Hach ... ich kann mich tatsächlich noch an die seeligen Zeiten vor dem ganzen Förderalismusreformen erinnern, als die Besoldung bundeseinheitlich war.
Sicherlich ist es trotz des Abstandsgebotes möglich, die Besoldung ggf. in den oberen Besoldungsgruppen nicht ganz so stark zu erhöhen, wie in den unteren Besoldungsgruppen. Jemand in einer B-Besoldung kann eine geringere Besoldungserhöhung sicherlich besser verkraften, als ein dienstjunger Beamter/Soldat/Richter der in den unteren Erfahrungsstufen steht. Was natürlich auch geht, ist innerhalb der Erfahrungsstufen die Besoldung anders zu erhöhen. Jemand in den letzten beiden Erfahrungsstufen hat sicherlich ein Niveau erreicht, wo eine etwas geringere Erhöhung besser zu verkraften ist, als wenn ich irgendwo am Anfang oder in der Mitte stehe. So wurde das auch Ende der 1990er praktiziert, als es die erste große Dienstrechtsreform gab, als aus den zweijährigen Stufen plötzlich 2-, 3- und 4-jährige Erfahrungsstufenaufstiege gab.
Die Leute die das sowohl verhandeln als auch in einen Gesetzestext gießen müssen, tun mir wirklich leid. Solidarität und Gerechtigkeit sind halt zwei paar Schuhe und das BVerfG hat dem einen oder anderen Landesgesetzgeber schon kräftig in den Hintern getreten, was das Thema "amtsangemessene Alimentation" angeht.