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Laufbahnwechselantrag und "laufende Anzeige"

Begonnen von discharger, 17. Mai 2023, 21:38:46

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discharger

Zitat von: Ralf am 20. Mai 2023, 06:06:24
Zitat von: discharger am 19. Mai 2023, 21:25:09
Aber jetzt nochmal was anderes: Wenn ich jetzt deutlich zu schnell geblitzt werde und ggf. meine Fahrerlaubnis verlieren KÖNNTE, bekommt man ja Post und hat ein laufendes Verfahren, bis geklärt ist, wer gefahren ist. Würde so etwas dann auch darunter fallen? Wenn ich jetzt jemand wäre, der mit dem Zug zur Arbeit fährt, würde das ja auch nicht auffallen?
Der nachfolgende Absatz hat doch diese Frage schon beantwortet:
ZitatWährend der Ermittlungen der Disziplinarvorgesetzten, disziplinarer Vorermittlungen gemäß
§ 92 WDO, eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder
Gerichtsverfahren
s sollen die Betroffenen nicht gefördert werden.
Nach meinem Geschmack driftet das hier zu viel in Richtung "verschweigen" ab. Dabei ist das doch eindeutig: Sowohl bei einem externen oder internen  Bewerbungsvorgang sind strafrechtliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren anzugeben. Diese stehen einer Förderung bis zum Abschluss entgegen.

Nein Ralf, ich will hier nichts verschweigen. Ich wollte mich lediglich informieren, ob eine solche Sache explizit dem Laufbahnwechsel im Wege steht. Ich habe meine Antwort von euch ja bereits bekommen, verstehe es auch.. auch wenn ich es eigentlich nicht verstehen will. Ich finds halt einfach furchtbar demotivierend.. hätte ich jetzt jemanden körperlich verletzt oder echt "schlimme Dinge" gesagt, wäre das ja nochmal was anderes...

Der Thread kann gerne geschlossen werden!

Gruß

FoxtrotUniform

Mein eindringlicher Rat: Einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Sache beauftragen und nichts voreilig einräumen.

Dienstlich muss die Sache nicht gemeldet werden und dies sollte auch unterbleiben. Ich würde mit dem Antrag warten, bis das Verfahren beschieden wurde. Ggf. kann auch hier ein Fachanwalt beraten.

Bei dem Blitzer Beispiel kommt es darauf an ob wegen einer Strafttat oder einer Ordnungswidrigkeit ermittelt wird.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

discharger

Danke dir für einen Beitrag @FoxtrotUniform.

An einen Anwalt habe ich auch schon gedacht...leider habe ich aufgrund der hohen Lebenskosten (Großstadt) + Inflation nicht die nötigen finanziellen Mittel (A5Z) dafür. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass es in einem solchem Fall nicht allzu teuer werden dürfte. Gibt es da ggf. eine Möglichkeit über den Sozialdienst was zu machen?

FoxtrotUniform

Nein, der Sozialdienst hilft hier nicht. Allerdings der DBwV (falls Mitglied) für etwaigen dienstlichen Rechtsschutz.

Ob man die Anwaltskosten tragen kann, muss jeder selbst entscheiden. Ich würde nicht darauf verzichten wollen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Ralf

Der Sozialdienst stellt doch keinen Anwalt, das ist nicht seine Aufgabe. Zumal du nun nicht in eine soziale Notlage deswegen kommst.
Du hast doch zwei Möglichkeiten, du beendest das so schnell es geht oder aber du wartest es ab. Eine Förderung findet erst nach Abschluss des Verfahren statt. Also musst du nun abwägen, was dir wie wichtig ist.
Eigentlich ist doch alles nun wirklich - und bereits mehrfach - gesagt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Thomi35

Zitat von: discharger am 21. Mai 2023, 15:03:21
An einen Anwalt habe ich auch schon gedacht...leider habe ich aufgrund der hohen Lebenskosten (Großstadt) + Inflation nicht die nötigen finanziellen Mittel (A5Z) dafür. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass es in einem solchem Fall nicht allzu teuer werden dürfte. Gibt es da ggf. eine Möglichkeit über den Sozialdienst was zu machen?

Eine andere Möglichkeit könnte Prozeßkostenhilfe sein. Informationen hierzu sind und diesem Link zu finden.

wolverine

In Strafsachen gibt es keine PKH, nur Pflichtverteidigung unter den Voraussetzungen des § 140 StPO.
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Thomi35

Stimmt, sorry. Steht sogar in der Broschüre, welche auf der von mir verlinkten Seite herunterladbar ist:

ZitatIn strafrechtlichen Angelegenheiten kann man sich zwar im Wege der Beratungshilfe beraten lassen, erhält jedoch keine Vertretung oder Vertei­digung. Der Grund dafür ist, dass es für die Vetretung oder Verteidigung in Strafsachen in der Strafprozessordnung spezielle Vorschriften gibt.

Die PHK ist auch in der Zivilprozeßordnung (§§ 114 ff. ZPO) normiert (und somit nicht in der Strafprozeßordnung, StPO).

christoph1972

Ehrlich gesagt, sollte jedem Soldaten/Beamten/Richter klar sein, dass ein Fehlverhalten im privaten Umfeld, dass zu strafrechtlichen Ermittlungen führt, auch dienstliche Auswirkungen haben kann.

Gerade auch bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten, kann ein Ermittlungsverfahren hochnotpeinliche Fragen zur persönlichen Zuverlässigkeit aufwerfen.

Inzwischen ist mein Verständnis für derartige Fehltritte auch relativ gering. Ein angemessenes Sozialverhalten ist auch und gerade in sozialen Medien und im öffentlichen Raum gefordert.

Wie einige wenige Menschen sich außerhalb ihrer eigenen vier Wände geradezu unterirdisch verhalten, dem empfehle ich mal einen Besuch in einem Fußballstadion oder einer musikalischen Großveranstaltung. Was sich da an verbalen und zum Teil körperlichen Entgleisungen abspielt, das erinnert nicht an gute Kinderstube.

Was eine Person noch als rauhen Umgangston empfindet, ist für andere Menschen durchaus schon eine Beleidigung. Deshalb gelegentlich einfach mal einen Gang runterschalten oder erst das Hirn benutzen und dann den Mund öffnen.

Gerade unter Alkoholeinfluß und/oder emotional aufwühlenden Momenten sollte man Konflikten aus dem Weg gehen. So etwas kann schnell vor dem Kadi enden bzw. in einem Strafbefehl enden.

Wenn dann noch der Dienstherr um die Ecke gebogen kommt und die Instrumente Disziplinarrecht und/oder Inanspruchnahme auspackt, ist das "Geheul" groß.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

discharger

So, falls es noch jemanden interessiert:

Ich habe Akteneinsicht vor Ort erhalten und daraufhin meine Aussage gemacht.. selbst der vernehmende Polizist war von dem Fall & dem "Anzeigenden" ziemlich "genervt" und hat sich mehr oder minder bei der Aufnahme meiner Aussage auf meine Seite gestellt.. soviel zu @christoph1972, der mir hier direkt mal schlechtes Sozialverhalten unterstellt, danke dafür!

Ausgang der ganzen Geschichte: Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand der Beleidigung trotzdem als erfüllt an, hat es aber gegen eine Zahlung (i.H.v. 300€) an eine gemeinnützige Organisation meiner Wahl eingestellt.

Danke für die Teilnahme an der Diskussion an Alle!

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