Hallo zusammen,
leider muss ich nochmals die leidige Frage stellen, zwecks Beförderung.
Ich werde 2023 zu einer Reservedienstleistung für 29 Tage einberufen.
Als Wehrpflichtiger als letztes beim Bund 1997
In 2021 war ich im "Reserve"-Coronaeinsatz (natürlich keine Beförderung), da es ja kein Reservedienst im Charakter eine Übung bzw. Spiegelposten gewesen ist.
Also nun meine Frage:
Ich bin also derzeit OG, werde ich während oder im Anschluss der RD befördert?
Die ZDv 20/7 hab ich nun mehrmals gelesen und bin mir einfach nicht sicher.
Beförderung zum Wehrübungsdauer im Zeit seit Eintritt in die
bisherigen Dienstgrad Bundeswehr (Monate)
(Tage)
Gefreiten d. R. 6 3
Obergefreiten d. R. 6 6
Hauptgefreiten d. R. 6 12
Stabsgefreiten d. R. 12 36
Oberstabsgefreiten d. R. 12 48
Die Dienstgrade Obergefreiter d. R. und Hauptgefreiter d. R. brauchen nicht
durchlaufen zu werden
Was bedeutet Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr, ist in meinem Fall das Jahr 1997 gemeint?
In der Wehrübungsdauer im bisherigen Dienstgrad wäre in meinem Fall OG, da ich mehr als 12 Tage dabei bin, wäre es dann Stabsgefreiter?
Es wäre super wenn einer hier Licht ins dunkle bringen könnte. Danke vorab!