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Autor Thema: Übergangsgebührnisse bei Selbstständigkeit  (Gelesen 569 mal)

Dzesoldat123

  • Gast
Übergangsgebührnisse bei Selbstständigkeit
« am: 08. September 2022, 19:17:20 »

Guten Tag Kameraden,
ich bin nach meinem DZE Selbstständig.

Wie werden die Übergangsgebührnisse versteuert?
Rutschen die automatisch in Steuerklasse 6?

Vielleicht hat da jemand Erfahrung.

Vielen Dank
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Thomi35

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Antw:Übergangsgebührnisse bei Selbstständigkeit
« Antwort #1 am: 09. September 2022, 05:29:23 »

Für die Selbständigkeit benötigst Du keine Steuerklasse, die ist nur für die Abführung der Lohnsteuer erforderlich.

Somit behältst Du für die Übergangsgebührnisse die bisherige Steuerklasse (vermutlich 1 oder 3).
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LwPersFw

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Antw:Übergangsgebührnisse bei Selbstständigkeit
« Antwort #2 am: 09. September 2022, 08:03:34 »

Für die Selbständigkeit benötigst Du keine Steuerklasse, die ist nur für die Abführung der Lohnsteuer erforderlich.

Somit behältst Du für die Übergangsgebührnisse die bisherige Steuerklasse (vermutlich 1 oder 3).

Aber Achtung !!!

Dies muss der Soldat unbedingt bereits 3 Monate vor DZE mit BVA und seinem Pers klären !

Denn ... i.d.R. muss der Pers bis zum 5. des Vormonats zum DZE die Entlassungsmaßnahme in PersWiSys eingeben.

Und hier geht das System automatisch auf Klasse 6 !!

Also diesen Fall frühzeitig ansprechen und klären wie zu verfahren ist !

Am besten zuerst mit dem/der eigenen Bezügebearbeiter/in sprechen.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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