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Dauerhafte Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen

Begonnen von LwPersFw, 29. Juni 2023, 14:12:08

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LwPersFw

#120
"Zeichnung: Abkommen zur Stationierung der deutschen Brigade in Litauen

Veröffentlichungsdatum 13.09.2024

Verteidigungsminister Boris Pistorius und sein litauischer Amtskollege Laurynas Kasčiūnas haben am 13. September in
Berlin ein gemeinsames Abkommen zur dauerhaften Stationierung einer deutschen Brigade in Litauen unterzeichnet.

Das Abkommen ergänzt das NATO-Truppenstatut, das den Aufenthalt von Streitkräften der NATO auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten regelt."



https://www.bmvg.de/de/presse/zeichnung-abkommen-stationierung-deutsche-brigade-litauen-5837660



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Siehe auch hier bei augengeradeaus.net: https://augengeradeaus.net/2024/09/mietfreies-gelaende-schulneubau-bierverkauf-was-litauen-fuer-die-deutsche-brigade-tut/

Mal sehen, was die Diskussion dort so bringt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

"Die Panzerbrigade 45 nimmt weiter Gestalt an.

Der

+ Brigadestab,
+ die Stabs- und Unterstützungskompanie sowie die
+ Fernmeldekompanie

suchen für April 2025 Soldatinnen und Soldaten für den Dienst in Litauen.

Freiwillige können sich noch bis zum 14. Oktober 2024 melden."


Näheres findet sich auf YNSIDE

U.a. Übersichten, welche Stellen konkret noch zu besetzen sind, sodass man sich für konkrete Dienstposten bewerben kann.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Auszug:

"Finanzierungsproblem der deutschen Brigade bleibt

Allerdings hat sich das ohnehin immer noch existierende Finanzierungsproblem der deutschen Brigade für Litauen durch die aktuelle Regierungskrise noch verschärft.

So war noch in der damaligen ,,Ampel"-Koalition ein heftiger Streit über die Finanzierung der Litauen-Brigade der Bundeswehr entbrannt.
Die damals berechneten Kosten für den dann in dem baltischen Land zu stationierenden Verband sollten mindestens 30 Millionen Euro monatlich betragen.
Doch sind diese geplanten Ausgaben im Verteidigungshaushalt noch gar nicht abgebildet. In der jetzigen Situation steht zu befürchten, dass ein rechtskräftiger
Haushalt für das kommende Jahr erst im Sommer verabschiedet werden kann. Bis dahin gilt dann lediglich eine vorläufige Haushaltsführung.

Damit droht eine weitere Verzögerung der Indienststellung des Großverbandes."


Quelle: https://esut.de/2024/11/meldungen/54706/finanzierungsengpass-gefaehrdet-litauen-brigade-der-bundeswehr/

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

U.a. Rahmenbedingungen für Bundeswehr-Brigade in Litauen im Bundestag debattiert

https://youtu.be/fTsDYaWzQOw?feature=shared

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

#125
Mit dem gestern im BT verabschiedeten Artikelgesetz werden auch Verbesserungen kommen, die insbesondere für den Aufbau der PzBrig 45 gedacht sind:

Beispiel

"Zahlung eines Ehepartnerzuschlags für mit in das Ausland umziehende Ehegatten:

Eine Auslandsverwendung – nicht nur, aber auch in Litauen – soll auch in Hinsicht auf den mit umziehendem Ehepartner erleichtert werden. In vielen Fällen wird der Ehepartner die eigene Arbeit für 3-4 Jahre aufgeben. Finanzielle Nachteile werden zwar durch die großzügigen Auslandsdienstbezüge, hier auch Familienzuschläge, abgefedert – die Zeit fehlt dann trotzdem bei den Einzahlungen in die Rentenkasse.

Durch den Ehepartnerzuschlag soll für die Altersvorsorge der Ehegatten ein Zuschuss zu den tatsächlich entstandenen Kosten der Altersvorsorge gewährt werden. Die Erstattung richtet sich nach dem Grundgehalt und beträgt maximal etwa 1300 Euro monatlich steuerfrei. Für einen Hauptfeldwebel oder Hauptsekretär (A8) bedeutet dies einen Zuschuss von rund 800 Euro netto monatlich."




"Verbesserung der Rahmenbedingungen für dienstliche Mobilität des militärischen Personals:

Dafür werden wichtige Änderungen beim Trennungsgeld und bei Reisebeihilfen vorgenommen – auch um die Entscheidung für einen Umzug insbesondere mit Familie nach Litauen zu erleichtern. Dazu gehört, dass deutlich mehr Reisen zwischen Heimat und Dienstort ermöglicht werden.

Mit der Änderung werden alle Angehörigen der Bundeswehr in Litauen, auch Ledige ohne eigene Wohnung, bis zu sechs Reisebeihilfen für Heimfahrten nach Deutschland im Jahr erhalten.

Soldatinnen und Soldaten, die nach ihrer Einsatzzeit in Litauen in ihre Heimat zurückkehren, haben eine freie Wohnortwahl und werden beim Trennungsgeld deutlich bessergestellt als bisher."


Quelle:  bundeswehr.de
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

In folgendem Interview erwähnt der Minister u.a. das Soldaten selbst, neben dem o.g. Zuschlag für die Rentenversicherung der/des Ehepartnerin/s, einen "Zuschlag" zu ihrer Rentenversicherung erhalten werden.

https://youtu.be/Z5IDHI5uV8I?feature=shared


Der Minister spricht hier bei einer Verwendungsdauer von 5 Jahren von ca. 400 € mehr Rente.

Ich wurde nun gefragt, was es damit auf sich hat...

Im Entwurf des Gesetz, Drucksache 20/13488, findet sich dazu u.a.:

"Personengruppen, die nicht versorgungsberechtigt sind, sondern der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk unterliegen (Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienstleistende, Reservistendienstleistende oder Tarifbeschäftigte) können nicht von der versorgungsrechtlichen Doppelanrechnung von Dienstzeiten auf weitere Auslandsverwendungen profitieren.

Für diese Personengruppe wird durch den Verweis auf § 87 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes und § 31a Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in § 76e des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch als Äquivalent eine Ausweitung der Zuschläge an Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf weitere Auslandsverwendungen ermöglicht.
Hierfür sind gemäß den §§ 186a, 188 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechende Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Haushalterisch sind hierfür circa 12,8 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr 2025 zu erwarten, die mit dem Aufwuchs der Brigade sukzessive ansteigen.

Bei einer entsprechenden Verwendung werden pro Kopf 0,18 Entgeltpunkte pro Monat an Zuschlägen ermittelt.

Für diese Zuschläge belaufen sich die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung auf 50,62 Euro täglich, wobei das Kalenderjahr im Sozialversicherungsrecht mit 360 Tagen veranschlagt wird (x Personen*360 Tage*50,62 Euro = x Euro Haushaltsmittelbedarf).

Für die Folgejahre ist damit folgender Mehrbedarf an Haushaltsmittel für das Aufwachsen der Brigade Litauen zu erwarten. Dies ist ein Mehrbedarf von rund 46,6 Millionen Euro für das Jahr 2026, von rund 73,9 Millionen Euro für das Jahr 2027 und von rund 81,9 Millionen Euro für das Jahr 2028. Die Mehreinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen dem Mehrbedarf an Haushaltsmitteln. Diesen Mehreinnahmen stehen zeitversetzt Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber, wenn die betroffenen Personengruppen Rentenleistungen in Anspruch nehmen.

Unter Beachtung der systematischen Unterschiede werden in der Soldaten- und Beamtenversorgung sowie in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung berücksichtigt. Personengruppen, die nicht versorgungsberechtigt sind, sondern in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind (Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienstleistende, Reservistendienst Leistende oder Tarifbeschäftigte), erhalten mit dem Ziel einer verbesserten rentenrechtlichen Absicherung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach Maßgabe des § 76e des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Zuschläge an Entgeltpunkten.

Hierfür zahlt der Bund Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung (§§ 186a, 188 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).

Auch für Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen zahlt der Bund für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung an die berufsständische Versorgungseinrichtung entsprechende Beiträge.

Durch die Ausweitung der besonderen Auslandsverwendungen nach § 87 Absatz 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes ab dem Jahr 2025 wird folglich auch die Gewährung entsprechender Zuschläge an Entgeltpunkten gegen Beitragszahlung für Soldatinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch und für Zivilbeschäftigten ausgeweitet."






Wenn mann also einmal das Beispiel des Ministers nimmt...

5 Jahre Verwendungsdauer = 60 Monate

Wie o.g. pro Monat = 0,18 Entgeltpunkte

Rentenwert 2025 = 39,32 €

Ergibt dann :  60 × 0,18 × 39,32 € = 424,66 €


Diese Person würde also in diesem Beispiel ab Eintritt in seine Regelaltersrente diese 424,66 € zusätzlich zu ihren  sonstigen Rentenansprüchen erhalten.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

#127
Das Artikelgesetz tritt am morgigen Donnerstag, 6. März 2025, vorbehaltlich anderweitig geregelten Inkrafttretens einzelner Regelungen, in Kraft.

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/72/VO.html?nn=55638

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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