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Autor Thema: Ausschluss Wiedereinstellung wegen behandeltem Wirbelgleiten?  (Gelesen 607 mal)

Wirbelsäule

  • Gast

Hallo!

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum mit meiner etwas speziellen Anfrage. Kurz zu meiner Person und Situation:

Ich bin männlich, 34 Jahre und hab früher einmal ROA2 gemacht. Seit 5 Jahren habe ich auch eine Beorderung und übe seitdem als Reservist einmal im Jahr immer so 1-1,5 Monate. Mein Aufgabenbereich ist vor allem in der Verwaltung und ich habe mittlerweile den Dienstgrad Hauptmann erreicht.

Mitte letzten Jahres hatte ich einen Bandscheibenvorfall, der glücklicherweise ohne OP behandelt werden konnte und gut zurück ging. Nun wurde aber im Zuge dessen festgestellt / oder von diesem ggf. auch verusacht, dass ich ein WIrbelgleiten habe, was mich seitdem im Allltag kaum einschränkt - alles ohne Medikamente.

Jetzt wurde ich gefragt, ob ich mich nicht als Wiedereinsteller bewerben möchte. Ich bin dann also zum Gespräch im Karrierecenter gegangen, um mich grundsätzlich über die Jobaussichten zu informieren. Dabei hatte ich das oben genannte diagnostizierte Wirbelgleiten gerade nicht im Kopf. Als vollausgebildeter Offizier hätten die mich gerne genommen und haben mir die Bewerbungsunterlagen mitgegeben. Beim durchsehen der Formulare ist beim Arztbogen explizit die Wirbelsäule genannt, als mögliche Erkrankung, wo ich ja nun mit Ja ankreuzen muss (mag das wenn dann nicht verschweigen, wer weiß, was sonst passieren kann, wenn das rauskommt).

Zwei Fragen habe ich nun:

1. Kann ich mir jetzt eigentlich die Bewerbung zum Wiedereinsteller gleich komplett sparen? Ich meine das Wirbelgleiten kann bis hin zu einer OP mit Stabilisierung gehen (was auch nicht schön wäre) - oder wäre das dann ggf. eher ratsam zu machen, da man dann quasi stabilisiert und dienstfähig wäre? Man möchte dem Bund dann ja auch nicht auf der Tasche liegen.

2. kann dies auch zum Ausschluss aus meiner Beorderung führen? Als kann ich dann quasi als Dienstunfähig sofort und entgültig für immer ausgeschlossen werden und dürfte demnach auch nie wieder als Reserveoffizier üben?

Wie gesagt die Tätigkeit wäre vor allem im Verwaltungswesen und zugegeben nicht sonderlich körperlich anstrengend. Außerdem bin ich sonst auch fit (erst recht nochmal seit dem letzten Bandscheibenvorfall, da ich nie wieder sowas erleben will)

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Wirbelsäule
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F_K

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Antw:Ausschluss Wiedereinstellung wegen behandeltem Wirbelgleiten?
« Antwort #1 am: 02. Februar 2023, 09:25:16 »

Der Bandscheibenvorfall ist meldepflichtig - bitte ggf. zügig nachmelden.

Bei einer "Verwaltungstätigkeit" kann ggf. eine weitere Tauglichkeit gegeben sein (mit Einschränkungen).

Alle med. Fragen sind Einzelfallentscheidungen.
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Ralf

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Antw:Ausschluss Wiedereinstellung wegen behandeltem Wirbelgleiten?
« Antwort #2 am: 02. Februar 2023, 10:15:27 »

Bei Reservisten gibt es den Tauglichkeitsgrad "X" (nur "Bürotätigkeiten"), den kann es natürlich bei aktiven Sdt nicht geben. Also hier mag vielleicht in deinem Fall auch noch ein Unterschied sein.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

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Antw:Ausschluss Wiedereinstellung wegen behandeltem Wirbelgleiten?
« Antwort #3 am: 02. Februar 2023, 19:20:15 »

ein Wirbelgleiten wird regelhaft nicht operiert. Vor allem nicht wenn es mehr oder weniger ein Zufallsbefund ist. Der Bandscheibenvorfall KANN eine Folge des Wirbelgleitens sein.

Wenn du bisher keine Probleme damit hattest, dann lass das blos nicht operieren (es sei denn mind. 2 Fachärzte raten unabhängig von einander explizit dazu). Lass das erst recht nicht für eine mögliche Tauglichkeit operieren.

KANN sein, dass du die Tauglichkeit zumindest für eine Büroverwendung bekommst. Hägnt vom genauen Befund und vom genauen Dienstposten ab. Reservedienst (T X ) ist dann halt nochmal was anderes als Wiedereinstellung als aktiver Soldat.
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