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Laufbahnwechselantrag und "laufende Anzeige"

Begonnen von discharger, 17. Mai 2023, 21:38:46

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discharger

Guten Abend zusammen,

ich hoffe hier kann jemand meine Frage beantworten. Ich werde versuchen mein Anliegen so präzise wie möglich auszuformulieren.

Und zwar bin ich kurz davor meinen Laufbahnwechsel-Antrag einzureichen. Vor 2 Monaten wurde ich allerdings von einem netten Herren angezeigt, welcher ein durchaus "härteres Wortgefecht" als Beleidigung aufgefasst und mich angezeigt hat. Derzeit habe ich von meinem Aussagenverweigerungsrecht gebrauch gemacht und nach §147 StPO Akteneinsicht beantragt, ergo wird die ganze Lapalie bis zur Einstellung des Verfahrens (wovon ich ausgehe) noch ein wenig Zeit ins Land ziehen lassen...

Die Frage ist jetzt, ob diese Anzeige mir bei meinem Antrag im Wege steht und ich lieber warten sollte, bis die ganze Sache eingestellt ist? Das wäre echt bitter, sowas kann laut meiner Recherche ewig dauern...

Nach meinem Wissensstand ist o.g. Sachverhalt eigentlich nicht disziplinar Belangbar.. auch ein Grund, warum ich es übrigens auch nicht gemeldet hab.

Ich wünsch euch vorab ein schönes langes Wochenende!

Gruß  :)

wolverine

Solange gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, gilt auch eine Förderungssperre.
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discharger

Auch wenn die im Raum stehende ausserdienstliche Straftat "Vorwurf Beleidigung" kein Dienstvergehen ist? Nach meinem Wissensstand sind geringe Delikte, worunter Beleidung fällt, nicht mehr disziplinarwürdig. Oder verdrehe ich hier etwas?

Bedanken tue ich mich für die Antwort hiermit trotzdem schonmal

discharger

Besonders im Hinblick darauf, dass ich selbst bei Geldstrafe nicht vorbestraft wäre...

F_K


Ralf

Zitat von: discharger am 17. Mai 2023, 21:58:05
Auch wenn die im Raum stehende ausserdienstliche Straftat "Vorwurf Beleidigung" kein Dienstvergehen ist? Nach meinem Wissensstand sind geringe Delikte, worunter Beleidung fällt, nicht mehr disziplinarwürdig. Oder verdrehe ich hier etwas?
Der Genaue Wortlaut ist:
ZitatWährend der Ermittlungen der Disziplinarvorgesetzten, disziplinarer Vorermittlungen gemäß
§ 92 WDO, eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder
Gerichtsverfahrens
sollen die Betroffenen nicht gefördert werden.
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doc.

Zitat von: discharger am 17. Mai 2023, 21:58:05
Nach meinem Wissensstand sind geringe Delikte, worunter Beleidung fällt, nicht mehr disziplinarwürdig.

Kann dazu vielleicht jemand noch etwas näheres sagen? Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß ein Delikt das mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden kann, *keine* Dienstpflichtverletzung (zumindest mal treues Dienen) darstellen kann.

discharger

Ich danke euch für eure Antworten, auch wenn ich mir tatsächlich andere erhofft habe...

Nun neige ich fast schon dazu, einfach meine Aussage zu machen. Ich bin mir meiner Schuld in der Sache durchaus bewusst.. glaube aber nicht, das "Hilfssheriff" und "verp**s dich" eine hohe Geldbuße zur Folge haben wird.. ich sehe es halt eigentlich nicht ein.. aber dann werde ich doch meine Aussage machen, in der Hoffnung, dass es dann zügig eingestellt wird.. ob gegen oder ohne Geldbuße ist mir egal.. ich will nicht soviel Zeit verlieren..

Ich wünsche euch ein schönes langes Wochenende!

Nachtrag @doc: Das kommt sicherlich auf die schwere an.. welche Wörter gefallen sind, kannst du oben in diesem Beitrag entnehmen  ::)

funker07

Weiß der Dienstherr denn von der Anzeige bzw weiß die Polizei, dass du Soldat bist?
Meines Wissens bist du weder verpflichtet, dies selbst zu melden, noch könnte die Förderung zurückgenommen werden, wenn da nicht ne massive Strafe bei rauskommt.

Ralf

Zitat von: funker07 am 19. Mai 2023, 17:06:58
Weiß der Dienstherr denn von der Anzeige bzw weiß die Polizei, dass du Soldat bist?
Meines Wissens bist du weder verpflichtet, dies selbst zu melden, noch könnte die Förderung zurückgenommen werden, wenn da nicht ne massive Strafe bei rauskommt.
Ist im Rahmen der Bewerbersofortmeldung anzugeben, ob ein Verfahren läuft.
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wolverine

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discharger

Zitat von: funker07 am 19. Mai 2023, 17:06:58
Weiß der Dienstherr denn von der Anzeige bzw weiß die Polizei, dass du Soldat bist?
Meines Wissens bist du weder verpflichtet, dies selbst zu melden, noch könnte die Förderung zurückgenommen werden, wenn da nicht ne massive Strafe bei rauskommt.

Der Dienstherr weiß von der Anzeige nicht, das gibt die Schwere der Sache einfach nicht her.. wie gesagt, man kann im oberen Beitrag entnehmen was da vorgefallen ist. Die Polizei weiß das allerdings, glaube aber nicht, dass die bei einer solchen Sache direkt den Dienstherrn informieren.. Ich muss jetzt wohl tatsächlich warten bis die Sache eingestellt ist.. dumm gelaufen.. aber sind wir mal ehrlich: Wenn man immer für jedes Wortgefecht angezeigt werden würde, hätten vermutlich ziemlich viele laufende Verfahren.

discharger

Aber jetzt nochmal was anderes: Wenn ich jetzt deutlich zu schnell geblitzt werde und ggf. meine Fahrerlaubnis verlieren KÖNNTE, bekommt man ja Post und hat ein laufendes Verfahren, bis geklärt ist, wer gefahren ist. Würde so etwas dann auch darunter fallen? Wenn ich jetzt jemand wäre, der mit dem Zug zur Arbeit fährt, würde das ja auch nicht auffallen?

Ralf

Zitat von: discharger am 19. Mai 2023, 21:25:09
Aber jetzt nochmal was anderes: Wenn ich jetzt deutlich zu schnell geblitzt werde und ggf. meine Fahrerlaubnis verlieren KÖNNTE, bekommt man ja Post und hat ein laufendes Verfahren, bis geklärt ist, wer gefahren ist. Würde so etwas dann auch darunter fallen? Wenn ich jetzt jemand wäre, der mit dem Zug zur Arbeit fährt, würde das ja auch nicht auffallen?
Der nachfolgende Absatz hat doch diese Frage schon beantwortet:
ZitatWährend der Ermittlungen der Disziplinarvorgesetzten, disziplinarer Vorermittlungen gemäß
§ 92 WDO, eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder
Gerichtsverfahren
s sollen die Betroffenen nicht gefördert werden.
Nach meinem Geschmack driftet das hier zu viel in Richtung "verschweigen" ab. Dabei ist das doch eindeutig: Sowohl bei einem externen oder internen  Bewerbungsvorgang sind strafrechtliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren anzugeben. Diese stehen einer Förderung bis zum Abschluss entgegen.
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BulleMölders

Einerseits muss geklärt werden wer gefahren ist und andererseits warum zu schnell gefahren wurde. Sollte sich dabei heraus stellen, dass dort eine Straftat dahinter steckt hätte sich die Bundeswehr hätte die Bundeswehr ein Problem.
Deshalb keine Förderung solange das Verfahren läuft.
Test

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