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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beförderung Reservisten  (Gelesen 28184 mal)

LwPersFw

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Beförderung Reservisten
« am: 02. November 2022, 20:07:48 »

"Neue Regeln für die  Beförderung der Reservisten"

Frage:

"Ich leiste seit 2020 Reservistendienst im Dienst zur temporären Verbesserung der Einsatzbereitschaft. Im Mai 2021 wurde ich zum Major d.R. befördert. Soweit ich die Beförderungsvorschriften kenne, müsste ich doch nun, nach Ablauf von mehr als einem Jahr, zur Beförderung in den Dienstgrad Oberstleutnant d.R. heranstehen, oder?"


Antwort:

"Bis zum August dieses Jahres wäre eine Beförderung in den nächsthöheren Dienstgrad zulässig gewesen.

Dies hat sich jedoch mit der Veröffentlichung der überarbeiteten A-1340/49  „Beförderung, Einstellung Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“ geändert.

In der neuen Version wurde vor allem die neue Soldatenlaufbahnverordnung von 2021 umgesetzt.

Sie enthält aber auch teils weitgehende Neuregelungen für die Beförderung der Reservisten.

Für die Beförderungen in den Laufbahnen der Reserve werden die Maßstäbe insgesamt und durchgängig höher gesetzt:

So wurden

• die Mindestdienstzeiten im erreichten Dienstgrad erhöht:– In den Fußnoten zur Nr. 3019 (für die Offiziere der Reserve des Truppendienstes) werden gestaffelt Mindestzeiträume „seit Ernennung zum  … [erreichter Dienstgrad d.R.]“ bestimmt, die sich an den Bewährungszeiten der aktiven Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten orientieren.

• Die Zeiten der Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad wurden ebenfalls für alle Laufbahnen der Reserve angehoben.
Dies betrifft, wie gesagt, nicht nur die Offiziere: Gleichermaßen sind auch für die Angehörigen der Laufbahnen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Feldwebel d.R. die Mindestdienstzeiten und die Wehrdienstdauer im letzten Dienstgrad erhöht worden.

Um also Ihre konkrete Frage zu beantworten:


Eine Beförderung wird in Ihrem Fall mit dem Inkrafttreten der Vorschrift zum 9. September 2022 neben der Erfüllung von mindestens 36 Tagen (statt zuvor 24 Tagen) Wehrdienst im Dienstgrad Major, auch von einer Mindestzeit im Dienstgrad Major in Höhe von drei Jahren abhängig gemacht.

In der letzten Version der A-1340/49 wurde keine solche Vorgabe außer den Jahren seit der Ernennung zum Offizier (13 Offizierjahre) gemacht, diese Voraussetzung blieb aber unverändert.

Damit ist Ihre nächste Beförderung nunmehr frühestens im Mai 2024 zulässig.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung haben, auch wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Sie haben jedoch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Ihre Beförderung durch die Personalführung.

Die Anpassung der entsprechenden Zeiten ergibt sich aus den in der Soldatenlaufbahnverordnung gemachten Vorschriften für die Beförderung von aktiven Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten.

Ziel war hierbei eine Vereinheitlichung der Bedingungen für die Beförderung von Reservisten mit denen des militärischen Personals in aktiven Laufbahnen. "

Quelle: DBwV , "Die Bundeswehr" 11/2022

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F_K

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #1 am: 02. November 2022, 20:23:39 »

Cool, ich kenne noch jede Menge Kameraden, die sehr zügig "durchbefördert" wurden.
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Ralf

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #2 am: 02. November 2022, 20:49:12 »

Eine gute Regelung, dieser Missstand wurde von Aktiven öfters sehr kritisch bewertet.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #3 am: 02. November 2022, 20:53:41 »

Passt schon - behebt in Einzelfällen sicherlich Ungerechtigkeiten bzw. beugt diesen vor.

(Der "Dauerresi" ist ja inzwischen häufiger ... )
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Beuteberliner

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #4 am: 02. November 2022, 21:09:27 »

Nun, unabhängig vom Umstand, ob Reservisten bisher sehr genau darauf achteten, ihre Reserveübungen zeitlich genau auf den "Beförderungshorizont" auszurichten, hielt ich diese Neuregelung für überfällig, um entstandene Verwerfungen zwischen Aktiven und Wehrübenden zu beseitigen.
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Kiloalpha

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #5 am: 02. November 2022, 21:48:11 »

Nunja, ibt solche und solche. In 4 Jahren vom StUffz d. R. bis zum HF d. R. Da fragt man sich dann schon was macht man falsch. Genauso das andere Extrem, 21 Jahre OF d. R.
Hat halt mehrmals Pech mit den Beförderungen gehabt.
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Kiloalpha

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #6 am: 02. November 2022, 21:50:35 »

Sind die Zeiten fuer die Ump bekannt? Hab keinen Zugriff aufs Intranet.
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Kiloalpha

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #7 am: 02. November 2022, 21:56:39 »

Sorry Autokorrektur hat zugeschlagen sollte Beorderung heißen.
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MikeEchoGolf

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #8 am: 03. November 2022, 04:49:55 »

ob Reservisten bisher sehr genau darauf achteten, ihre Reserveübungen zeitlich genau auf den "Beförderungshorizont" auszurichten

Sie kennen alle Reservisten? Ich halte diese pauschale Meinung einfach nur daneben.
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Beuteberliner

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #9 am: 03. November 2022, 07:04:40 »

@MEG, keineswegs! Ich kenne genügend Reservisten aller DG-Gruppen, die darauf keineswegs schielen. Ich bezog mich bei meinem Beitrag auf die Reservisten, die eben genau den Unmut aktiver Gleichgestellter auf dich zogen, unter anderem aus dem von mir genannten Grund. Danke für die Nachfrage, die rin mögliches Missverständnis ausräumt.
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LwPersFw

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #10 am: 03. November 2022, 08:13:11 »

Sind die Zeiten fuer die Ump bekannt? Hab keinen Zugriff aufs Intranet.


Beförderung zum                      Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage)                                                                           Zeit (Jahre) seit

                                        insgesamt          davon in höher bewerteten Verwendungen                                 Eintritt in die Bundeswehr 55           Ernennung zum Feldwebel d.R.

Gefreiter d.R. RFA                     12                                         ---                                                                          3 Monate
Obergefreiter d.R. RFA              12                                         ---                                                                           6 Monate
Unteroffizier d.R. RFA                12                                         ---                                                                          1 56                                                      ---
Stabsunteroffizier d.R. RFA        12                                        ---                                                                           2                                                           ---
Feldwebel d.R.                          30                                        ---                                                                           3                                                          ---
Oberfeldwebel d.R.                   24                                        ---                                                                            5 (4 1/2) 57                                         2 (1 1/2)
Hauptfeldwebel d.R.                 36                                         ---                                                                           8 (6) 58                                                5 (3) 59
Stabsfeldwebel d.R.                  60                                        ---                                                                           ---                                                       16 (14) 60
Oberstabsfeldwebel d.R.           72                                         24                                                                           ---                                                       19 (17) 61


55 Sofern der Eintritt in die Bundeswehr nicht im Zusammenhang mit der Zulassung zu einer Laufbahn der
Feldwebel der Reserve erfolgte, können Ausbildungszeiten früherer Dienstverhältnisse angerechnet werden,
sofern in diesen eine Ausbildung absolviert wurde, die vergleichbar im Ausbildungsgang der Feldwebel der
Reserve enthalten ist. Die Entscheidung hierüber trifft das BAPersBw.
56 Und eine mindestens neunmonatige Dienstzeit in einem Gefreitendienstgrad.
57 Mindestens zwei (eineinhalb) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel.
58 Mindestens drei (eineinhalb) Jahre seit Ernennung zum Oberfeldwebel.
59 Mindestens drei (eineinhalb) Jahre seit Ernennung zum Oberfeldwebel.
60 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Hauptfeldwebel.
61 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Stabsfeldwebel


In Klammern ( ) angegebene zeitliche Voraussetzungen gelten für fliegendes Personal und Personal, das
im KSK für besondere Einsätze verwendet wird sowie für Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer.



Wichtig : Für die "Feinheiten" muss man bei der nächsten RDL in die Regelung schauen !!!!

A-1340/49  Kapitel 3 Beförderung der Reservistinnen und Reservisten

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DieEhefrau

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #11 am: 04. November 2022, 22:49:44 »

Für ROA

3.2.4.2. Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes.
[...]
3019. Für die Beförderung von Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes gilt

Beförderung       |Wehrdienstdauer   |davon in höherer              |Zeit seit Ernennung zur 
zum                     | insg.                       |bewerteten Verwendung    |Offizierin oder zum Offizier d.R.(Jahre)|
Oberleutnant d.R.
24 Tage
-
2,5 Jahre
 
Hauptmann d.R.
24 Tage
-
5,5 Jahre
63
Major d.R.
60 Tage
24 Tage
10 Jahre
64
Oberstleutnant d.R.
36 Tage
-
13 Jahre
65
Oberst d.R.
60 Tage
24 Tage
17 Jahre
66

63 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Oberleutnant.
64 Mindestens viereinhalb (vier) Jahre seit Ernennung zum Hauptmann.
65 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Major.
66 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant

-------------

Für RO-Seiteneinsteiger


3.3 Endgültige Verleihung eines vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades und weitere Beförderungen
[...]
3025. Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:
• Bis zur endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades dürfen Reservistinnen und Reservisten nicht zu einem anderen Dienstgrad der Reserve befördert werden  76.
• Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der kein Anwärterdienstgrad der jeweiligen Laufbahn ist, nehmen an der Laufbahnausbildung teil 77, legen aber abweichend von Nr. 3005 keine Laufbahnprüfung ab.
• Die Voraussetzungen für die endgültige Verleihung eines Dienstgrades sollen jeweils spätestens drei Jahre nach der vorläufigen Verleihung des höheren Dienstgrades erfüllt werden.
• Die endgültige Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades ist grundsätzlich bis zu der in Nr. 3004 genannten Altersgrenze zulässig.
Dieser Satz ist neu dazugekommen Der für eine weitere Beförderung erforderliche Wehrdienst rechnet erst ab der endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades

3026. Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist.
• Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten.
• Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung.
• Erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Bedarfsträger.
• Zuerkennung des für den Dienstpostentyp der Beorderungsverwendung erforderlichen militärfachlichen Tätigkeitsbegriff.


3.3.3 Beförderungen von mit einem vorläufig höheren Dienstgrad eingestiegenen Offizierinnen und Offizieren der Reserve.
3029. Eine weitere Beförderung ist frühestens ein Jahr nach endgültiger Verleihung des zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades zulässig.
3030. Die weiteren Beförderungen von mit dem vorläufig höheren Dienstgrad Leutnant Eingestiegenen richten sich nach Nr. 3019.
3031. Für die weiteren Beförderungen der mit anderen vorläufigen höheren Offizierdienstgraden Eingestiegenen gelten nachfolgende Nrn.
3032. In der Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes
 
In Spaltenkopf: ** Zeit seit vorläufiger Verleihung eines endgültig verliehenen höheren Dienstgrades(Jahre)

Beförderung zum    |Wehrdienstdauer   |davon in höherer                   |Zeit seit**   
Dienstgard              | insg.                        |bewerteten Verwendung         |
 
 
 
 
| Oberleutnant d.R.   |
Hauptmann d.R.  |
Major d.R.   |
Oberstleutnant d.R.   |
Hauptmann d.R.
24 Tage
-
4,5 Jahre     
-
-
-
Major d.R.
60 Tage
24 Tage
9 Jahre 84
5 Jahre   
-
-
Oberstleutnant d.R.
36 Tage
-
12 Jahre 85
8 Jahre 86
4 Jahre   
-
Oberst d.R.
60 Tage
24 Tage
16 Jahre 87
12 Jahre 88
8 Jahre 89
7 Jahre     


84 Mindestens viereinhalb (vier) Jahre seit Ernennung zum Hauptmann.
85 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Major. 
86 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Major. 
87 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant.
88 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant.
89 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant.

----------------------------
Die zeitliche Voraussetzungen für fliegendes Personal und Personal, das KSK für besondere Einsätze sowie für Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer habe ich für die Lesbarkeit weggelassen.
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LwPersFw

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #12 am: 05. November 2022, 12:12:59 »

Ich habe radikal aufgeräumt... weil die üblichen Verdächtigen wieder ein Thema mit vollkommen abweichender Diskussion zugemüllt haben...
Wenn man nichts Sachgerechtes beizutragen hat ... kann man auch mal nichts von sich geben...

Hier geht es rein um den Vorgang der Beförderung und nicht Amtshilfe, Covid, oder ob in China ein Sack Reis umfällt...  >:(

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Nordmanntanne

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #13 am: 19. Dezember 2022, 23:53:23 »

Kann bitte jemand die Zeiten für die Mannschaftsdienstgrade posten?
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Ralf

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #14 am: 20. Dezember 2022, 06:11:49 »

Beförderung zum Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage) Insgesamt - (davon in höher bewerteten Verwendungen) // Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr
Gefreiten d. R. 6 (–) //3 Monate
Obergefreiten d. R. 6 (–) //6 Monate
Hauptgefreiten d. R. 12 (–) //12 Monate
Stabsgefreiten d. R. 24 (–) //36 Monate50
Oberstabsgefreiten d. R. 24 (–) //48 Monate51
Korporal d. R. 60 (24) //7 Jahre
Stabskorporal d. R. 42 (–) //10 Jahre52

Fußnoten
50 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Hauptgefreiten.
51 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Stabsgefreiten.
52 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Korporal.
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