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Rückforderung der Bezüge in Brutto?

Begonnen von LordBambus03., 15. März 2023, 11:35:00

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LordBambus03.

Hallo,
ich bin neu hier und wollte eine Frage stellen, weil ich selber keine Ahnung hab.

Kurz zum Verständnis:
Diensteintritt 01.07.22 als Offzanwärter bei der Luftwaffe und am 22.12.22 widerrufen. Heute kam ein Brief mit der Aufforderung zur Rückzahlung (Ich wusste selbstverständlich, dass diese kommt). Gehalt für den Januar 23 hab ich auch bekommen. Was mich nur gewundert hat ist, die Beträge die ich zurückzahlen soll alle in Brutto sind?

Soviel Gelb hab ich vom Dienstherrn nicht bekommen. Nach einem Anruf beim Sachbearbeiter hieß es ich kriege es in der Steuererklärung wieder was ich zuviel gezahlt hab?! Wie kann ich das verstehen ich muss also eine Steuererklärung machen? Was muss ich da reinschreiben?

BulleMölders

Doch haben Sie, nur hat der Dienstherr die von Ihnen geschuldete Lohnsteuer einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Da es sich dabei um das Jahr 2023 handelt, können Sie die zu unrecht abgeführte Lohnsteuer nur über die Einkommensteuererklärung 2023 zurück bekommen. Was Sie nächstes Jahr in die Erklärung rein schreiben müssen, kann und darf Ihnen hier niemand sagen, das wäre unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen.
Test

LordBambus03.

Gut so verstanden. Aber ich verstehe dennoch nicht wie ich diese Beträge zurückbekommen kann. Wie soll ich denn über die Steuererklärung mein Geld zurpckbekommen, das Finanzamt weiß doch nichtmal dass die Bundeswehr von mir Geld zurückfordert

wolverine

Das muss eben ,,erklärt" werden; darum heißt es ja Erklärung. Sie reichen einfach den Ihnen zugegangenen Rückforderungsbescheid ein, ggfs. Mit einem erklärenden Beiblatt.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

didi62

Zitat von: LordBambus03. am 15. März 2023, 17:59:48
Gut so verstanden. Aber ich verstehe dennoch nicht wie ich diese Beträge zurückbekommen kann. Wie soll ich denn über die Steuererklärung mein Geld zurpckbekommen, das Finanzamt weiß doch nichtmal dass die Bundeswehr von mir Geld zurückfordert

Im Normalfall bekommt man nach Abschluss der Rückforderung (Zahlungseingang beim BVA) vom BVA eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Diese muss (am besten mit Kopie des RüFo-Bescheides) mit der Steuererklärung an das Finanzamt gesendet werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit sich über das Finanzamt den RüFo-Betrag als Steuerfreibetrag eintragen zu lassen.

BulleMölders

Die für Januar 2023 einbehaltene Lohnsteuer wurde an das Finanzamt unter deiner ID-Nr. gemeldet. Du musst nun von der Bundeswehr eine Lohnsteuerbescheinigung für den Januar 2023 bekommen, in der wird drin stehen, dass du 0 € Bruttogehalt bekommen hast aber (beispielsweise) 150 € Lohnsteuer gezahlt hast. Wenn du nun in diesem Jahr weitere Lohnzahlungen erhält, wird auch davon Lohnsteuer einbehalten. Auch dafür bekommst du von deinem Arbeitgeber am Ende des Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung in der dein Bruttogehalt und die gezahlte Lohnsteuer stehen.
Die jeweiligen Werte der beiden Bescheinigungen werden bei der Einkommensteuerklärung 2023 addiert. Da man auf 0 € Gehalt keine Steuer zahlen muss, wird die durch die Bundeswehr einbehalten Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld 2023 angerechnet.

Beispiel:
Für den Monat Januar hast du ein Bruttogehalt von 1.500 € von der Bundeswehr bekommen und darauf sind 150 € Lohnsteuer zu zahlen. So das du Netto von der Bundeswehr 1.350 € überwiesen bekommen hast. Nun fordert die Bundeswehr von die für Januar den Bruttobetrag von 1.500 € zurück. So dass das erhalten Bruttogehalt 0 € ist und die von dir (überflüssiger weise) gezahlte Lohnsteuer 150 €.

Für die Monate Februar bis Dezember hast du ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 1.000 € bekommen  und pro Monat 100 € Lohnsteuer gezahlt.

Das sieht dann bei der Einkommensteuer folgendermaßen aus: Du hast eine Jährliches Bruttogehalt von 11.000 € auf das du insgesamt 1.250 € Lohnsteuer gezahlt hast. Laut deinem individuellen Steuersatz musst du auf die 11.000 € Bruttogehalt nur 1.000 € Einkommensteuer zahlen. Damit bekommst du vom Finanzamt dann 350 € (die 100 € und die 150 € von der Bundeswehr.) Zuviel gezahlte Lohnsteuer in Form der Einkommensteuererstattung vom Finanzamt wieder.

Ich hoffe ich konnte das ganze Prozedere halbwegs verständlich darstellen.

Und für alle Klugscheißer, es ist alles sehr vereinfacht dargestellt und auch die Zahlen sind einfach nur Beispielhaft und entsprechen keineswegs irgendwelcher Steuersätze.
Test

Nanum

Hallo,

da ich zufällig im Bereich Finanzen tätig bin und auch regelmäßig mit BÜZ(en) Bruttoüberzahlungen zu tun habe verweise ich auf das Merkblatt, das jedem bei seiner Einstellung ausgehändigt wird. Dort wird auf die Problematik eingegangen.

Ich bin es Leid (bei den FWDLern) mit wütenden Mamis und Pappis zu telefonieren, die dann das Blatt finden und "Licht ins dunkel" bringen.

Kurz: Es MUSS Brutto zurückgefordert werden ... Einen Bescheid erlasse ich aber nur, wenn sich der Zahlungspflichtige nach Anhörung nach § 28 VwVfG weigert zu zahlen. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen werden ja ohnehin ermittelt und der Überzahlte ist per Gesetz bereits zur Rückzahlung verpflichtet.

Steuerberatung möchte ich hier nicht betreiben und schließe mich ansonsten den Vorpostern an. :)
Mit freundlichen Grüßen

Nanum

LwPersFw

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71524.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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