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Beförderung Reservisten

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LwPersFw:
"Neue Regeln für die  Beförderung der Reservisten"

Frage:

"Ich leiste seit 2020 Reservistendienst im Dienst zur temporären Verbesserung der Einsatzbereitschaft. Im Mai 2021 wurde ich zum Major d.R. befördert. Soweit ich die Beförderungsvorschriften kenne, müsste ich doch nun, nach Ablauf von mehr als einem Jahr, zur Beförderung in den Dienstgrad Oberstleutnant d.R. heranstehen, oder?"


Antwort:

"Bis zum August dieses Jahres wäre eine Beförderung in den nächsthöheren Dienstgrad zulässig gewesen.

Dies hat sich jedoch mit der Veröffentlichung der überarbeiteten A-1340/49  „Beförderung, Einstellung Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“ geändert.

In der neuen Version wurde vor allem die neue Soldatenlaufbahnverordnung von 2021 umgesetzt.

Sie enthält aber auch teils weitgehende Neuregelungen für die Beförderung der Reservisten.

Für die Beförderungen in den Laufbahnen der Reserve werden die Maßstäbe insgesamt und durchgängig höher gesetzt:

So wurden

• die Mindestdienstzeiten im erreichten Dienstgrad erhöht:– In den Fußnoten zur Nr. 3019 (für die Offiziere der Reserve des Truppendienstes) werden gestaffelt Mindestzeiträume „seit Ernennung zum  … [erreichter Dienstgrad d.R.]“ bestimmt, die sich an den Bewährungszeiten der aktiven Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten orientieren.

• Die Zeiten der Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad wurden ebenfalls für alle Laufbahnen der Reserve angehoben.
Dies betrifft, wie gesagt, nicht nur die Offiziere: Gleichermaßen sind auch für die Angehörigen der Laufbahnen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Feldwebel d.R. die Mindestdienstzeiten und die Wehrdienstdauer im letzten Dienstgrad erhöht worden.

Um also Ihre konkrete Frage zu beantworten:


Eine Beförderung wird in Ihrem Fall mit dem Inkrafttreten der Vorschrift zum 9. September 2022 neben der Erfüllung von mindestens 36 Tagen (statt zuvor 24 Tagen) Wehrdienst im Dienstgrad Major, auch von einer Mindestzeit im Dienstgrad Major in Höhe von drei Jahren abhängig gemacht.

In der letzten Version der A-1340/49 wurde keine solche Vorgabe außer den Jahren seit der Ernennung zum Offizier (13 Offizierjahre) gemacht, diese Voraussetzung blieb aber unverändert.

Damit ist Ihre nächste Beförderung nunmehr frühestens im Mai 2024 zulässig.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung haben, auch wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Sie haben jedoch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Ihre Beförderung durch die Personalführung.

Die Anpassung der entsprechenden Zeiten ergibt sich aus den in der Soldatenlaufbahnverordnung gemachten Vorschriften für die Beförderung von aktiven Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten.

Ziel war hierbei eine Vereinheitlichung der Bedingungen für die Beförderung von Reservisten mit denen des militärischen Personals in aktiven Laufbahnen. "

Quelle: DBwV , "Die Bundeswehr" 11/2022

F_K:
Cool, ich kenne noch jede Menge Kameraden, die sehr zügig "durchbefördert" wurden.

Ralf:
Eine gute Regelung, dieser Missstand wurde von Aktiven öfters sehr kritisch bewertet.

F_K:
Passt schon - behebt in Einzelfällen sicherlich Ungerechtigkeiten bzw. beugt diesen vor.

(Der "Dauerresi" ist ja inzwischen häufiger ... )

Beuteberliner:
Nun, unabhängig vom Umstand, ob Reservisten bisher sehr genau darauf achteten, ihre Reserveübungen zeitlich genau auf den "Beförderungshorizont" auszurichten, hielt ich diese Neuregelung für überfällig, um entstandene Verwerfungen zwischen Aktiven und Wehrübenden zu beseitigen.

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