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Trennungsgeld und Wohnungsanerkennung

Begonnen von Mariner97, 17. Mai 2023, 22:05:37

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Mariner97

N'Abend liebe Community,

mal wieder eine der dutzenden Fragen zum Thema Trennungsgeld und Wohnungsanerkennung. Ich habe bereits versucht alle möglichen Threads zu durchstöbern damit sich nicht alles unnötig doppelt, aber meinen Fall konnte ich so leider noch nicht wiederfinden. Und wenn doch, dann Asche auf mein Haupt!

Zur Ausgangslage: ich bin Offz, SaZ14 (Einstieg 2016) aktuell studiere ich am Standort Elsfleth (erste anerkannte Wohnung und einziger Wohnsitz seit 2019). Ende des Studiums wird im März 2024 sein, im Januar/Februar 2024 folgen vermutlich die Personalgespräche (ja, die Elsflether werden immer erst 2 Monate vorher informiert). Das heißt zum jetzigen Zeitpunkt habe ich keinerlei Kenntnis darüber, wohin ich versetzt werde. Nun hat meine Lebensgefährtin einen Job in Hamburg bekommen, weshalb wir uns entschieden haben dort zusammen eine Wohnung zu beziehen. Die haben wir auch bekommen, Mietbeginn ist der 1.Juli 2023.

Mir ist nun bewusst, dass die Wohnung in HH nicht anerkannt und berücksichtigungsfähig ist, da kein räumlicher Zusammenhang zum Dienstort Elsfleth besteht. Die doppelte - und teure - Haushaltsführung bin ich jetzt jedoch auf folgender Grundlage eingegangen: ich habe ich die Möglichkeit mir die Wohnung in HH jetzt anerkennen zu lassen, sie wird jedoch nicht als berücksichtigungsfähig anerkannt. Mit der nächsten dienstlichen Maßnahme (Versetzung 2024) jedoch, wird sie anerkannt und ich kann am Dienstort XY Trennungsgeld empfangen. Diese Annahme beruht auf mehreren Gesprächen mit einem sehr guten Kameraden meinerseits, der selbst 3 Jahre in Köln als Perser tätig war. Mein Spieß und meine Chefin erklärten mir nun vor 2 Tagen, das ich hier leider falsche Annahmen getroffen habe und das Ganze so nicht möglich sei aufgrund des fehlenden räumlichen Zusammenhanges.

1. Frage: Ist meine Annahme falsch gewesen oder nicht?

2. Frage: Kann ich alternativ den Weg beschreiten meine Wohnung in Elsfleth als anerkannten Hauptwohnsitz zu behalten, auf die Versetzung zu warten, dann TG für den neuen Dienstort zu beantragen, und daraufhin umzuziehen? Also den TG-Status in die Hamburger Wohnung mitzunehmen? Das sollte ja laut TGV §7 (2) möglich sein, oder? Nur das dann eben der TG Satz Elsfleth-Dienstort und nicht HH-Dienstort gilt.

Habt vielen Dank für euren Rat und liebe Grüße

Ralf

Zitatals anerkannten Hauptwohnsitz zu behalten
Wenn die alte Wohnung anerkannt war, wird die neue auch bei Beantragung anerkannt.

ZitatMir ist nun bewusst, dass die Wohnung in HH nicht anerkannt und berücksichtigungsfähig ist, da kein räumlicher Zusammenhang
Sie wird anerkannt, aber nicht berücksichtigungsfähig.
Zitatich habe ich die Möglichkeit mir die Wohnung in HH jetzt anerkennen zu lassen, sie wird jedoch nicht als berücksichtigungsfähig anerkannt.
das ist richtig.
ZitatMit der nächsten dienstlichen Maßnahme (Versetzung 2024) jedoch, wird sie anerkannt und ich kann am Dienstort XY Trennungsgeld empfangen.
Sie wird berücksichtigungsfähig und du TG berechtigt.
ZitatKann ich alternativ den Weg beschreiten meine Wohnung in Elsfleth als anerkannten Hauptwohnsitz zu behalten, auf die Versetzung zu warten, dann TG für den neuen Dienstort zu beantragen, und daraufhin umzuziehen? Also den TG-Status in die Hamburger Wohnung mitzunehmen? Das sollte ja laut TGV §7 (2) möglich sein, oder? Nur das dann eben der TG Satz Elsfleth-Dienstort und nicht HH-Dienstort gilt.
Auch das ist möglich.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: Mariner97 am 17. Mai 2023, 22:05:37

ich jetzt jedoch auf folgender Grundlage eingegangen:

ich habe die Möglichkeit mir die Wohnung in HH jetzt anerkennen zu lassen, sie wird jedoch nicht als berücksichtigungsfähig anerkannt.

Mit der nächsten dienstlichen Maßnahme (Versetzung 2024) jedoch, wird sie anerkannt und ich kann am Dienstort XY Trennungsgeld empfangen.


Ich gehe wie @Ralf auch davon aus, dass Sie in Elsfleth eine berücksichtigungsfähige Wohnung haben.

Wie @Ralf schon ausführte... wenn Sie jetzt den Umzug nach HH melden und die Anerkennung der Wohnung beantragen, wird die Entscheidung lauten:

anerkannt aber bzgl. UKV nicht berücksichtigungsfähig

Relevant für die Frage UKV/TG ist dabei nicht der Punkt "anerkannt" , sondern "nicht berücksichtigungsfähig" !

D.h. für die Wegversetzung von Elsfleth nach X würden Sie so behandelt, als wenn Sie keinen berücksichtigungsfähigen Hausstand haben!

Folge: Sie könnten nicht auf Kosten der Bw umziehen und auch nicht wahlweise TG-Empfänger werden.

Lösung wäre nur Ihr Punkt 2.

+ die Wohnung in Elsfleth bleibt zunächst Hauptwohnsitz
+ Versetzung von Elsfleth nach X durchführen
+ dafür beantragen, dass die UKV mit aufschiebender Wirkung zugesagt wird
+ nach Dienstantritt in X Grundantrag TG stellen
+ wenn TG bewilligt... monatlich TG abrechnen
+ erst dann Umzug von Elsfleth nach HH
+ nach Umzug ... diesen beim Pers melden
+ parallel die Anerkennung beim BAPersBw beantragen

Diese Wohnung wird dann berücksichtigungsfähig, weil es bei einem Umzug während des Bezugs von TG nicht auf die Entfernung ankommt.

Der § 7 (2) TGV kommt dann zur Anwendung.


Werden Sie später dann von X nach Y versetzt, ist die Wohnung in HH auch berücksichtigungsfähig.
Aber erst dann.


Andere Alternative : Heirat

... weil bei Verheirateten und Gleichgestellten das Anerkennungsverfahren entfällt.
Es wird ab Hochzeit immer das Vorhandensein eines eigenen ehelichen Hausstandes unterstellt.
Auf die Lage kommt es nicht an.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Mariner97

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Klarstellung!

Dann habe ich jetzt erstmal einen Sachstand wie erfolgreich zu verfahren ist. Ein paar Rückfragen hätte ich noch:

1. Die Wohnung wurde wie folgt anerkannt und berücksichtigt: "Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 (3) BUKG: Die Wohnung ist bei der Entscheidung über die Zusage der Umzugskostenvergütung zu berücksichtigen, da die Wohnung am Dienstort, im Einzugsgebiet oder im räumlichen Zusammenhang liegt." Das sollte ja wohl passen, oder?

2. @LWPersFw: der Grund dafür, dass die UKV mit aufschiebender Wirkung beantragt werden muss hat welchen Hintergrund? Das tatsächlich nicht UKV gezahlt wird, sondern eben stattdessen TG?

3. Ist es irrelevant für BAPersBw ab welchem Datum der Mietvertrag und die Bescheinigung bei der Meldebehörde unterzeichnet bzw. ausgestellt wurden? Da die Wohnung ja bereits ab 1.Juli 2023 bezogen wird, der offizielle Umzug welcher der Bundeswehr gemeldet wird jedoch erst im April/Mai 2024 erfolgen wird (also knapp 10 Monate später).

4. Für wie lange muss TG bezogen werden, bis der Umzug von Elsfleth nach HH offiziell beantragt werden kann? Reicht hier bereits 1 Monat?


Erneut vielen Dank euch und liebe Grüße!

LwPersFw

1. Ja
2. Das TG gezahlt wird. Will man sofort auf Kosten der Bw umziehen, braucht man auch die sofortige Zusage.
3. M.E. sollte es irrelevant sein.
    Der Wohnsitz des Soldaten ist am Ort der Stammeinheit (§ 9 Abs 1 BGB). Daneben kann der Soldat so viele Wohnsitze haben, wie er will.
    Welchen davon er als Hauptwohnsitz gegenüber der Bw anzeigt, ist seine Entscheidung, denn dies bestimmen ja die Meldegesetze.
    Wenn Sie also bis zum Zeitpunkt X in Elsfleth Ihren Hauptwohnsitz haben, da Sie sich dort überwiegend aufhalten, ist dies so.
    Wenn Sie zum Zeitpunkt Y dann diese Wohnung auflösen und aus dem Zweitwohnsitz in HH Ihren Hauptwohnsitz machen, ist dies so.
    Für die Bw hat dies ja auch keinen Nachteil ... Auf Grund § 7 (2) TGV 
4. Ich würde mindestens die erste Zahlung TG abwarten ... wegen Zahlung = Bezug

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

funker07

Kann die Aussagen von LwPersFw aus eigener Erfahrung bestätigen.

Zu 3.)
Mietvertrag und Einzug laut Meldebescheinigung können auch deutlich in der Vergangenheit (vor der Versetzung) liegen.
Was davon melderechtlich Haupt- und Nebenwohnsitz ist, ist auch nicht relevant.

Bei mir war es ähnlich:
Wohnung am Dienstort anerkannt, danach versetzt worden mit aufgeschobener UKV-Zusage.
Nach ner Zeit (bitte genau die Reihenfolge beachten: Erst TG beantragen/abrechnen, dann "umziehen") die Wohnung am Dienstort gekündigt und die in der Heimat gegenüber der Bw als Hauptwohnsitz angegeben. Mietvertrag und Einzug laut Meldebescheinigung schon n paar Jahre alt und war auch nur Nebenwohnsitz.

Mariner97

Moin,

ich danke euch vielmals für die fachlichen Klarstellungen und persönlichen Erfahrungen! Wenn es dann in 8 Monaten noch jemanden im Forum interessiert, werde ich hier nochmal nachliefern und berichten, wie es bei mir gelaufen ist!

Beste Grüße und noch ein schönes Wochenende!

funker07

Zitat von: Mariner97 am 20. Mai 2023, 10:32:40
Wenn es dann in 8 Monaten noch jemanden im Forum interessiert, werde ich hier nochmal nachliefern und berichten, wie es bei mir gelaufen ist!
Sehr gerne.
Hilft bestimmt auch dem ein oder anderen, der den Thread über die Suchfunktion finden würde.

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