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Autor Thema: GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung  (Gelesen 28668 mal)

justice005

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #210 am: 02. September 2024, 19:16:26 »

Ich habe mich mit dem Thema bisher noch nicht befasst. Aber ich habe jetzt mal in den Referentenentwurf geschaut. Diesen lese ich wie folgt:

Problem: Das BVerfG hat entschieden, dass die Alimentierung für Richter in der Besoldung R1 und R2 im Land Berlin (!) unzureichend war. Außerdem gibt es einen Beschluss, dass die Besoldung für Richter in NRW unzureichend war.

Lösung: Der Bund (!) hebt die Alimentierung für den einfachen (!) und mittleren (!) Dienst an.

Hääääh ?????????  :o

Kann das mal einer kurz erklären?
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Pericranium

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #211 am: 02. September 2024, 20:38:39 »

Vor allem müssen doch alle Besoldungsreihen angehoben werden, oder nicht? Aufgrund des Abstandsgebotes?!
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LwPersFw

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #212 am: 02. September 2024, 21:32:27 »

Ich habe mich mit dem Thema bisher noch nicht befasst. Aber ich habe jetzt mal in den Referentenentwurf geschaut. Diesen lese ich wie folgt:

Problem: Das BVerfG hat entschieden, dass die Alimentierung für Richter in der Besoldung R1 und R2 im Land Berlin (!) unzureichend war. Außerdem gibt es einen Beschluss, dass die Besoldung für Richter in NRW unzureichend war.

Lösung: Der Bund (!) hebt die Alimentierung für den einfachen (!) und mittleren (!) Dienst an.

Hääääh ?????????  :o

Kann das mal einer kurz erklären?


"Da das BVerfG im Verfahren 2 BvL 4/18 festgestellt hat, dass die Verletzung der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen Parameter Indizwirkung für eine unzureichende Alimentation entfaltet und sich eine deutliche Verletzung des Mindestabstandsgebots in den unteren Besoldungsgruppen als Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung auf das gesamte Besoldungsgefüge auswirken kann, hat sich auch der Bund mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinanderzusetzen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für sein Besoldungsgefüge mitzuberücksichtigen. Die Besoldungsstruktur und die Besoldungshöhe sind daher auf der Grundlage einer plausiblen und realitätsgerechten Methodik zur Bestimmung des Grundsicherungsniveaus neu zu justieren.

Zudem ist im Hinblick auf den Beschluss des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2019 (BT-Drs. 19/14425, S. 17 f.) auch eine Reform des Familienzuschlags geboten."


Und dies betrifft u.a. das gesamte BBesG... aber mit den im Entwurf genannten Differenzierungen.



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Nachtmensch

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #213 am: 02. September 2024, 21:39:57 »

Interessant. Wer hat die Betrachtung ausgearbeitet? Aus dem BMI scheint das Dokument ja nicht zubstammen.
Diese stammt von dem Nutzer SwenTarnotsch aus diesem Thema.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124124.0.html

Problem: Das BVerfG hat entschieden, dass die Alimentierung für Richter in der Besoldung R1 und R2 im Land Berlin (!) unzureichend war. Außerdem gibt es einen Beschluss, dass die Besoldung für Richter in NRW unzureichend war.

Lösung: Der Bund (!) hebt die Alimentierung für den einfachen (!) und mittleren (!) Dienst an.

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Kann das mal einer kurz erklären?
Das BVerfG hat festgelegt, dass die unterste Besoldungsgruppe 115 Prozent über den Bürgergeldsatz liegen muss, gerechnet auf eine vierköpfige Familie. Wenn jetzt die untersten Besoldungsgruppe gestrichen werden, so startet man anstatt bei A3 beispielsweise bei A6 mit den 115 Prozent. Da gilt weiterhin das Abstandsgebot, das bedeutet, wenn es bei A6 losgeht anstatt bei A3, wirkt das Abstandsgebot erst bei der oberen Besoldungsgruppe. Folglich hat die Anhebung reinfiskalische Gründe. Der oben erwähnte Nutzer hat dazu im oben genannten Forum ellenlange Beiträge geschrieben.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Hier sind wichtige Aussagen zusammengefasst.

In Hamburg wurde das VG mit mehr als 8.000 Klagen von Beamten überschwemmt.
Hier finden sich die Richtervorlagen des VGs:
https://justiz.hamburg.de/gerichte/verwaltungsgericht-hamburg/impressum/hinweise-in-alimentationsverfahren-638028

Sogar A15 verstößt nach Meinung des VGs gegen Art. 33 Abs. 5 GG.
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justice005

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #214 am: 02. September 2024, 22:16:01 »

Das heißt aber auch, die derzeit gültige Besoldungstabelle wurde zu keinem Zeitpunkt für rechtswidrig befunden.

Und das wiederum heißt, das ganze Gerede, dass der böse Staat sich nicht an Urteile halten würde, stimmt überhaupt nicht.

Das finde ich ziemlich erschreckend, wieviele Soldaten hier mit falschen Behauptungen gegen den Staat hetzen.

Genau deswegen entstehen dann Wahlergebnisse wie gestern.
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Nachtmensch

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #215 am: 02. September 2024, 22:35:20 »

Das BVerfG legt keine Zahlen für die Höhe der Besoldung fest, sondern stellt Prüfmechanismen auf, um Rückschlüsse darauf ziehen zu können, ob die Besoldung gegen das GG verstößt.
Der jetzige Referentenentwurf weicht in einigen Punkten von den Vorgaben des BVerfG aus Mai 2020 ab. Diese Abweichungen sind rein aus fiskalischen Gründen.

Bisher hat keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber die Vorgaben aus dem Beschluss vom BVerfG ordnungsgemäß umgesetzt.
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justice005

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #216 am: 02. September 2024, 22:41:15 »

So wie ich das sehe, hat es niemals Vorgaben des BVerfG zur Bundesbesoldung gegeben.

So wie ich das sehe, hat das BVerfG sich zur Richterbesoldung in Berlin und in NRW geäußert.

Es ist ok, wenn man auf Basis solcher Urteile Rückschlüsse zieht und die Urteile bei der nächsten Reform berücksichtigt.

Da aber bisher zur Bundesbesoldung seitens des Gerichts nichts gesagt wurde
- ist derzeit die Besoldung nicht verfassungswidrig
- bestehen keine verbindlichen Vorgaben und
- auch kein Zeitdruck.

Es ist wirklich krass. Ich habe ernsthaft geglaubt, dass BVerfG hätte die Bundesbesoldung für verfassungswidrig erklärt und der Bund würde das ignorieren.
Jetzt erfahre ich, dass das überhaupt nicht stimmt. Und das erschüttert mich noch mehr.

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F_K

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #217 am: 02. September 2024, 22:43:10 »

Nunja, je nach Familienstand und Anzahl Kinder (Mietkosten und weitere Faktoren) gibt es eben "kein" Problem - dies ist Teil der Wahrheit.
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Nachtmensch

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #218 am: 02. September 2024, 22:58:21 »

Derzeit liegt keine Klage beim BVerfG von einem Bundesbeamten vor.
Allerdings hat der Bund im Jahr 2021 eingestanden, dass die derzeitige Besoldung nicht verfassungsgemäß ist. Das BMI hat einen Erlass herausgegeben, dass kein Widerspruch eingelegt werden muss und der derzeitige Zustand einer nicht amtsangemessen Alimentation geheilt wird. Das war vor mehr als drei Jahren.
Schau dir die vielen Beispielberechnungen und Ausführungen von Nutzer Swen an im anderen Forum.
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Nachtmensch

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #219 am: 03. September 2024, 07:03:39 »

Der Artikel vom. DBwV sagt mal wieder alles aus.
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/bewegung-beim-alimentativen-ergaenzungszuschlag

Ein Entwurf der nicht den Vorgaben des BVerfG entspricht wird noch schön geredet vom Verband, anstatt auf die inhaltlichen Fehler einzugehen.
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LwPersFw

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #220 am: 03. September 2024, 07:24:18 »

So wie ich das sehe, hat es niemals Vorgaben des BVerfG zur Bundesbesoldung gegeben.

So wie ich das sehe, hat das BVerfG sich zur Richterbesoldung in Berlin und in NRW geäußert.

Es ist ok, wenn man auf Basis solcher Urteile Rückschlüsse zieht und die Urteile bei der nächsten Reform berücksichtigt.

Da aber bisher zur Bundesbesoldung seitens des Gerichts nichts gesagt wurde
- ist derzeit die Besoldung nicht verfassungswidrig
- bestehen keine verbindlichen Vorgaben und
- auch kein Zeitdruck.

Es ist wirklich krass. Ich habe ernsthaft geglaubt, dass BVerfG hätte die Bundesbesoldung für verfassungswidrig erklärt und der Bund würde das ignorieren.
Jetzt erfahre ich, dass das überhaupt nicht stimmt. Und das erschüttert mich noch mehr.


Aus dem Erlass des BMI den @Nachtmensch genannt hat:

"Wenngleich die Beschlüsse des BVerfG in erster Linie die Gesetzgeber der Länder Nord-rhein-Westfalen und Berlin in die Pflicht nehmen,
hat auch der Bundesgesetzgeber eingedenk seiner Verpflichtung zur Gewährung einer verfassungskonformen Besoldung (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz)
die Besoldung des Bundes an den neu justierten Maßstäben auszurichten."


RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6


D.h. es bedurfte keiner zusätzlichen Klage eines Bundesbeamten... da der Bundesgesetzgeber bereits die Umsetzung der Vorgaben des BVerfG eingeleitet hatte.

Dies hätte der Gesetzgeber, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltslage, nicht getan, wenn die bestehende Bundesbesoldung aus seiner Sicht verfassungskonform wäre.

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KiloWhiskey

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Antw:GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung
« Antwort #221 am: 03. September 2024, 12:07:57 »

Ich bin von der Bericherstattung des DBwV sehr enttäuscht.

Gerade die Worte: Das Thema ist aktuell äußerst heikel, denn die Reform bringt hohe Kosten mit sich – während die Streitigkeiten über den Bundeshaushalt in der Koalition mitnichten beigelegt sind.

Also wenn kein Geld da ist, dann ist die Rechtsprechung auch nicht so wichtig.

Ich werde das Thema: Amtsangemessene Alimentation weiter beobachten, ob sich der DBwV noch einmal klarer positioniert, ansonsten werden ich nach 12 Jahren austreten.
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LwPersFw

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« Antwort #223 am: 04. September 2024, 13:42:52 »


Gerade die Worte: Das Thema ist aktuell äußerst heikel, denn die Reform bringt hohe Kosten mit sich – während die Streitigkeiten über den Bundeshaushalt in der Koalition mitnichten beigelegt sind.


Einmal losgelöst von der Frage ob die generelle Besoldungshöhe in jeder Besoldungsgruppe den Vorgaben des BVerfG entspricht...

Es wird - wie so oft - "Gewinner und Verlierer" geben ...

Siehe z.B. die weiterhin fortgeschriebene Beibehaltung des Anrechnungsbetrags nach § 39 Abs 2 BBesG > neu § 69 Absatz 6 Satz 2 ...
... obwohl er abgeschafft werden sollte... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,69768.msg707962.html#msg707962


Oder auch das die Familien mit 2 Kindern beim AEZ deutlich schlechter gestellt werden, als im Entwurf vom Januar 2023:

Beispiel:                             2023                                                              2024

                        für das 1. Kind     für das 2. Kind                   für das 1. Kind     für das 2. Kind

Mietstufe IV              7 €                    400 €                                   12 €                 12 €




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« Antwort #224 am: 25. September 2024, 14:57:42 »

Hier ist die Stellungnahme des DRB,
https://c.gmx.net/@327800789982511365/802r6A8DQYCrdB0v1JYdDA

Insgesamt 33 Seiten die den Entwurf vernichten und die Unstimmigkeiten aufzählen.
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