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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beförderung Reservisten  (Gelesen 28187 mal)

8KpSanLBtl851

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #105 am: 21. Oktober 2024, 14:20:28 »

Hallo zusammen,

Kurz zu meiner Person: ich bin Olt dR und als promovierter Akademiker in einer studienbezogenen Fachverwendung beordert. Von Kameraden bin ich verschiedentlich darauf hingewiesen worden, dass für meine Tätigkeit mein Dienstgrad eigentlich zu niedrig sei. Tatsache ist, dass mein jetziger Dienstgrad noch auf mein "früheres Bundeswehrleben" in den 1990er Jahren zurückgeht und man mir deswegen wohl keinen vorläufigen höheren Dienstgrad wie bei Seiteneinsteigern verleihen konnte oder wollte. Nun zu meiner Frage: Gibt es die Möglichkeit, mir einen meiner Qualifikation entsprechenden Dienstgrad zu verleihen? In diesem Zusammenhang ist mir zum Beispiel §7 SLV aufgefallen, der im Absatz 4 die Möglichkeit bietet, zumindest die Beförderungszeiten zu verkürzen, so dass ich in kürzerer Zeit einen für meine Tätigkeit und meine Qualifikation angemessenen Dienstgrad erreichen könnte. Kann mir jemand sagen, ob das ein gangbarer Weg wäre bzw. wie dieser §7 SLV angewandt wird?

Vielen Dank im Voraus.
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Ralf

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #106 am: 21. Oktober 2024, 14:27:57 »

Es kommt doch auf den Dienstposten an, auf den du beordert bist. Der und der Bedarf (!) setzt den Rahmen, mit welchen Dienstgrad du eingestellt werden kannst. Und §25 SLV zeigt die  Möglichkeiten auf.
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8KpSanLBtl851

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #107 am: 21. Oktober 2024, 14:41:56 »

Vielen Dank für die Antwort. Von meinen Vorgesetzten ist mir der Bedarf schon signalisiert worden, d.h. man hat mir gesagt, eine Beorderung auf einen StOffz-Dienstposten sei kein Problem, sobald ich vorschriftsgemäß zum Major dR befördert werden könnte. Meine Frage ist, ob man unter Anwendung des §7 SLV diesen Prozess beschleunigen könnte. Zu rechtfertigen wäre dies meiner Meinung nach damit, dass ich bereits jetzt Tätigkeiten ausführe, die an meiner Dienststelle sonst von Stabsoffizieren ausgeführt werden.
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Ralf

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #108 am: 21. Oktober 2024, 15:01:26 »

Der § 7 ist doch ohne Belang. Der § 25 ist entscheidend und je nachdem mit welchen Dienstgrad man eingestellt wird, sind die anschl. Beförderungszeiten in der 1340/49 geregelt.
Zitat
sobald ich vorschriftsgemäß zum Major dR befördert werden könnte.
Das verstehe ich nicht. Du wirst auf einem A13/A14 DP beordert, wenn/falls du die Voraussetzungen erfüllst, nicht erst, wenn du befördert werden kannst. Das ist doch der klassische Seiteneinstieg.
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F_K

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #109 am: 21. Oktober 2024, 15:07:57 »

Anmerkung:

Der TE ist Oberleutnant d.R. - in aller Regel werden erst Hauptleute, ca. 1 Jahr VOR der (möglichen) Beförderung zum Major auf M/ OTL Dienstposten beordert - dies ist wohl gemeint.
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Ralf

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #110 am: 21. Oktober 2024, 15:12:00 »

Aber nicht beim Seiteneinstieg aufgrund ziv Qualifikation und den habe ich beschrieben. Das richtet sich nach der Qualifikation, die jemand mitbringen. Geht ja selbst als Ungedienter.
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8KpSanLBtl851

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #111 am: 21. Oktober 2024, 15:17:27 »

Nochmals danke. Nun, bei mir geht es nicht um einen Seiteneinstieg, da ich ja bereits in der Laufbahn der Reserveoffiziere "drin" bin. Entsprechend muss ich, um Stabsoffizier d.R. zu werden, die Dienstgrade "regelmäßig" durchlaufen, d.h. ich muss noch Hauptmann werden, bevor ich Major werden kann, wenn ich richtig informiert bin. Dies wird, wenn ich auch hier richtig informiert bin (die 1340/49 liegt mir nicht vor), noch etliche Jahre dauern, da man doch erst nach einer bestimmten Mindestzeit in einem Dienstgrad zum nächsthöheren befördert werden kann. Nach meinem Verständnis bietet §7 SLV, Absatz 4, Nr. 2, die Möglichkeit, von diesen Mindestzeiten abzuweichen.
Oder bin ich hier falsch informiert? Könnte ich, obwohl ich schon Reserveoffizier bin, auf dem Weg eines Seiteneinstieges auf einen A13/A14 Dienstposten in der Reserve beordert werden?
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Ralf

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #112 am: 21. Oktober 2024, 15:24:39 »

Bei "Aktiven" geht das, ich gehe davon aus, dass es bei Res auch gehen kann.
Da wird ein Msch Sdt, der einen Beruf mitbringen auch StUffz FA.
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8KpSanLBtl851

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« Antwort #113 am: 21. Oktober 2024, 15:38:10 »

Wunderbar. Ich werde dann mal bei meinem Beorderungstruppenteil nachfragen, ob ich unter Berufung auf §7 SLV schneller befördert werden kann, als es die Mindestzeiten normalerweise vorsehen. Oberleutnant dR bin ich seit einem halben Jahr, zunächst würde es also bei mir um die Beförderung zum Hauptmann gehen – mal sehen, ob die sich "vorverlegen" lässt.
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Ralf

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Antw:Beförderung Reservisten
« Antwort #114 am: 21. Oktober 2024, 15:38:38 »

Wunderbar. Ich werde dann mal bei meinem Beorderungstruppenteil nachfragen, ob ich unter Berufung auf §7 SLV schneller befördert werden kann, als es die Mindestzeiten normalerweise vorsehen. Oberleutnant dR bin ich seit einem halben Jahr, zunächst würde es also bei mir um die Beförderung zum Hauptmann gehen – mal sehen, ob die sich "vorverlegen" lässt.
Ich gebe es auf.
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F_K

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« Antwort #115 am: 21. Oktober 2024, 15:45:20 »

@ Ralf:

Nach meinem Verständnis "geht" es bei NEU (Seiten-) Einstellungen und Laufbahnwechslern - egal on Aktiv oder Reserve.

Wer IN einer Laufbahn ist, hat diese Möglichkeit NICHT.
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8KpSanLBtl851

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« Antwort #116 am: 21. Oktober 2024, 16:24:35 »

@ Ralf:

Nach meinem Verständnis "geht" es bei NEU (Seiten-) Einstellungen und Laufbahnwechslern - egal on Aktiv oder Reserve.

Wer IN einer Laufbahn ist, hat diese Möglichkeit NICHT.
Danke, das ist immerhin mal eine sachliche und klare Antwort. Nur frage ich mich dann, was §7, Absatz 4, Nr. 2 SLV eigentlich zu bedeuten hat. Hier geht es doch nur um Beförderungszeiten für diejenigen, die in einer Laufbahn drin sind (daher auch der Verweis auf §1, Absatz 1, Nr. 2 bis 6), nicht um die Einstufung bei Seiteneinstieg oder Laufbahnwechsel.
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Ralf

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« Antwort #117 am: 21. Oktober 2024, 17:47:48 »

@ Ralf:

Nach meinem Verständnis "geht" es bei NEU (Seiten-) Einstellungen und Laufbahnwechslern - egal on Aktiv oder Reserve.

Wer IN einer Laufbahn ist, hat diese Möglichkeit NICHT.
Genau das hinterfrage ich ja. Denn wenn man sich umbeordern lässt, ist man nicht einem aktiven Verhältnis. Sondern steigt erst später wieder ein.
Im Umkehrschluss hieße das ja, wenn ein StudAbr als Lt dRes ausschiedet und beordert wäre (was ja jder ist mit der Grundbeorderung), könnte er nach Abschluss eines Studiums nicht mehr mit einem höheren Dienstgrad einsteigen. Aber wenn ihr meint das geht nicht.
@ Ralf:

Nach meinem Verständnis "geht" es bei NEU (Seiten-) Einstellungen und Laufbahnwechslern - egal on Aktiv oder Reserve.

Wer IN einer Laufbahn ist, hat diese Möglichkeit NICHT.
Danke, das ist immerhin mal eine sachliche und klare Antwort. Nur frage ich mich dann, was §7, Absatz 4, Nr. 2 SLV eigentlich zu bedeuten hat. Hier geht es doch nur um Beförderungszeiten für diejenigen, die in einer Laufbahn drin sind (daher auch der Verweis auf §1, Absatz 1, Nr. 2 bis 6), nicht um die Einstufung bei Seiteneinstieg oder Laufbahnwechsel.
Ich finde das keine klare Aussage, sondern Interpretation.
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« Antwort #118 am: 21. Oktober 2024, 18:28:45 »

@ Ralf:

Inhaltlich bin ich ja bei Dir (Du bist der Fachmann).

Allerdings benötigt man einen DP, der GENAU dieses Studium zwingend voraussetzt  - was halt nur sehr selten der Fall ist - selbst wenn das Studium hilfreich ist.
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Ralf

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« Antwort #119 am: 21. Oktober 2024, 18:54:12 »

@ Ralf:

Inhaltlich bin ich ja bei Dir (Du bist der Fachmann).

Allerdings benötigt man einen DP, der GENAU dieses Studium zwingend voraussetzt  - was halt nur sehr selten der Fall ist - selbst wenn das Studium hilfreich ist.
Das ist so genau richtig formuliert..
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