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Autor Thema: GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung  (Gelesen 28651 mal)

Koko123

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #180 am: 19. Februar 2024, 20:01:21 »

Da Übergangsgebührnisse ja Versorgungsbezüge sind und diese ja expliziert im Entwurf erwähnt wurden, sollten diese auch zählen.
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robber

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #182 am: 04. März 2024, 06:58:41 »

Moin moin,
also das mit dem Widerspruch erschließt sich mir noch nicht ganz:
  • Sollte man diesen einlegen um der ganzen Angelegenheit mehr "Nachdruck" zu verleihen?
  • Die Tabelle mit der "korrigierten Besoldung ist ja mehr als utopisch und unrealistisch. Sollte man so etwas überhaupt unterstützen?
  • Gehe ich bei möglicher Nachzahlung leer aus, wenn ich keinen Widerspruch einlege?

Vll kann mir jmd helfen oder weitere Quellen zum Einlesen nennen.
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LwPersFw

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #183 am: 04. März 2024, 15:29:38 »

Moin moin,
also das mit dem Widerspruch erschließt sich mir noch nicht ganz:
  • Sollte man diesen einlegen um der ganzen Angelegenheit mehr "Nachdruck" zu verleihen?
  • Die Tabelle mit der "korrigierten Besoldung ist ja mehr als utopisch und unrealistisch. Sollte man so etwas überhaupt unterstützen?
  • Gehe ich bei möglicher Nachzahlung leer aus, wenn ich keinen Widerspruch einlege?

Vll kann mir jmd helfen oder weitere Quellen zum Einlesen nennen.



Für vom Bund Besoldete macht es aktuell keinen Sinn einen Widerspruch einzulegen, weil der BMI angewiesen hat:


"Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021
verzichtet der Bund
gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer
haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr.
Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.


Sollten dennoch Widersprüche eingelegt werden, sind diese ruhend zu stellen und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in der nächsten Legislaturperiode abzuwarten."


https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm


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Nachtmensch

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #184 am: 04. März 2024, 17:34:08 »

Für vom Bund Besoldete macht es aktuell keinen Sinn einen Widerspruch einzulegen, weil der BMI angewiesen hat:
Das sehe ich grundlegend anders. Wenn irgendwann das Gesetz zur amtsangemessenen nach fast 4 Jahren endlich verabschiedet wird, geht der Bund davon aus, dass es verfassungskonform ist. Dieses bedeutet, dass die Nachzahlungen darauf basieren. Legt man Widerspruch ein, so bekommt man nach Verabschiedung des Gesetzes einen ablehnenden Bescheid und dann kann man erst klagen (was ich jedem nur empfehlen kann). Der jetzige Entwurf ist weiterhin verfassungswidrig nach der Stellungnahme vom DRB. Warum sollte man den Bund noch trauen, insbesonders nach so einem Gesetzesentwurf, der inhaltlich voller Fehler ist und nur das Ziel der Einsparung von Haushaltsmitteln hat.
Aus meiner Sicht, hat man keine Chance mehr zu klagen, wenn man keinen ablehnenden Bescheid bekommt.
Man möge mich korrigieren falls ich falsch liege.
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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #185 am: 04. März 2024, 18:43:06 »


Man möge mich korrigieren falls ich falsch liege.


Das Ganze Thema ist ja nicht neu...

Siehe z.B. hier:  BVerwG 2 C 42.08, Urteil vom 17.12.2008

https://www.bverwg.de/de/171208U2C42.08.0


Das BMI hat mit o.g. Erlass rückwirkend ab 2021 auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung verzichtet.

D.h. damit ist der zu betrachtende Zeitraum ab dem Haushaltsjahr 2021 bis zu dem Zeitpunkt, wo die erwartete neue Rechtslage zur Besoldung in Kraft tritt.

Für Diejenigen, die vor 2021 Widerspruch eingelegt haben, gilt der Zeitraum ab dem entsprechenden Haushaltsjahr.

Wenn die neue Rechtslage in 2024 in Kraft treten sollte, muss jeder, der sich weiterhin nicht angemessen allimentiert fühlt, Haushaltsjahr nah Widerspruch einlegen. Also m.E. in 2024, mit Bezug auf den o.g. Erlass des BMI rückwirkend bis 2021. Denn mit diesem Erlass hat sich der BMI ja selbst gebunden. Ich bin kein Jurist, würde es aber fragwürdig finden, wenn die Einbeziehung der Jahre 2021 - 2023 ausgeschlossen würde.

Auf Grund des o.g. Verzichts muss dies ja auch die Jahre ab 2021 einbeziehen.

Aus dem o.g. Urteil:

"Der Beamte kann nicht erwarten, dass er aus Anlass einer verfassungsrechtlich gebotenen Besoldungskorrektur gewissermaßen ohne eigenes Zutun nachträglich in den Genuss der Befriedigung eines womöglich jahrelang zurückliegenden Unterhaltsbedarfs kommt, den er nicht gegenüber seinem Dienstherrn zeitnah geltend gemacht hat."

"Begehrt ein Beamter jedoch weitergehende Leistungen mit der Behauptung, die gesetzliche Besoldung sei verfassungswidrig zu niedrig, muss er dies zeitnah geltend machen, damit der Dienstherr sich darauf einstellen kann. Es wäre mit dem gegenseitigen Treueverhältnis nicht vereinbar, die gesetzliche Besoldung über Jahre hinzunehmen und erst im Nachhinein eine Unteralimentation geltend zu machen, die aus den Haushaltsmitteln der betreffenden Jahre dann nicht mehr gedeckt werden könnte."

"Ob eine verfassungswidrige Besoldungsdifferenz schon im laufenden Haushaltsjahr beziffert werden kann, spielt demgegenüber keine Rolle. Von dem Beamten wird kein bezifferter Antrag verlangt. Er muss keine Berechnung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorlegen, um dem Gebot einer zeitnahen Geltendmachung zu genügen, sondern lediglich zum Ausdruck bringen, dass er der gewährten Besoldung im Hinblick auf die Höhe des Familienzuschlags für das dritte oder weitere Kinder widerspricht...."


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LwPersFw

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #186 am: 18. März 2024, 18:44:01 »

Ohne Anspruch auf Gewähr  !!!



"Gesetzentwurf auf Eis

Bund stoppt Besoldungsanpassung – scharfe Kritik vom dbb

Der Gesetzentwurf, mit dem die Besoldung endlich auch auf Bundesebene verfassungskonform werden sollte, wird von der Ampel nicht weiterverfolgt. Der dbb übt daran scharfe Kritik."

https://www.dbb.de/artikel/bund-stoppt-besoldungsanpassung-scharfe-kritik-vom-dbb.html


Auch hier

https://www.schwaebische-post.de/welt/wirtschaft/ampel-koalition-streit-reform-beamte-besoldung-verlieren-geduld-gehalt-zr-92898907.html



Und sollte das Gesetz überhauptnicht kommen ... stellt sich die Frage was die Regierung mit den u.a. für diesen Zweck in 2024 bereitgestellten 3,75 Mrd € macht...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72834.msg747657.html#msg747657

« Letzte Änderung: 05. Juni 2024, 10:31:58 von LwPersFw »
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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #187 am: 23. März 2024, 10:09:18 »

Und der Deutsche BundeswehrVerband schweigt.
Naja hatte auch bei der Beteiligung der Verbände den Eindruck, dass der Verband dieses Thema nicht verstanden hat.
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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #188 am: 04. Juni 2024, 21:06:52 »

"Keine Widersprüche nötig

BMI-Rundschreiben zur amtsangemessenen Alimentation gilt weiter

In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen hat der Bundesvorsitzende des BDZ, Thomas Liebel, Klarheit über den aktuellen Stand bei der amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen und Versorgungsempfängern/-innen des Bundes eingefordert. Der Hintergrund sind Verzögerungen bei der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. In seiner Antwort bestätigte das BMF nun, dass das BMI-Rundschreiben vom Juni 2021 weiterhin seine Gültigkeit hat und Betroffene keine Widersprüche einlegen müssen.

16. Mai 2024"

https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/
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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #189 am: 05. Juni 2024, 08:11:41 »

Ich kann trotzdem nur jedem raten, Widerspruch einzulegen. Der Aufwand ist überschaubar pro Jahr. Sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Diesen dann faxen und anschließend mit der Post hinterher senden.
Wieso sollte man noch zum BMI Vertrauen haben? Die bekommen es seit 4 Jahren nicht hin, den Beschluß aus dem Mai 2020 umzusetzen. Letztendlich ist das ein absolutes Unding wie die ihr Personal behandeln. Es kann nicht sein, dass x Millionen Euros an Haushaltsmittel für die amtsangemessene Alimentation bereitgestellt werden und der Referentenentwurf danach angepasst wird. Normalerweise müsste geguckt werden, was kostet die Umsetzung und dann müssten die Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden, aber offensichtlich sind es die Beamten, Richter und Soldaten nicht wert.
Ich kann nur empfehlen Widerspruch einlegen und danach klagen. Anders wird man nie zur amtsangemessenen Alimentation kommen.

Im Forum öffentlicher Dienst haben sich welche "zusammen geschlossen".
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg352971.html#msg352971
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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #190 am: 05. Juni 2024, 10:42:41 »

Ich kann trotzdem nur jedem raten, Widerspruch einzulegen. Der Aufwand ist überschaubar pro Jahr. Sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Diesen dann faxen und anschließend mit der Post hinterher senden.
Wieso sollte man noch zum BMI Vertrauen haben? Die bekommen es seit 4 Jahren nicht hin, den Beschluß aus dem Mai 2020 umzusetzen. Letztendlich ist das ein absolutes Unding wie die ihr Personal behandeln. Es kann nicht sein, dass x Millionen Euros an Haushaltsmittel für die amtsangemessene Alimentation bereitgestellt werden und der Referentenentwurf danach angepasst wird. Normalerweise müsste geguckt werden, was kostet die Umsetzung und dann müssten die Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden, aber offensichtlich sind es die Beamten, Richter und Soldaten nicht wert.
Ich kann nur empfehlen Widerspruch einlegen und danach klagen. Anders wird man nie zur amtsangemessenen Alimentation kommen.

Im Forum öffentlicher Dienst haben sich welche "zusammen geschlossen".
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg352971.html#msg352971


Es ist ja nicht nur der BMI... der größere Verhinderer/Bremser ist Herr Lindner / BMF !!

Hier könnten alle Bundesbeamten/Soldaten ja mal die FDP-Abgeodneten in ihrem Wahlkreis anschreiben und freundlich daran erinnern... das nächstes Jahr Bundestagswahl ist...

Wenn dies Hunderttausende tun würden... hätte dies bestimmt mehr Wirkung als Widersprüche und Klagen Einzelner...

Wer den Klageweg beschreitet auch an die Kosten denken... falls man unterliegt...
Denn die Betroffenheit des Einzelnen ist unterschiedlich!
Es ist z.B. ein Unterschied ob Single... oder Verheiratet mit 4 Kindern...

Hier gut anwaltlich beraten lassen!



« Letzte Änderung: 05. Juni 2024, 13:12:55 von LwPersFw »
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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #191 am: 21. Juni 2024, 13:53:07 »


Hier könnten alle Bundesbeamten/Soldaten ja mal die FDP-Abgeodneten in ihrem Wahlkreis anschreiben und freundlich daran erinnern... das nächstes Jahr Bundestagswahl ist...


Böse Zungen würden jetzt einwerfen, dass Beamte und Soldaten ja zumeist nicht gerade Spitzenverdiener sind, und damit als FDP-Wähler eher ausfallen  ;)
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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #192 am: 21. Juni 2024, 16:34:38 »

Der DBwV zeigt hier sein wahres Gesicht. Der Vorstand Luftwaffe präsentiert sich auf der ILA und in Social Media (einschließlich LinkedIn), aber ein so essenzielles Thema wird nicht weiter verfolgt. Warum keine Sammelklage für die Mitglieder initiieren oder die Mitglieder entsprechend informieren, statt sich alles auf den Foren anderer Organisationen anlesen zu müssen?! Schwach, aber es passt ins Bild.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Nachtmensch

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #193 am: 21. Juni 2024, 16:42:14 »

Der DBwV zeigt hier sein wahres Gesicht. Der Vorstand Luftwaffe präsentiert sich auf der ILA und in Social Media (einschließlich LinkedIn), aber ein so essenzielles Thema wird nicht weiter verfolgt. Warum keine Sammelklage für die Mitglieder initiieren oder die Mitglieder entsprechend informieren, statt sich alles auf den Foren anderer Organisationen anlesen zu müssen?! Schwach, aber es passt ins Bild.
Absolute Zustimmung. Der DBwV hat die schwächste Stellungnahme aller Verbände geschrieben. Es kommt in der Tat so rüber, dass es die überhaupt nicht interessiert. Sollen es doch die Verbände der Beamte machen und wir kümmern uns weiterhin um die kleinen Verbesserungen bei den Soldaten und machen uns bei der amtsangemessenen Alimentation nicht die Hände schmutzig.

Ich kann nur jedem empfehlen sich hier anzuschließen,
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg352971.html#msg352971 damit endlich ein Beschluß für den Besoldungsgesetzgeber Bund gesprochen wird.
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Griffin

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #194 am: 23. Juni 2024, 01:27:18 »


… ich empfinde diese Tatsachen und Umstände als einen fetten Affront gegenüber allen Soldaten, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die tagtäglich dafür einstehen und gewährleisten das dieser unser Rechtsstaat funktioniert und die FDGO gesichert wird – auch und insbesondere unter Einsatz von Leib und Seele!

Und genau diese Menschen mit ihren Prinzipien und Rechten werden dann vom eigenen System/ Dienstherrn vorgeführt – einfach unerhört!

Es ist für mich absolut unklar, wie die Vorgaben und Ausurteilung des höchsten Gerichts/ Bundesverfassungsgerichtes derart zäh und offensichtlich widerwillig seitens System/ Dienstherrn angegangen und „umgesetzt“ werden - bin nur fassungslos.

Im Besonderen nehme ich es den Interessenverbänden und Gewerkschaften sehr übel, sich von einer Tarifrunde zur nächsten zu kämpfen (so wichtig wie dies auch ist), während die wirklich existenziellen Missstände wie die „GG-konforme Alimentation“ nicht mit dem dafür notwendigen Nachdruck adäquat und stringent angegangen werden!

Grüße!
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" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein
 

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