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Aufruf 90/5 - Und jetzt?

Begonnen von NschUffz SK, 11. Februar 2023, 08:14:45

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NschUffz SK

Moin und guten Tag,

Ich hab da mal ein paar Fragen, die mir unter den Nägeln brennen und online finde Ich derzeit keine Antwort.

Mein DV hat mich für den Durchgang 2022 "UoP - BS" vorgeschlagen und scheinbar hab Ich vieles richtig gemacht.
Vor 2 Wochen hab Ich den Aufruf zum 90/5 unterschrieben und der Arzt sieht auch keine Probleme, PersUffz hat das Ding nach Köln geschickt.
Eine Einladung von Köln für ein Treffen mit den Personalführern kam auch schon.

Ist das jetzt sicher, dass meine Urkunde im Zulauf ist?

Was muss man denn als BS so alles beachten?

- Trennungsgeld gemäß "3+5-Regelung" würde dieses Jahr auslaufen, ändert der Statuswechsel was daran?
- Kleine Anwartschaft ist vorhanden, muss da was geändert werden?
- Pflegepflichtversicherung ist auch vorhanden, muss da was geändert werden?
- Brauch der DBwV da eine Info?
- Banken, andere Versicherungen? Für bessere Konditionen oder sowas?
- Unsere Kinder sind über meine Frau in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann man da was optimieren?
- Wie sieht denn die dienstliche Zukunft aus? Gibt es da dann einen weiteren "Verwendungsaufbau" o. ä.? Derzeit bin Ich für meinen Dienstposten voll ausgebildet, wird es da vielleicht Änderungen geben, dass man noch ein paar Lehrgänge zusätzlich bekommt, um aus der Masse herauszustechen?


Die ganze Geschichte hat mich wirklich überrascht, da Ich nach Gesprächen mit Kameraden nicht mehr drauf gehofft hatte, dass das bei mir klappt. Jetzt muss Ich mich aber damit beschäftigen und zusehen, dass das alles angegangen wird.

Vielleicht hat ja Jemand auch am Wochenende Zeit und Lust, mal ein paar Ratschläge zu posten, die mich weiterbringen. Dafür im Vorraus schon mal danke.

Beuteberliner

Haben Sie denn keine BS in Ihrer Einheit? Die könnten Sie ja auch mal fragen!

Ob die BS-Urkunde bereits im Zulauf ist, müssten Sie Ihren Personalführer fragen, denn nur der weiß, wie der Status ist.

Das Trennungsgeldgesetz unterscheidet nicht zwischen BS und SaZ. Ebenso nicht die Versicherungen. Wenn Sie dort ein günstigeres Beitragsangebot wahrnehmen, bleibt Ihnen das als BS erhalten.Was möchten Sie denn an der kostenfreien Mitversicherung Ihrer Kinder bei Ihrer Frau optimieren? günstiger als kostenfrei gehts doch nicht.

Bezüglich Ihres "Werdegangs" in der Laufbahn als UoP steht die Beförderung zum Obermaaten/Stabsunteroffizier an, falls Sie es noch nicht sind. Sonst Ausbildungen und Lehrgänge, die Sie für die jeweilige Verwendung brauchen. Das kann mit Versetzung auf einen anderen gür Sie geeigneten Dienstposten einhergehen.

Erwas anderes wäre die Bewerbung als Feldwebel.

LwPersFw

1. TG

Wenn der 3+5-Zeitraum, sprich 8 Jahre TG-Zahlung ablaufen, gibt es kein TG mehr !

Erforderlich wäre hier ein Versetzung mit Standortwechsel, wobei der neue Standort 30+ km von Ihrer Wohnung entfernt ist.

Es gibt auch noch die Versetzung, den Dienstpostenwechsel am Standort... aber da ist es nicht sicher ob Sie die 3+5-Regel bekommen...

Hier ein Beispiel wo der Kamerad Erfolg hatte...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.msg710001.html#msg710001

ABER ... das kann bei Ihnen ganz anders laufen!

Die Frage ist ja auch, was Ihr PersFhr im Personalgespräch mit Ihnen bespricht...
Verbleiben auf dem aktuellen Dienstposten... Versetzung....
Machen Sie sich vor dem Gespräch Gedanken, was Sie sich vorstellen könnten...


2. Anwartschaft

Sobald Sie BS sind, wandeln Sie die kleine in die große Anwartschaft um

3. Versicherung

Falls Sie es nicht schon nutzen... bei der Kfz-Versicherung kann man als SaZ/BS den "Beamten-Tarif" nutzen.

3. KV-Familie

Als BS haben Sie einen Beihilfeanspruch für Ihre Frau und die Kinder.

D.h. unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese privat KV-versichern + Beihilfe.

Hier empfehle ich zunächst einen Beratungstermin bei Ihrem örtlichen Sozialdienst.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

justice005

Zitat- Kleine Anwartschaft ist vorhanden, muss da was geändert werden?

Ich kenne mich da nicht so aus, aber sind BS nicht ein klassisches Beispiel für eine große Anwartschaft, weil man ja nach der Pensionierung definitiv eine private Versicherung braucht?

Zitat- Unsere Kinder sind über meine Frau in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann man da was optimieren?

Wie alt sind die Kinder? Man kann ja mal bei einer bekannten großen Versicherung fragen, was eine 20%-Versicherung für die Kinder kostet, falls man ihnen eine private Versicherung gönnen will. Das hat Vorteile, aber auch Nachteile. Muss man selber abwägen.

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