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Autor Thema: Verpflichtungszeit als WE  (Gelesen 1161 mal)

Altgedienter_1

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Verpflichtungszeit als WE
« am: 24. Mai 2023, 16:40:47 »

Hallo zusammen,

die Verpflichtungszeit für die Fw Laufbahn wurde zuletzt bekanntlich von 13 auf 15 Jahre angehoben.
Muss man sich als WE und Fw zwingend für 15 Jahre verpflichten?
Oder kann der einzelne PersFhr auch 13 Jahre plus Vordienstzeit sagen?


Viele Grüße
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Ralf

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #1 am: 24. Mai 2023, 16:54:29 »

Wenn der WE hier bspw. Ausbildungsanteile mitbringt, kann das sein.
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Altgedienter_1

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #2 am: 24. Mai 2023, 17:12:55 »

Danke sehr. Feldwebeldienstgrad. SGA, DPA und Umsetzer müsste ich in der neuen Verwendung nachholen (Beispiel FltFw: FltSdt plus 99 Tage Idar), wobei ich mir sehr gerne neues Wissen für eine sehr gute Auftragserfüllung aneigne.
Und zudem muss es wegen Ü40 einen besonderen Bedarf geben.
Ist das eigentlich der laut Liste oder im E-Recruiting tagesaktuell?
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Ralf

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #3 am: 24. Mai 2023, 18:37:46 »

Welche Liste?
In E-Rec sind die aktuelle freien DP jeweils ausgeschrieben. Wenn die PersG absehbar die Bedarfe in einem Bereich nicht mit jüngeren besetzt bekommt, kann dieser Antrag gestellt werden.
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Altgedienter_1

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #4 am: 24. Mai 2023, 19:15:20 »

Ich meine die Anlage 9.1 zur AR-A-1454/22. Lt. GAIP III/IV Abschnitt Wiedereinstellung und darin Verfahren bei Bewerber Ü40 muss doch in jedem Fall eine Abfrage EPM bei Abt.2 durch den Einplaner (im Fall eines erfolgreichen Assessments) oder vor der Einladung zum Assessment erfolgen. Oder habe ich da etwas falsch gelesen?
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Ralf

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #5 am: 24. Mai 2023, 20:14:16 »

Ja, aber die Liste der AR hat darauf keinen Einfluss, sie kann lediglich als Anhalt dienen.
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Altgedienter_1

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #6 am: 24. Mai 2023, 23:32:57 »

Dankeschön. Woran macht man dann die bes. Bedarfes fest? Tagesaktuell über E-Recruiting? Das Infoportal Besondere Bedarfe mit der Deutschlandkarte scheint nämlich auch nicht aktuell zu sein.
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Ralf

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #7 am: 25. Mai 2023, 04:06:57 »

Zitat
Wenn die PersG absehbar die Bedarfe in einem Bereich nicht mit jüngeren besetzt bekommt, kann dieser Antrag gestellt werden.
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Altgedienter_1

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #8 am: 25. Mai 2023, 12:14:58 »

Danke sehr Ralf. Es wäre vielleicht hilfreich, mit dem Bewerber diesbezüglich zu kommunizieren: "da hast Du aufgrund Deines Alters keine Chance- aber da ist ein besonderer Bedarf". Damit der sich Gedanken im Vorfeld machen kann, ob ihm die Verwendung überhaupt liegt. Kann er sich damit identifizieren? Was bringt er an Vorkenntnissen mit? Nur so ein Verbesserungsgedanke von mir, um einen geeigneten, bereits getesteten Bewerber nicht zu verlieren.
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Ralf

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #9 am: 25. Mai 2023, 13:33:07 »

Ob das hilfreich ist, in einem Forum einen Verbesserungsvorschlag zu machen?
Auch eine Möglichkeit:
a) kann man ja fragen, wenn man gewilligt ist alles zu tun, sprechenden Menschen kann geholfen werden und
b) sollte man schon das machen, was man will und nicht irgendetwas, nur weil hier ein besonderer Bedarf ist.
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Altgedienter_1

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #10 am: 25. Mai 2023, 17:48:04 »

Danke sehr für Deinen hilfreichen Beitrag.
Zum Verbesserungsvorschlag: Ich denke, hier lesen und schreiben doch einige Entscheider im Personalmanagement.
zu a)
Reden hilft. Nur muss die andere Seite auch die Zeit dazu finden. Bei teilweise über 800 zu betreuenden Bewerbern pro Bearbeiter nicht ganz einfach.

zu b)
Es soll nicht der unzutreffende Anschein erweckt werden, sich nur an einem besonderen Bedarf zu orientieren, um irgendwie aktiv wiedereinzusteigen.
Vielmehr geht es mir um das Erzeugen eines Matchings, wo der Bewerber weiß, was er will und vllt garnicht weiß ohne die Aussage des Einplaners, daß hier und da ein besonderer Bedarf in einer Verwendung vorherrscht, wofür sich der Bewerber im Tätigkeitsbild begeistert, was er jedoch leider so nicht kennengelernt hat. Das Matching in diesem Fall wäre eine Win-Win-Situation.

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wolverine

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #11 am: 25. Mai 2023, 20:15:29 »

Den zweiten Punkt verstehe ich nicht: nur weil ein dringender Bedarf vermittelt wird, erkenne ich, dass genau das mir Spaß macht?
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Altgedientee_1

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #12 am: 25. Mai 2023, 22:45:29 »

Nein. Ich meine durch folgende Anreize und Fragen:
Es gibt dort einen besonderen Bedarf. Bei Ihren drei Wünschen sehe ich keine Chance wieder einzusteigen.
Aber vielleicht haben Sie weitere Wünsche, die Sie nicht angeben könnten und unter diesen besonderen Bedarf fallen? Dann habe ich als Einplaner eine Chance, dass sie diese Verwendung bekommen und somit die Tr einen motivierten Bewerber mit diesem Wunsch bekommt.
Positive Eignung für die Verwendung natürlich vorausgesetzt.
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Ralf

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #13 am: 26. Mai 2023, 05:53:20 »

Ganz so einfach ist ja doch nicht, sonst würde wohl immer eine Liste dort liegen und es müsste keine Einzelabfrage erfolgen, oder?
Gibt ja mehr als ein KarrC und es kommt die ganze Säule der Personalbindung noch hinzu.
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Altgedienter_1

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Antw:Verpflichtungszeit als WE
« Antwort #14 am: 26. Mai 2023, 13:31:09 »

Ralf, da hast Du Recht. Letztlich entscheidet zust. PersFü mit Einplanungsprüfung.
Wenn die Nein sagen, dann hat man keine Chance. Schließlich sind sie die Experten.
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