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Autor Thema: Urlaubsabgeltung  (Gelesen 563 mal)

Python

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Urlaubsabgeltung
« am: 26. März 2023, 19:38:28 »

Guten Abend,
ich wurde zum 01.10.2022, nach über 1,5 Jahren KzH aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit entlassen. Seit etwa 15.Januar 2021 war ich krankgeschrieben und konnte dementsprechend keinen Urlaub nehmen. Laut der Zentralen Dienstvorschrift A-1420/12:

"608. Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt keinem Antragserfordernis und ist von Amts wegen mit Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses zu prüfen. Die letzte für die Gewährung von Erholungsurlaub zuständige Stelle teilt der Bezüge zahlenden Stelle die abzugeltenden Urlaubstage zur Berechnung und Zahlung des Abgeltungsbetrages mit und stellt dieser alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
609. Urlaubsansprüche aus vorangegangenen Jahren sind nur abzugelten, wenn sie nicht verfallen sind. Mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs ist die Entstehung eines Urlaubsabgeltungs- anspruchs ausgeschlossen. Solange nichts anderes geregelt wird, tritt auf der Grundlage der Rechtsprechung ein Verfall des Urlaubsanspruchs 18 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres ein (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, Az 2 C 10/12). Zur Neuregelung der Verfallsfristen: siehe Nr. 403."

... muss ich mich da theoretisch nicht weiter rühren, da wir aber mittlerweile bald April 23 haben und ich von dem Geld bis heute nichts gesehen habe, hier die Frage an die Community: An wen kann ich mich da wenden? Spieß? BVA? Sozialdienst? S1 meiner alten Einheit?

Grüße
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LwPersFw

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #1 am: 27. März 2023, 06:53:55 »


... muss ich mich da theoretisch nicht weiter rühren, ...


Theoretisch müssten Sie nicht ... aber da niemand fehlerfrei arbeitet ... und jetzt schon einige Monate ins Land gegangen sind ... sollten Sie es.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Spieß auf, da Ihre alte Einheit für die Erstellung des entsprechenden Formulars zuständig ist.

Dieses geht dann an das BVA (wenn ehem. BS oder SaZ), oder den Refü (bei ehem. FWDL).

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #2 am: 27. März 2023, 08:59:03 »

Danke für die Antwort. Bei den ganzen Vorschriften und nur "kurz dienenden Soldaten" im Gezi und hier im besonderen Fall setze ich natürlich nicht voraus dass das jeder weiß geschweige den jemals was davon gehört hat.
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