@christoph1972
Lieben Dank für Deine Ausführungen. Das hilft einem doch sehr, da die Orgi der BW einem Externen sehr fremd ist.
Sofern man Interesse an mir hat, wird das Vorstellungsgepräch in Köln stattfinden nehme ich an und danach erhält man ggf. Vorschläge zur Einstellung?
Was bedeutet denn, dass man 2 Verwendungen in A10 gehabt haben muss? Wird mir denn meine "Stehzeit", die ich beim Land hatte in A10 (bei uns Erfahrungspunkte/stufen genannt bei der Besoldung) angerechnet und ich darf dann schneller mit A11 rechnen (ohne die 2 Verwendungen) oder könnte mir auch A11 angeboten werden als Einstieg, um mich "abzuwerben"?
Du bewirbst Dich online, Deine Unterlagen werden gesichtet. Bei "Gefallen" wirst Du zum Testverfahren beim ACFüKrBw in Köln in der jetzigen Gereonskaserne (früher Mudra-Kaserne) eingeladen. Das Einstellungsverfahren besteht aus dem CAT - Computer Assistiertes Testverfahren - + einem persönlichen Gespräch mit einer Auswahlkommision unter Vorsitz einer Volljuristin/eines Volljuristen und einem Prüfpsychologen/einer Prüfpsychologin und Beisitzern.
In dem Gespräch wirst Du auch nach Verwendungsbereichen und örtlichen Präferenzen befragt. Evtl. musst Du auch nochmal zum Amtsarzt bzw. einem beamteten Arzt der Bundeswehr. Wenn ja, dann wirst Du gefragt, welches KC bzw. ob das ACFüKrBw für Dich in Frage kommt.
Nach dem persönlichen Gespräch erhältst Du ein vorläufiges Ergebnis, wenn positiv, oder eben eine endgültige Absage. Wenn Du ausgewählt wurdest, bekommst Du schneller oder langsamer Post aus St. Augustin.
Da reichst Du dann alle möglichen unterlagen ein. Bei Dir als "Bestandsbeamter" mag das etwas einfacher sein, weil Du schon entsprechend eine vollständige Personalakte hast, die dann zur Einsichtnahme angefordert wird.
Erfahrungszeiten werden anerkannt und damit natürlich auch die Studenlaufzeiten entsprechend berücksichtigt.
Wenn Du mit A 10 übernommen wirst, gilt Deine bisherige A 10 als erste Station von zwei notwendigen Stationen. Mit Eintritt/Versetzung in die Bw beginnt dann die Laufzeit für die Zweitverwendung.
Du bekommst für alle Entscheidungen der Personalführung auch einen gesonderten Bescheid.
Besoldung/Beihilfe läuft über das Bundesverwaltungsamt und nicht über die Bundeswehr selbst, dass wurde vor ein paar Jahren ausgegliedert. Die Beihilfeapp ist nicht schlecht, den Erstantrag muss man aber tatsächlich noch in Papierform einreichen. Danach geht quasi fast alles digital bei der Beihilfebeantragung.
Man wird "höhengleich" übernommen. Also eine Verwendung in der bisher erreichten Besoldungsgruppe ist "Pflicht". So zumindest vor 2 Jahren, mag im Einzelfall anders sein, kann ich mir jedoch eher nicht vorstellen, weil die Personalführung da eher weniger flexibel agiert.