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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: TVöD-Tarifverhandlungen 2023  (Gelesen 52959 mal)

christoph1972

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #15 am: 10. Oktober 2022, 12:55:48 »

Hach ... ich kann mich tatsächlich noch an die seeligen Zeiten vor dem ganzen Förderalismusreformen erinnern, als die Besoldung bundeseinheitlich war.

Sicherlich ist es trotz des Abstandsgebotes möglich, die Besoldung ggf. in den oberen Besoldungsgruppen nicht ganz so stark zu erhöhen, wie in den unteren Besoldungsgruppen. Jemand in einer B-Besoldung kann eine geringere Besoldungserhöhung sicherlich besser verkraften, als ein dienstjunger Beamter/Soldat/Richter der in den unteren Erfahrungsstufen steht. Was natürlich auch geht, ist innerhalb der Erfahrungsstufen die Besoldung anders zu erhöhen. Jemand in den letzten beiden Erfahrungsstufen hat sicherlich ein Niveau erreicht, wo eine etwas geringere Erhöhung besser zu verkraften ist, als wenn ich irgendwo am Anfang oder in der Mitte stehe. So wurde das auch Ende der 1990er praktiziert, als es die erste große Dienstrechtsreform gab, als aus den zweijährigen Stufen plötzlich 2-, 3- und 4-jährige Erfahrungsstufenaufstiege gab.

Die Leute die das sowohl verhandeln als auch in einen Gesetzestext gießen müssen, tun mir wirklich leid. Solidarität und Gerechtigkeit sind halt zwei paar Schuhe und das BVerfG hat dem einen oder anderen Landesgesetzgeber schon kräftig in den Hintern getreten, was das Thema "amtsangemessene Alimentation" angeht.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Nachtmensch

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #16 am: 11. Oktober 2022, 16:33:15 »

Zitat
Die Gewerkschaft Verdi und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen - mindestens aber 500 Euro pro Monat.
Quelle: https://www.focus.de/finanzen/gewerkschaften-fordern-10-5-prozent-mehr-fuer-oeffentlichen-dienst_id_163384611.html

Bin gespannt was bei rauskommt. Würde einfach mal so auf 6 Prozent für 18 Monate oder länger und eine unnötige Einmalzahlung tippen.
Ich hoffe ich werde mich irren.
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F_K

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #17 am: 11. Oktober 2022, 16:50:11 »

Nunja, "mindestens" 500 Euro sind ja dann in den unteren Gehaltsklassen auch mal 25 % - das das weit "off base" ist, sollte klar sein ...
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LwPersFw

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #18 am: 11. November 2022, 22:33:41 »

"Für das Frühjahr 2023 sind dann folgende Verhandlungstermine vorgesehen:

24. Januar: Auftaktveranstaltung und erste Verhandlungsrunde

22./23. Februar: zweite Verhandlungsrunde

27. bis 29. März: dritte Verhandlungsrunde."


https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/tarifverhandlungen/tarifverhandlungen-2023-node.html
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LwPersFw

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #19 am: 03. Dezember 2022, 12:15:31 »

Vor diesen Hintergründen

https://youtu.be/MK7RypcruoU

ist zumindest ein voller Inflationsausgleich für die einfachen und mittleren Gehaltsgruppen unabdingbar...

... und auch bezahlbar ... wenn die Politik nur will.

Ich erinnere hier daran wieviele hunderte Milliarden Steuergelder für die Spekulantenbanken in der Bankenkrise - alternativlos - locker gemacht werden konnten...

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justice005

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #20 am: 03. Dezember 2022, 13:11:59 »

Zitat
Ich erinnere hier daran wieviele hunderte Milliarden Steuergelder für die Spekulantenbanken in der Bankenkrise - alternativlos - locker gemacht werden konnten...

Man sollte aber Einmalkosten nicht mit monatlichen Fixkosten verwechseln.

Nur weil ich 500.000 Euro für Haus locker machen kann, heißt das noch lange nicht, dass ich mir zusätzliche Fixkosten von mehreren tausend Euro pro Monat auf Dauer und für den Rest meines Lebens leisten kann.

Daher sind solche Vergleiche zwar immer schön populistisch, aber in der Sache nicht hilfreich.
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wolverine

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #21 am: 03. Dezember 2022, 13:41:26 »

Und die Pensionslasten nicht zu vergessen.
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Al Terego

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #22 am: 03. Dezember 2022, 14:03:25 »

... das Abstandsgebot ist auch nicht zu vergessen. Eine Anhebung der unteren und mittleren Einkommen (wie weit gehen die eigentlich? A7, A9, A16?) wird immer auch zumindest eine teilweise der höheren Einkommen (A16+?) nach sich ziehen.
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LwPersFw

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #23 am: 03. Dezember 2022, 14:33:27 »

Zitat
Ich erinnere hier daran wieviele hunderte Milliarden Steuergelder für die Spekulantenbanken in der Bankenkrise - alternativlos - locker gemacht werden konnten...

Man sollte aber Einmalkosten nicht mit monatlichen Fixkosten verwechseln.

Nur weil ich 500.000 Euro für Haus locker machen kann, heißt das noch lange nicht, dass ich mir zusätzliche Fixkosten von mehreren tausend Euro pro Monat auf Dauer und für den Rest meines Lebens leisten kann.

Daher sind solche Vergleiche zwar immer schön populistisch, aber in der Sache nicht hilfreich.

Sagt jemand der mit der aktuellen Situation umgehen kann, weil er nicht zum einfachen und mittleren Dienst zählt...

Davon ab...

Fakt ist das in unserem Land eine extreme Schere bei der Verteilung der finanziellen Mittel besteht, die jeweils zum Leben zur Verfügung stehen.

Und wenn der Staat Spekulanten mit mit Milliarden Steuergeldern retten kann...(und diese Kosten muss der Steuerzahler bis heute tragen...)

... kann er auch seine Beschäftigten, vor allem in den unteren Einkommensbereichen, sachgerecht vergüten.

Dies als Populismus hinzustellen... ist Populismus.



... der unteren und mittleren Einkommen (wie weit gehen die eigentlich? A7, A9, A16?)


Einfacher u. mittlerer Dienst... gehen bis max A9.

Tarifbeschäftigte bis zur vergleichbaren Entgeltgruppe.

Und ein A16'er hat aktuell bestimmt nicht die finanziellen Probleme wie ein A4'er... wenn beide z.B. Alleinverdiener sind und eine Familie versorgen müssen.

verh , 2 Kinder , LStKl 3, EFSt 4

A4 = 2849, 05 €

A16 = 6009,48 €


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Al Terego

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #24 am: 03. Dezember 2022, 15:48:21 »

Ich meine ja nicht den einfachen und mittleren Dienst, sondern einfache und mittlere Einkommen. Da werden wir bei der Bundeswehr ja eher, na sagen wir sparsam, entlohnt.
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Prodigy1214

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #25 am: 03. Dezember 2022, 20:26:02 »

Ahoi, Guten Abend oder auch Moin,

Fakt ist, es muss was getan werden die IG Metall auch nun auch einiges erreicht sowie Einmalzahlungen!

Bald kommt das Bürgergeld und der Abstand zwischen dem Teil der Bevölkerung, die arbeiten gehen und den anderen, die einfach den lieben langen Tag zu Hause sitzen muss gewahrt werden, denn ansonsten entsteht Unmut und dann haben wir größere Probleme!

Und JA der öffentliche Dienst muss mitziehen und ich erwarte persönlich, dass wir ähnliche Konditionen erwarten können, wie es die IG Metall herausgehandelt!
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Ralf

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #26 am: 04. Dezember 2022, 06:52:44 »

Ich meine ja nicht den einfachen und mittleren Dienst, sondern einfache und mittlere Einkommen. Da werden wir bei der Bundeswehr ja eher, na sagen wir sparsam, entlohnt.
So pauschal ist das falsch: bspw. einfache Einkommen: Mannschaftebene -> ungelernt, selbst als Unverheirateter 2000,- Netto ist nun wirklich nicht "sparsam entlohnt". Da stimmt das Abstandsgebot zu draußen jedenfalls nicht, nur andersherum eben nicht. Deswegen sehen viele diese Lfb ja auch als lukrativ an.
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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #27 am: 04. Dezember 2022, 09:04:33 »

So pauschal ist das falsch: bspw. einfache Einkommen: Mannschaftebene -> ungelernt, selbst als Unverheirateter 2000,- Netto ist nun wirklich nicht "sparsam entlohnt".

Das stimmt natürlich. Also spricht es eher für eine Erhöhung der mittleren und gehobenen Einkommen ...  ;D

Da stimmt das Abstandsgebot zu draußen jedenfalls nicht, nur andersherum eben nicht.

Das Abstandsgebot meint nicht Bw-Draußen sondern zwischen den Besoldungsstufen. Eine einseitige Erhöhung und damit Einebnung des Abstands zwischen den Besoldungsstufen soll damit vermieden werden (bzw. ist sogar untersagt).
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LwPersFw

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #28 am: 06. Dezember 2022, 07:17:46 »

Auszüge

"BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG

Nr. 151-3 vom 29. November 2022

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-von-bundeskanzler-olaf-scholz-2148986



Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz
beim 25. DBB Beamtenbund und Tarifunion Gewerkschaftstag 2022
am 29. November 2022 in Berlin:


Sehr geehrter Herr Vorsitzender, lieber Herr Silberbach,
sehr geehrte Delegierte und Mitglieder des DBB,
liebe Angehörige des öffentlichen Dienstes,
meine Damen und Herren,

( ... )

Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sind die Gestalter der Zeitenwende. Deswegen
möchte ich mich auch vor dem Hintergrund mancher Diskussionen der vergangenen
Tage – einige haben Sie eben zitiert – einmal gleich zu Anfang klar äußern:
Deutschland braucht einen starken öffentlichen Dienst, gerade jetzt, gerade in diesen Zeiten.

Sie und Ihre fünf Millionen Kolleginnen und Kollegen sind auch ein Rückgrat unseres
Landes. Krisen, wie wir sie gerade erleben, sind immer auch Zeiten der Verunsicherung.
Umso wichtiger ist dann ein Staat, der liefert, der spürbar an der Seite der Bürgerinnen
und Bürger steht – zumal die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor
Preissteigerungen, der nächsten Stromrechnung oder explodierenden Nebenkosten
ganz real sind. Deshalb deckeln wir die Preise für Gas, Strom und Wärme auf ein immerhin
verträgliches Maß. Deshalb sorgen wir für massive steuerliche Entlastungen.
Deshalb erhöhen wir Kindergeld und Kinderzuschlag. Deshalb haben wir gerade die größte
Wohngeldreform in der Geschichte unseres Landes auf den Weg gebracht.

Bei all dem geht es darum, dass diejenigen, die jeden Tag hart arbeiten, die anpacken
und unser Land voranbringen, aus eigener Kraft und mit eigener Kraft durch diese
Krise kommen. Das gilt natürlich auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes,
und besonders für diejenigen in den einstelligen Besoldungs- und Tarifgruppen.

Ich sage das auch vor dem Hintergrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts
zur amtsangemessenen Besoldung – eben haben Sie darauf angespielt.

Das Bundesinnenministerium ist gerade dabei, die Vorgaben des Gerichts durch eine Änderung
des Besoldungsgesetzes umzusetzen. Das dürfte für ein Plus gerade in den unteren
Besoldungsgruppen und bei Familien mit vielen Kindern sorgen. Denn auch hier gilt:
Leistung und Anstrengung müssen sich lohnen – gerade auch für diejenigen, die wie
Sie Ihre Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit stellen.
( ... )"



Der letzte Absatz kling für mich wie die Änderungen, die bereits mit dem BBVAnpG 2021/2022 kommen sollten, dann aber nicht umgesetzt wurden...

"Zudem wird in Umsetzung der BVerfG-Beschlüsse vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a.) die Besoldungsstruktur des Bundes dergestalt
angepasst, dass die Bedarfe realitätsgerechter berücksichtigt und entsprechende Fehlbeträge insbesondere für Kinder ausgeglichen werden.


Hierfür werden im einfachen und mittleren Dienst die Grundgehälter angehoben und ein regionaler Ergänzungszuschlag eingeführt,
der sich grundsätzlich am Wohnort des Besoldungsberechtigten und der entsprechenden Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) orientiert.


Darüber hinaus wird die mit Beschluss des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2019 anlässlich der parlamentarischen
Beratungen zum BesStMG geforderte zeitnahe Reform des Familienzuschlags umgesetzt."


Link zu den Entwürfen des alten BBVAnpG 2021/2022:

DIP Deutscher Bundestag

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LwPersFw

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Antw:TVöD-Tarifverhandlungen 2023
« Antwort #29 am: 07. Dezember 2022, 14:12:36 »

Zum Thema GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung ...

Bitte hier : https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72834.msg736240.html#msg736240
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