass.
Z.B. haben Krebserkrankungen die blöde Eigenschaft sich recht lange gut zu tarnen.
Auch Alkoholabhängigkeit ist in dieser Hinsicht ein Tarnungsweltmeister, auch und gerade weil die Betroffenen häufig alles dafür tun, nicht als Alkoholiker erkannt zu werden. Nicht selten sind Alkoholiker absolute Highperformer in der "Stillen Phase" und das Umfeld bekommt erst was mit, wenn die Sucht schon sehr verfestigt ist und der Bedarf an Alkohol sich im tagtäglichen Dienst nicht mehr ohne weiteres Verstecken lässt.
Von 4 dienstlichen Fällen die ich kenne war nur bei einem Fall im Vorfeld aufgefallen, dass irgendwas nicht stimmt....trotz täglichem Umgang mit Chef, Spieß, ZgFhr und TEFhr. Und selbst da kam der Hinweis von Ausserhalb, weil der Mann mit 1.8 Promille im Strassenverkehr bei einer Routinekontrolle sufgefallen ist.
Im Fazit denke ich das es garnicht so unmöglich ist einen 90/5 zu "bestehen" für was auch immer, selbst wenn man krank ist. Entweder, weil man es nicht weiß und noch keine körperlichen Auffälligkeiten hat oder, weils bei Suchterkrankungen verschwiegen wird.
Was den Umgang mit Einsatzschädigungen angeht hat die Bw ein sehr sehr gutes System mittlerweile. Klar, jedes System hat Lücken, aber das jemand im Stich gelassen wird habe ich nie erlebt. Was natürlich vorkommt ist das Leute Hilfe ablehnen, was auch Teil des Krankheitsbildes sein kann.
Hier ist dann aber der Spieß und Chef gefragt, indem man auf den Kameraden einwirkt oder als Chef im Zweifelsfall die Sanität entsorechend ins Boot holt. Wenn man dort die richtigen Hinweise gibt können die Sanis auch gegen den Wiederstand des Soldaten viel machen; oft komnt dann die Einsicht beim Betroffenen später, wenn die Gesundheitsmaßnahme läuft.
Das jemand, der eine Erkrankung hat, über DU-Verfahren rausgeworfen wird ist extrem selten, solange Hilfe nicht aktiv verweigert wird....und selbst dann erst nach zigg erfolglosen Versuchen dem Sdt zu helfen.
Wenn es dazu kommt wirds eben unschön...msn muss dann aber auch bedenken, dass i.d.R. schon zigg Hilfeangebote ins Leere gelaufen sind. Das dann der Fürsorgegedanke hinter den gesetzlichen Regelungen zurückstehen kann ist nur recht und billig, denn wieso sollte die Bw nach diversen, häufig durch eigenes Verschulden des Soldaten fehlgeschlagenen, Maßnahmen und häufig erwiesenem Unwillen noch mehr zahlen, als sie muss.
Ich kenne selbst PTBSler, Transplantationspatienten, trockene Alkoholiker und sogar ehemalige Stoffmissbraucher die noch treu dienen....weil Sie sich helfen ließen und noch einen Beitrag leisten wollen.
Aus meiner Sicht ist die Behauptung, die Bw ließe Einsatz-, Wehrdienstgeschädigte und Kranke im Regen stehen schlicht so nicht richtig.
Klar mag es Einzelschicksale geben wo jemand durch die Lücken im System fällt. Aber im Großen und Ganzen ist die Bw da schon sehr gut geworden.
Man bedenke bitte auch, dass man von denjenigen bei denenen das System funktioniert auch nie oder nur selten wss hört....weil die eben keinen Grund zur öffentlichen Darstellung haben.
Just my two cent....