Genau dieses ist aus fiskalisch motivierten Gründen nicht gewollt.
Das behauptest du. Bist du in den jeweiligen Ausschüssen und kannst belegen was dort gesagt wird/wurde? Nein.
Nein ich bin den Ausschüssen nicht vertreten. Allerdings haben es alle 17 Besoldungsgesetzgeber bisher nicht geschafft, den Beschluss vom BVerfG von Mai 2020 ordnungsgemäß umzusetzen. Stattdessen wird versucht, den Beschluss unter Missachtung des Art. 33 Abs. 5 GG zu umgehen. Mittlerweile schreiben immer mehr Verwaltungsgerichte Richtervorlagen, weil sie die Besoldung nicht mehr mit dem Grundgesetz als vereinbar sehen. Die aktuellsten sind Hamburg, Berlin und Koblenz und letztes Jahr war es Hessen. Lese dir diese einfach mal komplett durch.
Dagegen offenbaren deine Aussagen sagen sehr wohl, dass du die Komplexität nicht verstehst.
Ich stecke ziemlich tief in der Systematik drin und verstehe sehr wohl die Komplexität. Obwohl es, wenn man es runterbricht auf die unterste Ebene sehr einfach zu verstehen ist. Die Bedingungen sind nur immer anders, weil es um 17 äusserst kreative Besoldungsgesetzgeber geht, die nichts anderes im Sinn haben, als die absolut billigste Umsetzung auf den Weg zu bringen.
Nur ein Beispiel:
Glaubst du DAS ist das einzige und wichtigste Thema der Politik in den letzten Jahren? Glaubst du in den entsprechenden Gremien und Ausschüssen gibt es sonst keine anderen Themen?
Nein auf keinen Fall. Das ist das mit Abstand unbeliebteste Thema auf der Agenda der Besoldungsgesetzgeber. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir vom Bund oder von den Ländern reden. Die haben gar kein Interesse daran sich damit zu beschäftigen, weil sie wissen, dass es eine teure Angelegenheit werden wird. Wie soll man das den Menschen im oder vor einem Wahljahr vermitteln, dass die sowieso eher unbeliebten Beamten mehr bekommen müssen, weil es das BVerfG so entschieden hat. Des Weiteren sind die Haushalte darauf gar nicht angelegt und deshalb wird wie oben beschreiben, alles dafür getan, es so billig wie möglich zu rechnen.
Mehrere Bundesländer sind mittlerweile dazu übergegangen eine sogenannte "Herdprämie" bzw. Partnereinkommen in die amtsangemessene Alimentation miteinzurechnen. Die Höhe ist willkürlich festgesetzt worden und variert von Bundesland zu Bundesland und beim Bund soll, wenn man den Gerüchten glauben kann, diese ebenso kommen. Was hat der Partner mit einer amtsangemessenen Alimentation zu tun? Ist dieser Beamter, Richter oder Soldat? Was macht der Beamte, wenn der Partner aus welchen Gründen auch immer nicht will, dass seine Daten an die Bezügestelle übermittelt werden? Ist das eine Hol- oder Bringschuld des Beamten? Da sind noch reichlich Fragen ungeklärt. Dieses ist nur ein Baustein, den sich die Besoldungsgesetzgeber für das kleinrechnen ausgedacht haben. Es gibt noch viele weitere Beispiele.
Die Finanzierbarkeit spielt keine Rolle?
Verfassungswidriger Haushalt, schon mal gehört oder im Ansatz verstanden?
Ich schreibe die ganze Zeit von der judikativen Seite. Die Legislative hat die Aufgabe ein Gesetz zu verabschieden, das vereinbar mit dem Grundgesetz ist, denn sonst dürfte der Bundespräsident dieses gar nicht zeichnen. Der judikativen Seite ist es egal, wo die Haushaltsmittel herkommen für die amtsangemessen Alimentation. Ein anderer Beispiel ist das Urteil vom BVerfG 2 BvF 1/22 von November letzten Jahres bezüglich des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Die Beschaffung der Haushaltsmittel ist die Aufgabe der Legislative, die ebenso für ein verfassungskonformes Gesetz verantwortlich ist.
Das BVerfG hat ausgeführt, dass Beamte nicht stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen haben.
Quelle:
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv155001.html Rn. 94