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Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

Begonnen von MaikG, 13. Dezember 2022, 15:09:30

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MaikG

Hallo zusammen,

man macht sich ja doch irgendwann einmal Gedanken über die Alterssicherung.
Als BS frage ich mich nun, ob ich meine 40 Jahre für die vollen Pensionsansprüche zusammen bekomme.

Meine Vita gestaltet sich in etwa so:
1997-2000 zivile Ausbildung
2000-2008 Zeitsoldat
2008-2016 Angestellter im öffentlichen Dienst (Kommunalverwaltung)
2016-x Zeit-/Berufssoldat

Der letzte Zeitraum ist relativ klar, aber wie sieht es mit den anderen aus?

Kann nach §24SVG kann die Ausbildungszeit angerechnet werden?
Kann nach 20a SVG die Zeit im öffentlichen Dienst angerechnet werden?
Und wie sieht es mit der ersten Dienstzeit aus (die ja nach ausscheiden in der Rentenversicherung nachversichert wurde)?

Ich nehme an, das eventuelle Rentenanspruche aus der zivilen Rente angerechnet werden, mir geht es Hauptsächlich darum, ob ich auf die 40 Jahre komme.

Vielen Dank
Maik

KlausP

Die Dienstzeit als SaZ zählt mit. Bei den anderen Zeiten bin ich überfragt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

#2
Am einfachsten eine Versorgungsauskunft schriftlich über Ihre personalführende Stelle bei dem zuständigen Service-Center der Generalzolldirektion beantragen.

Vordruck und Verfahren finden sich in der    GAIP Kap 61   des BAPersBw.

In diesem Rahmen auch die Anerkennung von Vordienstzeiten beantragen.

Anhand der Auskunft kann man dann genau nachvollziehen was anerkannt wird... und ob man ggf. eine Lücke hat...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

StefanSch.

Die Zeit als Angestellter im öffentlichen Dienst zählt ebenfalls mit.


DeltaEcho

Sowie Einsatzzeiten, diese zählen doppelt, aber auch hier ist ein Antrag notwendig.

MaikG

Zitat von: DeltaEcho am 25. Dezember 2022, 11:40:59
Sowie Einsatzzeiten, diese zählen doppelt, aber auch hier ist ein Antrag notwendig.

Danke für den Hinweis, da sind auch ein paar Jahre aufgelaufen

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