Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 13:57:38
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung  (Gelesen 1052 mal)

bavariandude

  • Gast
Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung
« am: 19. September 2022, 19:56:15 »

Liebe Mitglieder, ich werde voraussichtlich eine Laufbahnausbildung im höheren technischen Dienst absolvieren.

In dieser erhält man derzeit Anwärtersonderzuschläge.

Dazu findest sich folgendes Gesetz:

§ 63 Anwärtersonderzuschläge
(1) Besteht ein Mangel an qualifizierten Bewerbern, kann die oberste Dienstbehörde Anwärtersonderzuschläge gewähren. Sofern das Anfangsgrundgehalt des Eingangsamtes der Laufbahn durch die Gewährung der Anwärtersonderzuschläge nicht erreicht wird, können Anwärtersonderzuschläge von bis zu 90 Prozent des Anwärtergrundbetrages gewährt werden. Anwärtern, denen ein Anwärtererhöhungsbetrag nach § 62 zusteht, können Anwärtersonderzuschläge unter der Voraussetzung, dass das Anfangsgrundgehalt des Eingangsamtes der Laufbahn nicht erreicht wird, von bis zu 80 Prozent des Anwärtergrundbetrages gewährt werden.
(2) Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn der Anwärter
1.
nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und
2.
unmittelbar im Anschluss an das Bestehen der Laufbahnprüfung für mindestens fünf Jahre als Beamter des Bundes oder als Soldat tätig ist.
(3) Werden die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen aus Gründen, die der Beamte oder frühere Beamte zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. § 12 bleibt unberührt.

Mir stellt sich nun folgende Frage:
Angenommen man beginnt die Laufbahnausbildung und erhält während dieser eine negative Sicherheitsüberprüfung (davor ist sie im Regelfall nie abgeschlossen); wie soll man dies interpretieren?
Mir ist völlig bewusst, dass man dann sofort ausgestellt wird und es sich mit dem höheren Dienst erledigt hat (was auch schon mittelmäßig toll ist).

Aber: Muss man denn nun auch noch die Anwärtersonderzuschläge zurückzahlen? Man ist ja ganz offensichtlich, da man ausgestellt wird, keine 5 Jahre im Anschluss tätig.
Im Sinne des $63, ist eine negative Sicherheitsüberprüfung als Grund, die der Beamte zu vertreten hat, zu bewerten?
Wäre dies dann eine Einzefallprüfung?

In meinem Fall wäre es der klassische Fall der Partnerin aus einem Land auf der Staatenliste.

Ich könnte ja verstehen, dass falls man bei der Sicherheitsüberprüfung durchfällt weil man rechtsextem ist oder was weiß ich, das dann als zu vertretener Grund gewertet werden kann.
Aber wenn man nun am Ende keine erhält, weil dem MAD die Partnerin nicht gefällt, ist das meiner Meinung nach nicht als ein von mir zu vertretener Grund zu werten?

Wenn das schon so wäre, muss ich mir die Sache noch mal überlegen.
Es ist ja schon Risiko genug, die Laufbahnausbildung zu beginnen und jederzeit wieder rausfliegen zu können, aber wenn man dann auch noch erstmal mit Schulden dasteht, dann weiß ich nicht, ob ich dieses Unterfangen wagen möchte.

Ich bin um jede Meinung und jeden Einblick dankbar.

Beste Grüße :)
Gespeichert

SolSim

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 712
Antw:Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #1 am: 19. September 2022, 20:07:05 »

Gibt es denn einen Grund, warum Sie oder ihre Lebensgefährtin die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehen sollten?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.778
Antw:Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #2 am: 19. September 2022, 20:27:01 »

Lebenspartner / Staatenliste ist regelmäßig ein Hinderungsgrund / deswegen ein Sicherheitsrisiko.

Insoweit wäre der Plan zu überdenken.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 22.024
Antw:Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #3 am: 19. September 2022, 20:30:02 »

Zitat
Aber wenn man nun am Ende keine erhält, weil dem MAD die Partnerin nicht gefällt, ist das meiner Meinung nach nicht als ein von mir zu vertretener Grund zu werten?
Naja doch, von wem auch sonst.
Zitat
aber wenn man dann auch noch erstmal mit Schulden dasteht, dann weiß ich nicht, ob ich dieses Unterfangen wagen möchte.
Kann ich verstehen, dann leg doch vorsichtshalber das Geld zur Seite, dann bist du da auf der sicheren Seite.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

SolSim

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 712
Antw:Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #4 am: 19. September 2022, 20:33:52 »

Lebenspartner / Staatenliste ist regelmäßig ein Hinderungsgrund / deswegen ein Sicherheitsrisiko.

Insoweit wäre der Plan zu überdenken.

Diesen Satz habe ich leider überlesen.

Wenn die Partnerin aus einem Land von der „Staatenliste“ stammt, kann es durchaus ein Grund sein, die SÜ nicht zu bestehen. Hängt immer vom individuellen Einzelfall ab.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.778
Antw:Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #5 am: 19. September 2022, 20:55:02 »

@ SolSim:

Nunja, WENN der Lebenspartner einzubeziehen ist, dann IST er einzubeziehen.
Eine Herkunft aus der Staatenliste IST ein Hinderungsgrund für die SÜ des Partners - und dies hindert dann die SÜ des zu Überprüfenden.

ISSO.

Dies ist der Regelfall - klassisches, reales Beispiel - MilAtt (iG) lernt zukünftige Frau aus Staatenliste in Staat kennen, wird Partner - keine SÜ mehr (dann ja nicht mal Ü1), edek(ich kenne keine Ausnahme dazu ....)

ISSO.
Gespeichert

SolSim

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 712
Antw:Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #6 am: 19. September 2022, 21:15:08 »

ISSO ist doch ein Totschlagargument für eine persönliche Sichtweise, die nicht weiter untermauert werden kann 😉.

Lassen wir es dabei.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.778
Antw:Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #7 am: 19. September 2022, 21:24:01 »

), und auch seine Identität wird überprüft. Sofern es sich um keine Stelle/Beschäftigung handelt, die dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz (§ 1 Abs. 4 SÜG) unterliegt, wird zusätzlich auch der Ehegatte oder Lebenspartner des Betroffenen in die Sicherheitsüberprüfung miteinbezogen und soll dieser Einbeziehung zustimmen. Die im Gesetz verwendete Formulierung „soll“ bedeutet praktisch jedoch ein „muss“, denn ohne die Zustimmung der einzubeziehenden Person kann die Sicherheitsüberprüfung der betroffenen Person nicht durchgeführt werden. 

... wiki - Quelle ist natürlich das SÜG.

Eine SÜ kann aber per Personen aus den Staaten nicht durchgeführt werden - also ein Verfahrenshindernis.

... mit den entsprechenden Folgen.

Mir ist keine Ausnahme bekannt - ich lerne gerne dazu

(Aber was weiss ein StOffz schon ...)
Gespeichert

bavariandude

  • Gast
Antw:Anwärtersonderzuschläge & Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #8 am: 21. September 2022, 13:51:49 »

Um noch einmal etwas klar zu stellen.
Die Partnerin stammt ursprünglich aus einem solchen Land, ist aber bereits 7 Jahre in Deutschland wohnhaft.
Deswegen greift hier das beschriebene Problem des Verfahrenshindernisses auch nicht; eine Sicherheitsüberprüfung kann ohne Probleme durchgeführt werden.

Allerdings besteht nach wie vor natürlich das Risiko, dass diese negativ ausfällt (muss aber nicht standardmäßig so sein).
Ich werde es so handhaben wie vorgeschlagen und die eventuell rückfälligen Zuschläge auf der Seite halten.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de