Wer in DE Bezüge / Lohn erhält, ist hier in der Regel steuerpflichtig.
In DE gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht für KV.
Beides habe ich nicht in Frage gestellt und trägt zu meinem(n) Problem(en) nicht wirklich irgendwas bei.
sich rechtzeitig mit der GKV der eigenen Wahl in Verbindung zu setzen, um diesen Sachverhalt klären zu können. Dort sollten die Experten sitzen, die auch die Spezialfragen beantworten können. So gibt es z. B. anscheinend auch in diesem Bereich eine Anwartschaft, was mir bislang auch noch nicht bekannt war (kannte ich nur bei der PKV).
Ja, das dachte ich mir auch. Leider hört man von jedem Bearbeiter das gleiche, wie von allen Stellen aus der BW, die einem eigentlich helfen sollten:
"oh, das ist aber ein spezieller Fall, das kann ich nicht wirklich beantworten. Aber wenn sie eine Anwartschaft für die Dauer des Auslandsaufenthalts abschließen, sind sie auf der sicheren Seite."
ja danke, das weiß ich selbst... Ich möchte, dass mir jemand sagt, ob ich die wirklich brauche oder mich die GKV so oder so aufnehmen muss.
.. und zu den Folgen bezüglich des automatischen Austausches von Steuerinformationen für Menschen, die ins "Ausland wechseln", haben LwPersFw / Didi schonmal etwas geschrieben - da gibt es also ein "ToDo" für Dich, wenn Du bei Steuerklasse III bleiben möchtest, was ja sinnvoll erscheint.
entweder ich habe mich falsch ausgedrückt oder verstehe es nicht richtig oder es wurde falsch verstanden. aber noch Steuern im Ausland oder dem Austausch zwischen Ländern habe ich doch gar nicht gefragt?
Ich weiß auch nicht, warum ich bei Steuerklasse 3 bleiben sollte, da ich nicht verheiratet bin und mein ganzes Leben in 1 war.
Die Info, dass die Übergangsgebührnisse grundsätzlich nach 6 besteuert werden ist laut Aussage meines Steuerberaters übrigens falsch. Wenn man nichts angibt, bleibe es bei 1. Wenn man eine Beschäftigung aufnimmt muss man angeben, welches der Einkommen nach 1 und welches nach 6 besteuert werden soll.
Wer jetzt recht hat, weiß ich nicht. Was ich weiß: wie auch bei dem GKV-Thema sagt jeder etwas anderes, aber verlassen kann ich mich auf nichts.
Das kann doch nicht sein, dass mir keiner sagen kann, wie ich mich zu verhalten habe?
Ich wurde heute vom DBWV an eine zivile Anwaltskanzlei vermittelt (weil das eine zivile Frage ist).
Nun ja, hätte man sich schenken können. Die gute Dame hatte mal so überhaupt gar keine Ahnung und wusste noch nicht mal was Übergangsgebührnisse sind, wie diese ausgezahlt werden oder sonstwas. Warum man solche Leute an Soldaten leitet, blieb unerklärt...