Guten Tag verehrte zukünftige Kameraden,
ich habe nun mein Einstellungsverfahren hinter mir und werde zum 03.07. diesen Jahres in Dienstgestellt. Mein Dienstverhältnis ist SAZ13 FA (LwSichtrp Grpfhr)
Hier ergeben sich jedoch ein paar Fragen, ich bin wirklich verwirrt und hoffe, dass hier die ein oder andere Hilfe sich ergibt. Vielen Dank im Voraus!
Zu erst werde ich aus ein paar Begrifflichkeiten nicht so ganz Schlau bzw. ich bin mir unsicher.
Hinsichtlich der Besoldungstabelle, stimmt es, dass ich als 25 Jähriger, ohne Verwendbare Ausbildung, ledig, als A3 starte oder starte ich als FA anders, höher etc. ?
Des weiteren steht hier etwas mit und ohne Portepee, soweit ich verstanden habe, ist das für mich noch nicht relevant oder ? Denn soweit ich das rausgelesen habe, bekommt man sein Portepee erst mit höherem Dienstgrad und einer Dienstzeit von 3 Jahren (Berichtigt mich falls ich mich irre oder mich vertue bzw. blödsinn erzähle).
Gemäß des falles es stimmt und ich werde mit A3 besoldet, würde es ja in der Beispielrechnung von der BW-Seite, mit ca. 2000,00 € Netto angegeben. Mir wurde hierzu noch ergänzend erzählt, dass ich mit einer Anerkannten Wohnung noch zuschüsse bekommen würde (Trennungsgeld) in Höhe von 14,00 € pro Tag abzüglich der Essenaufwendung, ist diese Information richtig ?
Dazu wurde noch eine Fahrkostenpauschale erwähnt und hier wird es grad ein wenig tricky bzw. sehr verwirrend. Wie ist das geregelt, bekommt man hier eine gewisse Pauschale monatlich gezahlt, wie in manchen Firmen oder wird das über die Lohnsteuerjahresausgleich beglichen ? Soweit wie ich gelesen habe bekommt man 0,30 € pro KM aber einen Max. Betrag von 130,00 €, aber hier habe ich dann mehrere Dinge gelesen, zum einen, dass nur ein Weg quasi Erstattet wird, andere Quellen sagen Hin und Rückweg werden erstattet. Jedoch soll es eine Grenze von 100,00 € geben, jedoch habe ich nichts genaues gefunden bzgl. pro Fahrt oder pro Monat? Denn angenommen ich würde jedes Wochenende Hin und Zurück á 250 KM fahren, dann würde sich ja folgende Rechnung ergeben (ggf. sogar mal 2) 250 x 0,30 € = 75,00 € á 4 Wochen dann wären das nach Adam Riese 4 x 75,00 € = 300,00 € und dies erscheint mir ein wenig sehr hoch und das würde sich ein wenig beißen mit der Aussage, es würde nur max 130,00 € Erstattet.
Und des weiteren habe ich gelesen, dass ich in der Steuererklärung beispielsweise, Gelder angeben kann wenn ich so und so lange außer Haus bin, welche mir dann erstattet werden vom Finanzamt, gibt es solch eine Regelung ?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und ich hoffe man kann ein wenig Licht ins dunkle bringen.
Mit freundlichen grüßen
Demnächst Flieger Schmidt