Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 21:49:34
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: WDB & GdS  (Gelesen 1312 mal)

Krabat

  • Gast
Antw:WDB & GdS
« Antwort #15 am: 18. August 2022, 20:40:52 »

Primär ist es schon mal gut zu lesen, der Berufssoldat Hfw i.R wird gut betreut, versorgt und hat eine Betreuerin. Da hat die Bundeswehr einen langen Lernprozess hinter sich.

Vor Gericht gehts ja nicht um den Menschen, es geht darum, ob alles nach den Gesetzen korrekt festgestellt worden ist.

Das Argument von F_K ist dermassen unter der Gürtellinie -
Zitat
Mal deutlich - hier hat ein Alkoholiker eine PTBS "vorgetäuscht" und wollte dann seine Alkoholkrankheit auch noch "bezahlt" bekommen.

Was soll ein schwerer Alkoholkranker denn vortäuschen? Und an Nierenkrebs erkrankter.

Es stellt sich die Frage wie der Berufssoldat Hfw i.R. für den Afg-Einsatz als tauglich befunden wurde?

Es ist schon verwunderlich, dass der Alkoholabus bei dem Berufssoldaten Hfw i.R. nicht aufgefallen ist.

Keine Blutuntersuchungen von 1992-2003? Das ist nicht sehr glaubwürdig.

Zitat
Dieser hat ausgeführt, dass sich in den truppenärztlichen Unterlagen von 1992 bis 2003 keine Angaben über Alkoholprobleme fänden, allerdings seien auch keine Laborbefunde dokumentiert.  Urteil vom 28.04.2022 - L 6 VS 420/21

Auch der Nierenkrebs wird erwähnt, aber kein Hinweis über dessen Entstehen.

Im Urteil sind viele offene Frage, die nicht geklärt werden konnten. Daher keine Revision zulässig nicht ganz verständlich.

Vielleicht ist der Weg zum Gericht für den Berufssoldat Hfw i.R auch nur eine Hilfe zur Aufarbeitung seines persönlichen Scheitern im Leben. Das Urteil ist ja sehr ausführlich und die grossen Probleme des Soldaten werden sehr umfangreich und ehrlich dargestellt.

Könnte ihm nun einen neuen Weg aufzeigen um eine neue Therapie zu beginnen, mit dem Ziel ohne Hass sein Leben führen zu können.

Das Alkoholproblem ist kaum lösbar, 1/3 schafft es, 1/3 kampfen und 1/3 trinken weiter, wenn möglich kontrolliert.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:WDB & GdS
« Antwort #16 am: 18. August 2022, 21:31:53 »

Anmerkung:

Der Soldat hat einen Betreuer, das ist eine "zivile" Aufgabe - da hat die BW keinen Lernprozess hinter sich - macht die BW, wird sie nie machen!

Eine Alkoholkrankheit (die später zur Betreuung führt), entwickelt sich über viele Jahre - wer 2006 schon mehrere stationäre Aufenthalte deswegen hatte, hatte das Problem schon viel länger - so hat es das Gericht in Kenntnis aller Umstände festgestellt.

Wie soll ein Gericht denn feststellen, wie / warum ein Krebs entstanden ist? Geht medizinisch nicht und spielt auch keine Rolle.

Nochmal:
Ich wünsche dem (Ex-) Kameraden  alles erdenklich Gute - die BW trägt hier allerdings nur sehr begrenzt Verantwortung - und hat diese voll übernommen.
Gespeichert

SolSim

  • ****
  • Online Online
  • Beiträge: 709
Antw:WDB & GdS
« Antwort #17 am: 18. August 2022, 21:34:13 »

Wofür steht das i. R. hinter dem Heeresfeldwebel?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:WDB & GdS
« Antwort #18 am: 18. August 2022, 21:41:28 »

Nachtrag:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)

@ SolSim:
Ernsthafte Frage?
Gespeichert

SolSim

  • ****
  • Online Online
  • Beiträge: 709
Antw:WDB & GdS
« Antwort #19 am: 18. August 2022, 22:16:22 »

Ich hab den Artikel zwar gelesen, kann dort aber nicht den Dienstgrad entnehmen.
Vielleicht steh ich auch gerade auf dem Schlauch…. aber wofür steht i.R.?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.517
Antw:WDB & GdS
« Antwort #20 am: 18. August 2022, 22:36:40 »

i.R. - im Ruhestand
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Beuteberliner

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 494
Antw:WDB & GdS
« Antwort #21 am: 18. August 2022, 23:43:57 »

Und da es einen HFw = Heeresfeldwebel als Dienstgrad nicht gibt, ist sicher ein HptFw = Hauptfeldwebel gemeint, obgleich der Diebstgrad nicht aus dem verlinkten Bericht hervorgeht.
Gespeichert

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 121
Antw:WDB & GdS
« Antwort #22 am: 19. August 2022, 02:27:49 »


… Lieber @F_K, ich habe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an mehr gerichtlichen Verfahren/ Auseinandersetzungen teilgenommen, als die meisten TN hier. Im Übrigen nichts worauf man stolz sein müsste.

Vor allem aber habe ich die Grundprinzipien der FDGO unmissverständlich verstanden, verinnerlicht und leben sie tagtäglich. Was im ND-Geschäft existenziell ist.

Und ganz nebenbei wird mir vielleicht der ein oder andere Jurist oder der Juristerei affine TN Recht geben, dass es gar nicht so selten vor/ bei Gericht hergeht wie auf Hoher See.

Nochmal, es geht mir nicht um die Sache/ den Sachverhalt, sondern ums Prinzip. Es muss einfach nicht immer alles sein, was kann. Das gilt selbstredend auch für die Betroffenenseite.

Ich persönlich schätze stets etwas mehr piano und Gütlichkeit.

Danke & Grüße!
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:WDB & GdS
« Antwort #23 am: 19. August 2022, 09:45:02 »

@ Griffin: (etwas offtopic)

Soweit, so gut.

Allerdings verstehe ich nicht, wie
Zitat
Es ging mir mit meiner zugegeben süffisanten und provokanten Bemerkung

zu

Zitat
Ich persönlich schätze stets etwas mehr piano und Gütlichkeit

passt - erst absichtlich provozieren, und danach dann eher leise Töne einfordern.

Vielleicht kannst Du mit Deinem ND Background diese "mixed messages" näher erläutern. Danke.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Antw:WDB & GdS
« Antwort #24 am: 19. August 2022, 15:59:40 »

Das vollständige Urteil

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2022 - L 6 VS 420/21

https://openjur.de/u/2416131.html

oder

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=37903



Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 121
Antw:WDB & GdS
« Antwort #25 am: 19. August 2022, 17:27:42 »


... @ F_K, da gibt es nicht viel zu erläutern. Da dies meine persönliche Meinung und Sicht auf die Dinge ist. Mag sein, dass dies gelegentlich etwas offtopic oder gar ambivalent wirkt – ist halt meine Art/ Naturell.

Das die FDGO quasi meine Alltagsbibel ist, daher ND Hinweis.

Mit piano meine ich den Umgang der TN im Forum – nichts gegen gesunde Lebhaftigkeit und Kontroverses. Mir ist es oftmals zu voreilig und emotional.

Mit Gütlichkeit wünschte ich mir, dass die Parteien öfter und mehr Verständnis/ Einsicht und daraus resultierende Nachgiebigkeit zeigen würden, auch wenn dies naturgemäß ausgesprochen diffizil ist. Ein Mediationsverfahren hat schon mehrfach kleine Wunder bewirkt – getreu dem Motto: „Sprechenden (miteinander) Menschen kann geholfen werden“.

Schönes WE!
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Krabat

  • Gast
Antw:WDB & GdS
« Antwort #26 am: 19. August 2022, 20:14:11 »

Griffin hat meiner Meinung nach nicht provoziert, lediglich zum Nachdenken und Mediation angeregt.

Die Mediziner Bwk und das Gericht geben sich grosse Mühe - wie im Urteil zu lesen ist, da nehme ich mal an, da 2018 Entlassung, wurde das mit Betreuerin in die Wege geleitet. Auch Bundeseigene Wohnung für den Soldaten.  Also die Versorgung des Soldaten ist sicher gestellt. Da hat die Bundeswehr seit Beginn der Auslandseinsätze nun schon sehr gut gemacht.

Zitat
2006 - Im Verlauf habe man Nierenkrebs diagnostiziert und ihn innerhalb von drei Jahren 21mal in Vollnarkose operiert. Inzwischen sei die Situation stabil, Metastasen erfreulicherweise nicht aufgetreten.

Eben darum, wie konnte es sein, dass der Soldat für einsatztauglich in Afg befundet wurde? Keine Blutlaborwerte dokumentiert - wie ist das möglich auch angesichts der Krebserkrankung.

Es sind eben diese Lücken in den Med-Dossier die schon sehr viele Fragen aufwerfen unabhängig von PTBS.

Dies finde ich sehr interessant, dem Soldaten sollte die GdS von 30 entzogen werden.

Nicht gerade die feine Art der BRD in sicherer Kenntnis, dass dies gar nicht statthaft und möglich ist, den Soldaten quasi bestrafen zu wollen.

Zitat
Nach diesen Maßstäben steht durch den Teilabhilfebescheid der Beklagten vom 22. August 2017 für den Senat bindend (§ 77 SGG) nur fest, dass als Folge einer Wehrdienstbeschädigung beim Kläger eine "Psychoreaktive Störung (hier: PTBS)" anerkannt und dafür ein Ausgleich nach § 85 SVG nach einem GdS von 30 ab dem 1. Januar 2010 gewährt worden ist. Dieser Bescheid ist einer Prüfung durch den Senat damit entzogen, da er, ebenso wie die Beklagte, an die rechtlich selbstständige Feststellung von Gesundheitsstörungen gebunden ist (vgl. BSG, Urteile vom 15. Dezember 1999 – B 9 VS 2/98 R –, juris, Rz. 11 und – B 9 V 26/98 R –, juris, Rz. 13). Der gegenteiligen Auffassung der Beklagten, dass der Teilabhilfebescheid nicht bestandskräftig geworden sei, ist deshalb nicht zu folgen, da dieser eine den Kläger begünstigende Regelung enthält, die von ihm folgerichtig nicht angegriffen worden ist. Die Annahme einer fehlenden Bindungswirkung führte faktisch zu einer Aufhebung des Bescheides und der Kläger würde damit durch das gerichtliche Verfahren schlechter gestellt, was dem im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz [GG]) verankerten Grundsatz der reformatio in peius, wonach eine Rechtsmittelführenden gegenüber ergangene Verwaltungsentscheidung auch im Berufungsverfahren nicht zu ihren Ungunsten abgeändert werden darf (vgl. BSG, Urteil vom 29. Februar 1956 – 10 RV 75/55 –, BSGE 2, 225 ), widerspräche. Unabhängig davon geht aus den Darlegungen der Beklagten hinreichend deutlich hervor, dass sie nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens des W selbst nicht mehr vom Vorliegen einer PTBS ausgeht. Der – im Termin zur mündlichen Verhandlung wiederholten – Auffassung des Klägers, dass ein widersprüchliches Verhalten der Beklagten vorliege, folgt der Senat daher nicht. Ohnehin vermag ein Verstoß der Beklagten gegen Treu und Glauben (Rechtsgedanke aus § 242 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]), selbst wenn er vorläge, nichts daran zu ändern, dass es sich bei der Anerkennung von Schädigungsfolgen um eine gebundene Entscheidung handelt, die gerade nicht im Ermessen der Beklagten steht. Erst recht kommt es nicht in Betracht, ein vermeintlich widersprüchliches Verhalten der Beklagten bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen.
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.780
Antw:WDB & GdS
« Antwort #27 am: 19. August 2022, 21:09:32 »

Es ist übrigens ein weitverbreiteter Irrtum, dass man Alkoholabhängigkeit so einfach mit Laborwerten feststellen kann. Und CDT wird ohne Verdacht nicht einfach so bestimmt UND ist nur bedingt brauchbar.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Deepflight

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 723
Antw:WDB & GdS
« Antwort #28 am: 24. August 2022, 09:58:02 »

Ein BA 90/5 (jaja, heißt jetzt anders) ist immer grundsätzlich von der Mitarbeit des Soldaten abhängig. Klar ist hier -ja nach Anlass des 90/5 - ein bestimmter Umfang an Untersuchungen angesetzt, was davon aber am Ende durchgeführt wird hängt nicht zuletzt vom Anamnesebogen aka Fragebogen ab, den der Soldat ausfüllt und davon, was in der Akte so drinsteht.
Was will ich damit sagen?
Es gibt Krankheiten, die im Rahmen von Standartuntersuchungen nur sehr schwer zu diagnostizieren sind, es sei denn der Soldat gibt hierfür selbst durch Hinweise an den Arzt Anlass.
 Z.B. haben Krebserkrankungen die blöde Eigenschaft sich recht lange gut zu tarnen.
Auch Alkoholabhängigkeit ist in dieser Hinsicht ein Tarnungsweltmeister, auch und gerade weil die Betroffenen häufig alles dafür tun, nicht als Alkoholiker erkannt zu werden. Nicht selten sind Alkoholiker absolute Highperformer in der "Stillen Phase" und das Umfeld bekommt erst was mit, wenn die Sucht schon sehr verfestigt ist und der Bedarf an Alkohol sich im tagtäglichen Dienst nicht mehr ohne weiteres Verstecken lässt.
Von 4 dienstlichen Fällen die ich kenne war nur bei einem Fall im Vorfeld aufgefallen, dass irgendwas nicht stimmt....trotz täglichem Umgang mit Chef, Spieß, ZgFhr und TEFhr. Und selbst da kam der Hinweis von Ausserhalb, weil der Mann mit 1.8 Promille im Strassenverkehr bei einer Routinekontrolle sufgefallen ist.

Im Fazit denke ich das es garnicht so unmöglich ist einen 90/5 zu "bestehen" für was auch immer, selbst wenn man krank ist. Entweder, weil man es nicht weiß und noch keine körperlichen Auffälligkeiten hat oder, weils bei Suchterkrankungen verschwiegen wird.

Was den Umgang mit Einsatzschädigungen angeht hat die Bw ein sehr sehr gutes System mittlerweile. Klar, jedes System hat Lücken, aber das jemand im Stich gelassen wird habe ich nie erlebt. Was natürlich vorkommt ist das Leute Hilfe ablehnen, was auch Teil des Krankheitsbildes sein kann.
Hier ist dann aber der Spieß und Chef gefragt, indem man auf den Kameraden einwirkt oder als Chef im Zweifelsfall die Sanität entsorechend ins Boot holt. Wenn man dort die richtigen Hinweise gibt können die Sanis auch gegen den Wiederstand des Soldaten viel machen; oft komnt dann die Einsicht beim Betroffenen später, wenn die Gesundheitsmaßnahme läuft.

Das jemand, der eine Erkrankung hat, über DU-Verfahren rausgeworfen wird ist extrem selten, solange Hilfe nicht aktiv verweigert wird....und selbst dann erst nach zigg erfolglosen Versuchen dem Sdt zu helfen.
Wenn es dazu kommt wirds eben unschön...msn muss dann aber auch bedenken, dass i.d.R. schon zigg Hilfeangebote ins Leere gelaufen sind. Das dann der Fürsorgegedanke hinter den gesetzlichen Regelungen zurückstehen kann ist nur recht und billig, denn wieso sollte die Bw nach diversen, häufig durch eigenes Verschulden des Soldaten fehlgeschlagenen, Maßnahmen und häufig erwiesenem Unwillen noch mehr zahlen, als sie muss.

Ich kenne selbst PTBSler, Transplantationspatienten, trockene Alkoholiker und sogar ehemalige Stoffmissbraucher die noch treu dienen....weil Sie sich helfen ließen und noch einen Beitrag leisten wollen.
Aus meiner Sicht ist die Behauptung, die Bw ließe Einsatz-, Wehrdienstgeschädigte und Kranke im Regen stehen schlicht so nicht richtig.
Klar mag es Einzelschicksale geben wo jemand durch die Lücken im System fällt. Aber im Großen und Ganzen ist die Bw da schon sehr gut geworden.

Man bedenke bitte auch, dass man von denjenigen bei denenen das System funktioniert auch nie oder nur selten wss hört....weil die eben keinen Grund zur öffentlichen Darstellung haben.

Just my two cent....
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:WDB & GdS
« Antwort #29 am: 24. August 2022, 10:22:06 »

+ 1

(Habe selbst erlebt, dass der Arzt fragte, ob man den 90/5 "bestehen" möchte oder eben nicht - wenn man dann sagt, klar besthen, dann max. notwendiges Labor und gut ist es ...  wie richtig gesagt, ohne Hinweise des Patienten auf Probleme wird eben keine (aufwendige) Diagnostik gemacht)
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de