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Autor Thema: Tattoos + Bundespolizei (GsG 9)  (Gelesen 1173 mal)

Bravo 0-7

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Tattoos + Bundespolizei (GsG 9)
« am: 28. November 2022, 22:51:23 »

Servus,
Ich bin zwar auf einem Bundeswehrforum, aber wenn jemand meine Frage dennoch beantworten könnte, wäre das echt Bombe. Ich bin seit dem ich 12 Jahre alt bin meinem Traum, dem GsG 9 beizutreten, gefolgt und hab hart trainiert. Werden Tattoos trotz guten Leistungen negativ wirken? Bei der Aufnahmeprüfung der Bundespolizei oder auch des GsG9 auffallen? Wegen dem Eindruck oder auch der Identifikation. (Habe 1 jeweils auf der Hand).

Danke, Gruß
B°7

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VictorBravo

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Antw:Tattoos + Bundespolizei (GsG 9)
« Antwort #1 am: 28. November 2022, 23:41:30 »

BPol macht keinen Unterschied GSG9 oder sonstige Verwendung.

Tätowierungen an Händen ist ungünstig.

Hättest Du auch selbst drauf kommen können. Ist das erste Suchergebnis:
Google: bundespolizei tätowierungen

Tätowierungen oder sonstiger Körperschmuck an Händen, Kopf, Nacken oder Halsbereich mangelt es grundsätzlich an
den geforderten Eigenschaften zur Abdeckung. Dort angebrachte Tätowierungen oder angebrachter Körperschmuck sind
nicht geeignet, dass nach dem Erscheinungsbild ein achtungs- und vertrauenswürdiger Eindruck entsteht. Sie führen daher
zum Ausschluss.
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Bravo 0-7

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Antw:Tattoos + Bundespolizei (GsG 9)
« Antwort #2 am: 29. November 2022, 00:41:03 »

Merci, muss es dann wohl doch weglasern lassen. Schade  :-\
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VeggieBurger

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Antw:Tattoos + Bundespolizei (GsG 9)
« Antwort #3 am: 29. November 2022, 11:57:53 »

Unabhängig von der Berufswahl.
Tattoos auf Hand und Fingern sind einfach nicht die beste Idee.

An beiden Stellen ist die Haut dünn und wenig Gewebe unter der Haut vorhanden.
Beide Stellen sind permanent im Einsatz und dadurch Reibung, Sonnenstrahlung u. anderen Einflüssen ausgesetzt.
Nach wenigen Jahren wird da schlichtweg ein regelmäßiges Nachstechen notwendig sein.

Ein gutes Studio wird dich als "Anfänger" an diesen Stellen auch defintiv nicht tättowieren.
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F_K

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Antw:Tattoos + Bundespolizei (GsG 9)
« Antwort #4 am: 29. November 2022, 12:41:58 »

Anmerkung / Frage:

Wenn mann 6 Jahre Zeit hat, sich zu informieren - warum macht man dann etwas, was zum Berufswunsch nicht passend ist?
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State Trooper

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Antw:Tattoos + Bundespolizei (GsG 9)
« Antwort #5 am: 18. Januar 2023, 13:47:34 »

Moin!
Zum einen ist es „die“ GSG 9 und zum anderen kann man den 9ern nicht einfach „beitreten“, sondern man muss zunächst das Bewerbungsverfahren bei der Bundespolizei machen, eingestellt werden und die Ausbildung durchlaufen. Dann muss man sich auf eine Stelle bei der GSG 9 bewerben, einen noch um vielfach härteren Einstellungstest durchlaufen und bei einer Zusage geht es erst einmal in die Ausbildungsgruppe. Dort steht man dann noch eine ganze Weile unter Beobachtung bevor man endgültig als Einsatzbeamter in die Gruppe aufgenommen wird.
Bei den Tätowierungen im sichtbaren Bereich sieht man es mittlerweile nicht mehr so eng, es kommt auf die Größe an. Wenn natürlich Tätowierungen vorhanden sind, die auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung hindeuten, dann ist EDEKA bevor sie angefangen hat.
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