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Wiedereinstellung mit Schulden

Begonnen von Wolfreaper, 19. Mai 2023, 15:19:15

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Wolfreaper

Mahlzeit Zusammen,

Ich habe schon sehr lange wieder den Gedanken daran als Wiedereinstieger zum Bunf zu gehen, jedoch immer Angst/Bedenken gehabt da ich durxh ziemliche Dummheit Schulden aufgebaut dir ich nicht mehr bedienen konnte ( Kredit ). Es ist ein 5 Stelliger Betrag als Vorabinformation. Ich habe von 2015-2019 gedient und hatte eine S2 Einstufung. Stellt dieses ein sehr Großes Proboem dar?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfreaper

Ralf

Das kann passieren, ja. Ob es bei dir zutrifft wirst du aber nur erfahren, wenn du dich bewirbst, es gibt ja auch DP ohne SÜ2.
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wolverine

Sind Sie denn schon Privatinsolvenzverfahren oder läuft es weiter auf?
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discharger

Mit Schulden, welche bedient werden, sollte die Wiedereinstellung funktionieren. Wie das allerdings mit laufender Privatinsolvenz aussieht, weiß ich nicht. Du solltest dich aber darauf einstellen, dass du die SÜ2 nicht ohne Weiteres erneuert bekommst, solltest du auf einem solchen DP eingeplant werden. Da musst du, sollte eine Ü2 benötigt werden, unbedingt das Gespräch mit dem MAD suchen.

Meistens bekommt man dann einen Termin und der Kamerad vom MAD wird deine Schuldensituation genau unter die Lupe nehmen. Ich weiß von Kameraden mit Schuldenproblematik, dass die teilweise schon 3 oder mehr Jahre auf ihre SÜ2 warten  ::)

wolverine

PI ist ein geordnetes Verfahren und sollte von daher wenig angreifbar machen.
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F_K

@ Wolverine:

Die PI ist eine Tatsache, die auf nicht geordnete finanzielle Verhältnisse hinweist - für einige Jahre in die Zukunft und oft viele Jahre in der Vergangenheit.

wolverine

Vorher; sobald die PI eröffnet ist, stehen die Schulden fest, ist ein Bereinigungsplan erstellt und gescheitert und die Zahlungen sind unter Einhaltung der Pfändungsfreigrenze festgesetzt.
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F_K

OK, ich formuliere neu,
1. Mit PI ist gerichtlich festgestellt, dass die Person Ihren Pflichten NICHT nachkommen kann - also freiwillig eingegangene Pflichten nicht einhält.
2. Leben an der Pfändungsfreigrenze ist nicht einfach und bietet deshalb Angriffsfläche (für ND).

BulleMölders

Sollten wir nicht erstmal die Beantwortung der Frage
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2023, 18:08:03
Sind Sie denn schon Privatinsolvenzverfahren oder läuft es weiter auf?
abwarten, bevor man hier genüsslich in der zweier Diskussion immer weiter vom Thema abweicht?
Test

Wolfreaper

Guten Tag Zusammen,

Also die PI wurde noch nicht eingeleitet, an Termine zu kommen für eine Öffentliche Schuldnerberstung ist der Schwierig. Das mit der Ü2 habe ich tatsächlich befürchtet .

Husuma

....stellt kein Problem dar sofern du die Schulden sauber erklären kannst.

Bei mir hat ein laufendes Regelinsolvenzverfahren, mit Schulden aus vorheriger Selbstständigkeit letzten Monat beim KC nicht zur einer Ablehnung geführt.

Ehrlich bleiben und erklären....

F_K

@ Husuma:

SÜ und KC sind völlig unterschiedliche Konzepte.

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