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Autor Thema: hib-Meldung 206/2023 vom 17.03.2023: AFG-Ausschuß: Keine Bilder der Flucht!  (Gelesen 1298 mal)

Thomi35

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„Wollten Bilder der Flucht unbedingt vermeiden“
1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss - 17.03.2023 (hib 206/2023)

Berlin: (hib/HAU) Der am Donnerstag als Zeuge vor den 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan geladene Referatsleiter SE III 4 im Bundesverteidigungsministerium (BMVg) hat die Rückverlegung des Materials der Bundeswehr nach Beendigung des Einsatzes als „hervorragend gelungen“ bezeichnet. Es sei eine der größten, komplexesten und zeitkritischsten logistischen Operationen gewesen, die die Bundeswehr je durchgeführt habe, sagte der für die Rückverlegung zuständige Ministeriumsmitarbeiter im Rang eines Obersts.

Ziel sei eine „geordnete Rückverlegung“ gewesen, sagte der Zeuge. „Wir wollten Bilder der Flucht unbedingt vermeiden“, machte er vor den Abgeordneten deutlich. Es sei schlussendlich gelungen, all das mitzunehmen, „was wir auch mitnehmen wollten“. Auf Nachfrage machte er deutlich, dabei auch die nötige Rückendeckung aus dem Verteidigungsministerium bekommen zu haben. Zurückgelassen worden seien beispielsweise nicht-militärische Fahrzeuge aus dem Fuhrpark der Bundeswehr, deren Restwert unter den Kosten für den Rücktransport gelegen hätte. Militärische Fahrzeuge hingegen seien nicht zurückgelassen worden. Ebenso wenig wie Munition, sagte der Zeuge, räumte schlussendlich aber ein, dass geringe Mengen von Leuchtmunition am Flughafen von Kabul verblieben seien.

Die Lufttransporte, so erläuterte er, seien vielfach mit zivilen Maschinen und zivilen Vertragspartnern durchgeführt, aber durch ihn koordiniert worden. Das sei auch vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit von Hilfen durch die Streitkräfte der USA geschehen. „Wir haben uns relativ autark von den Amerikanern gemacht“, sagte der Ministeriumsvertreter.

Intensive Nachfragen der Abgeordneten gab es zu geplanten, aber schlussendlich nicht durchgeführten Charterflügen, um Ortskräfte aus Masar-i-Scharif auszufliegen. Als Logistiker habe er am 17. Juni 2021 den Auftrag bekommen, für etwa 300 Personen einen Lufttransport sicherzustellen, sagte der Zeuge. Seinerzeit hätten nur geschützte Flugzeuge der Bundeswehr Masar-i-Scharif anfliegen dürfen, die aber ausgelastet gewesen seien. Zivile Flugzeuge seien jedoch zu dem Zeitpunkt Masar-i-Scharif noch angeflogen. Daher habe er über den Rahmenvertragspartner der Bundeswehr, Kühne und Nagel, zwei Flugzeuge gechartert. Diese habe er am 22. Juni 2021 auf Weisung seiner Abteilungsführung wieder stornieren müssen.

Ihm sei als Grund der Stornierung gesagt worden, dass das noch in Masar-i-Scharif verbliebene Restkontingent an Bundeswehrkräften nicht in der Lage gewesen sei, die mit den Flügen verbundenen Abfertigungen, zu denen seinerzeit auch noch Covid-Testungen gehört hätten, zu leisten. Wie es genau zu der Entscheidung gekommen sei, die Charterflüge zu stornieren, könne er aber nicht sagen. Ebenso wenig wisse er, wie es zu dem - am Ende gescheiterten - Plan kam, die Ortskräfte auszufliegen. Auch eine mögliche Einflussnahme von Seiten des Auswärtigen Amtes sei ihm nicht bekannt.

Ob es aus seiner Sicht möglich gewesen wäre, in der Zeit zwischen dem Doha-Abkommen und dem endgültigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan sämtliche der laut anderen Zeugenbefragungen etwa 11.000 Ortskräfte auszufliegen, wurde er abschließend befragt. Der BMVg-Referatsleiter bejahte dies. Innerhalb von 14 Monaten wäre es aus logistischer Sicht kein Problem gewesen, 11.000 Menschen auszufliegen, antwortete er.

Quelle
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