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GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
Nachtmensch:
Es wäre zu schön, wenn den Worten von Herrn Bundeskanzler auch Taten folgen würden. Ich glaube davon nicht ein einziges Wort, denn nach Gerüchten aus dem BMI geht es nur darum die absolut minimalste und billigste Lösung zu finden und dabei spielt es keine Rolle, ob es verfassungsgemäß ist oder nicht. Soviel zum Thema Wertschätzung, denn diese hört bei der amtsangemessen Alimentation auf.
Mir stellt sich nur die Frage, wie soll die Umsetzung einer verfassungsmäßigen Besoldung realisiert werden, wenn in keinem Ressort dafür Haushaltsmittel eingeplant worden sind. Unabhängig davon, ist es ein absolutes Unding, dass die Bundesregierung es nach mehr als 2,5 Jahren seit dem Beschluss aus Mai 2020 es nicht geschafft hat, eine verfassungskonforme Besoldung umzusetzen. Ich bin mir absolut sicher, dass die Umsetzung unter Einbeziehung des Beschlusses vom BVerfG wieder verfassungswidrig sein wird und die Vorgaben aus dem Beschluss nur so umgesetzt werden, wie es am billigsten ist. Als Beispiele dienen mittlerweile viele Bundesländer. Die Besoldung in Bayern gehörte immer zum oberen Drittel und jetzt ist sie abgerutscht. Es klafft mittlerweile eine Lücke von 300 bis 500 Euro zwischen Bayern und NRW je nach Anzahl der Kinder. NRW stand jahrelang relativ weit unten im Vergleich.
Ich frage mich nur, was macht der VBB und der Bundeswehrverband. Die scheinen ziemlich auf Tauchstation zu sein und die Personalräte ebenso. Kaum ein Soldat oder Beamter hat überhaupt Kenntnis von der verfassungswidrigen Besoldung.
F_K:
@ Nachtmensch:
NRW hat die Besoldung geändert (es bewegt sich also etwas, wenn auch ggf. zu langsam).
Ist diese nun verfassungskonform? Dies wird ggf. ein Gericht entscheiden müssen, wenn jemand klagt. Im Moment ist es so, wie es ist.
(Ein Abstandgebot NRW / Bayern / Bund gibt es übrigens nicht - und es gibt den Grundsatz des sparsamen Umganges mit Haushaltsmitteln).
Nachtmensch:
--- Zitat von: F_K am 06. Dezember 2022, 09:10:48 ---@ Nachtmensch:
NRW hat die Besoldung geändert (es bewegt sich also etwas, wenn auch ggf. zu langsam).
Ist diese nun verfassungskonform? Dies wird ggf. ein Gericht entscheiden müssen, wenn jemand klagt. Im Moment ist es so, wie es ist.
(Ein Abstandgebot NRW / Bayern / Bund gibt es übrigens nicht - und es gibt den Grundsatz des sparsamen Umganges mit Haushaltsmitteln).
--- Ende Zitat ---
Die Besoldung in NRW ist wieder nicht verfassungskonform. Die Pflicht zur Prozeduralisierung ist verletzt worden, das Abstandsgebot ist nicht eingehalten worden und Zuschläge, in diesem Fall der Familienzuschlag bei mehr als drei Kindern hat einen zu hohen Anteil an der Grundbesoldung. Je nach Wohnsitz macht das ein Zuschlag in Höhe von 1.600 Euro aus, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Es gibt den Grundsatz des sparsamen Umganges mit Haushaltsmitteln, jedoch hat das BVerfG ebenso entschieden, dass vereinfacht gesagt, die Besoldung nicht an die Haushaltslage angepasst werden darf, sondern die amtsangemessene Alimentation höher wiegt.
F_K:
@ Nachtmensch:
Frage: Wer stellt denn fest, ob eine Besoldung (NACH (!) einer Änderung derselben, die eben "brandneu" ist) verfassungskonform ist?
Hinweis: Nach meinem Verständnis nimmt diese Einschätzung nicht der Nachtmensch vor (der gerne eine Meinung / eine Sacheinschätzung haben darf, ggf. sogar Jurist ist (?)), sondern eben ein Gericht (nach Klage).
Nachtmensch:
Wäre schon wenn ich das könnte und dürfte. ;)
Dann präzisiere ich meine Aussage auf, dass meiner Meinung nach die Besoldung in NRW nicht den Vorgaben des BverfG genügt und aus meiner Sicht weiterhin verfassungwidrig ist.
Demnach bleibt nur abzuwarten wann § 35 BVerfGG zum Einsatz kommt. Lange wird es hoffentlich nicht mehr dauern.
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