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Autor Thema: hib-Meldung 652/2022 vom 11.11.2022: AFG-A.: Koord.-Probleme bei Evakuierung  (Gelesen 3435 mal)

Thomi35

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Koordinierungsprobleme bei der Evakuierung aus Afghanistan

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss - 11.11.2022 (hib 652/2022)

 Berlin: (hib/CRS) Der 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages hat am Donnerstagabend seine Arbeit mit der Vernehmung afghanischer Ortskräfte nach einer Pause fortgesetzt. Dabei konzentrierte sich der Ausschuss auf mögliche Koordinierungsprobleme zwischen deutschen Stellen bei der Evakuierung aus dem Kabuler Flughafen.

Der Fall der zunächst angehörten ehemaligen Ortskraft warf dabei viele Fragen auf, die noch tiefer untersucht werden müssen. Der Zeuge berichtete vor dem Ausschuss, wie er mehrmals von einem, wie er sagte, Callcenter der Bundeswehr angerufen wurde. Außerdem habe es mehrere Kontaktkanäle, wie E-Mails oder WhatsApp gegeben. Dabei habe er, wie andere seiner Kolleginnen und Kollegen, per E-Mail Dokumente erhalten, die er im Kabuler Flughafen den Bundeswehr-Soldaten vorlegen sollte, die vor Ort die Evakuierung durchführten. Während andere Personen mit dem gleichen Dokument evakuiert worden seien, sei der Zeuge abgewiesen worden, mit der Begründung, er stehe nicht auf der Liste. Erst später, in Deutschland, habe er erfahren, dass das Dokument, das er erhalten hatte, nicht den gängigen offiziellen Dokumenten der Bundesrepublik entsprach und wahrscheinlich deshalb von den Soldaten vor Ort nicht als echt eingestuft wurde. Die Validität des Dokumentes und dass der Zeuge tatsächlich eine Aufnahmezusage besaß, wird inzwischen nicht angezweifelt.

Der Vorsitzende des Ausschusses,. Ralf Stegner (SPD), bat den Zeugen, alle Informationen, die er zu dem genannten Callcenter habe, das ihn mehrmals anrief, und die verschiedene Telefonnummern und E-Mail-Adressen, von denen er im Zuge seiner am Ende über den Landweg erfolgte Evakuierung kontaktiert wurde, mit dem Ausschuss zu teilen, um an anderer Stelle weitere Informationen zu diesem Vorgang einzuholen. Dabei geht es darum, mögliche Koordinierungsprobleme zwischen verschiedenen Behörden aufzuklären.

Der zweite Zeuge, der zwischen 2005 und 2014 bei der Produktion von TV-Beiträgen als Cutter für die Nato gearbeitet hatte, sagte aus, dass er das Land verlassen musste, nachdem Unbekannte in sein Haus eingedrungen und seine Familie bedroht hatten. Er habe viel Geld zahlen müssen, um aus dem Land zu kommen und erst im Flughafen Frankfurt erfahren, wo er gelandet war.

Später habe er seine Eltern und seine Schwester nach Deutschland bringen wollen, weil auch sie in Lebensgefahr gewesen seien. Seine Eltern hätten erst kürzlich nach Deutschland ausreisen dürfen. Seine Schwester verstecke sich weiterhin in Kabul. Ihr Antrag sei abgelehnt worden, obwohl sie die gleichen Dokumente und Nachweise bei den deutschen Behörden vorgelegt habe.

Der Ausschuss stellte im Zuge der Befragung fest, dass der Zeuge nicht für die Bundeswehr, sondern für die Nato gearbeitet hatte. So wurde, unter anderem auch durch Komplikationen bei der Übersetzung, erst nachträglich deutlich, dass der Fall des Zeugen nicht in den Untersuchungsauftrag des Ausschusses passt, sondern höchstens der Fall seiner Familie, die im Rahmen der Ortskräfteverfahren ausreisten. Daraufhin wurde die Befragung des Zeugen beendet.

Aus Zeitgründen vertagte der Ausschuss die Befragung des letzten Zeugen, des Vorsitzenden des Patenschaftsnetzwerks Afghanische Ortskräfte e.V.

Quelle
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