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StUffz, verheiratet, hat sexuelle Beziehung zu meiner Ehefrau

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vogelfreund:
Hallo Kameraden, liebe Foristen,
Ich möchte mich kurz vorstellen.
Ich war noch Wehrpflichtiger, bin jetzt OG der Reserve, und komme aus dem schönen Bayern.
Seit November 2022 besucht ein StUffz regelmäßig meine Ehefrau zum außerehelichen GV.
Ich weiß von mindestens 6 Treffen. Dazu reist er 7 Stunden aus Norddeutschland mit der Bahn im Flecktarn an. Während der Treffen bricht meine Ehefrau den Kontakt zu mir und unserer Tochter komplett ab. Das Kind leidet sehr darunter.
Unser Kind, meine Stieftochter, ist seitdem in psychologischer Behandlung, hat keine Lust mehr am Leben, ihre schulischen Leistungen sanken rapide.
Aufgrund des Lebenswandels meiner Ehefrau, Bayern ist sehr katholisch, wurde sie fristlos von der Arbeit freigestellt, die zur Verfügung gestellte Wohnung des Arbeitgebers wurde gekündigt, weil sie dort GV mit dem StUffz. hatte, und sie erlitt eine Fehlgeburt. Ich war sehr traurig, es hätte auch mein Baby sein können.
Jetzt wohnt meine Ehefrau mit dem StUffz. in Norddeutschland in einer BW-Wohnung? Wohnungsfürsorge? Da ich mir die Miete allein nicht leisten kann, mussten wir unsere schöne Wohnung kündigen. Ich lebe jetzt bis Ende März mit meiner Stieftochter zusammen.
Meine Stieftochter wollte so lange wie es geht bei mir bleiben.
Ich hatte mit dem Disziplinarvorgesetzten des StUffz. ein Major (Stabszugführer) ein längeres Gespräch.
Dabei machte der Major folgende Aussagen. Der StUffz. darf im Flecktarn mit der Bahn fahren um meine Ehefrau zu besuchen. Ich bin kein richtiger Reservist, ich war kein richtiger Soldat, es ist heute normal was der StUffz. macht.
Komisch ist, dass der StUffz. die letzten Male meine Ehefrau in Zivil besuchte.
Jetzt meine Frage. Kann man den StUffz. nach SG § 10, 12, 17 belangen? Dienstvergehen?
Was wäre jetzt der richtige Schritt?
Über jede Antwort würde ich mich freuen.
Servus
Vogelfreund

Hardy2:
Nein

Beuteberliner:
Sie sind weder Soldat, noch ist der Stabsunteroffizier dafür haftbar zu machen, dass Ihre Ehefrau fremd geht, da kein Kameradschaftsverhältnis besteht. Das ist also eine rein private Angelegenheit der beiden Beteiligten.

Ebenso ist das kostenfreie Bahnfahren für Soldaten in einem aktiven Dienstverhältnis für alle Fernverkehrs- und viele Regionalverkehrsverbindungen in Deutschland statthaft. 

Insofern: Klären Sie die Angelegenheit bilateral mit Ihrer Ehefrau, reichen die Scheidung ein oder leben Sie getrennt. Es ist Ihre Entscheidung.

Al Terego:
Paulanergarten

vogelfreund:
Paulanergarten?
Eher nicht, dafür Markt Schwaben, Vatterstetten, Dorfen.
StUffz wurde 2-mal vom Disziplinarvorgesetzten zum Gespräch eingeladen.
Hat sogar zugegeben, dass er meine Ehefrau vielleicht geschwängert hat.
Der Disziplinarvorgesetzte hat gesagt, das mein Status erst geklärt werden muss, bevor er etwas unternimmt.



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